Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter!

Worauf es bei der Zusammenarbeit der Generationen ankommt.

Was bedeutet denn der Begriff Generation und wie beeinflusst dieser die Arbeitswelt. Wo muss man in der Arbeit ansetzen, damit Generationen gerne und gesund arbeiten können?

Von Karin Hagenauer, AK-Salzburg (Gastautor:in) |
Generationen Arbeiten monkeybusinessimages

In der Arbeitswelt treffen derzeit vier Generationen aufeinander: Die Baby Boomer und die Generationen X, Y und Z. Daraus entsteht Vielfalt, die man als Chance nutzen kann. Gleichzeitig bringt es aber auch mehr Komplexität in der Arbeitswelt.

Eine Herausforderung für die Unternehmen, will man allen Beschäftigten optimale Rahmenbedingungen für gesundes und sicheres Arbeiten bieten. Eine Herausforderung auch für alle Beschäftigten, für die es gilt, die jeweils anderen Altersgruppen in ihren Stärken, Fähigkeiten und Werten anzuerkennen.

Kann man die Menschen die in einer bestimmten Zeit geboren wurden überhaupt in einen Topf werfen?

Sind wir alle gleich?

Natürlich geht jede*r Einzelne unterschiedlich mit Herausforderungen und Stressoren um und entwickelt dadurch Individualität. Aber: Menschen die zu ähnlichen Zeitpunkten, in ähnlichen Regionen geboren sind, werden alle in der Jugend durch dieselben Ereignisse geprägt. Diese Erlebnisse formen den Sozialcharakter, der wiederum Einfluss auf die Arbeitswerte hat.

Diese unterschiedlichen Arbeitswerte zum Beispiel was die Bedeutung von Arbeit im Leben betrifft, können zu Konflikten führen. Insgesamt aber, sind die Generationenkonflikte in Unternehmen nicht so stark ausgeprägt, wie das zum Beispiel in Familien oder im öffentlichen Raum der Fall ist. Fragt man jüngere Menschen, sehen sie mehr Konflikte in der Arbeitswelt als Ältere.
Streitthemen sind dabei vor allem Arbeitsdisziplin, Führungsstil und die Einführung neuer Technologien. Jene zwei Werte die allen Generationen gleich wichtig sind, sind Arbeitsplatzsicherheit und Sinnfindung in der Arbeit.

Doch welche Rahmenbedingungen gilt es in den Betrieben zu gestalten, damit Baby Boomer, Generation X, Y und Z gesund und gerne zusammen arbeiten können?

Wie geht miteinander?

  1. Die Führung
    Führungskräfte gestalten Arbeit. Sie fördern Entwicklung und schaffen Gestaltungsspielräume. Es gilt ganz generell Belastungen für alle abzubauen und Ressourcen aufzubauen. Dies kann zum Beispiel durch die Arbeitsplatzevaluierung erfolgen, bei der auch der Einsatz der Arbeitskräfte entsprechend ihres Alters bewertet wird, aber auch durch die Analyse der Arbeitsbedingungen hinsichtlich psychischer Belastung. Wichtig ist, dass Menschen von der Führung nicht über die Generationszugehörigkeit angesprochen werden, sondern immer als Individuum, in ihrer ganz persönlichen Lebenssituation.
  2. Zeit und Raum für Weiterbildung
    Ältere Arbeitnehmer*innen lernen anders als Jüngere. Es gibt keine Altersgrenze beim Lernen, sondern lediglich schlecht vermittelte Inhalte. Lernbarrieren basieren oft auch auf früheren negativen Erfahrungen. Deshalb ist es wichtig, Bedenken zu diskutieren. Als Form haben sich zum Beispiel Lernpatenschaften bewährt.
  3. Die Gesundheit
    Ein dritter Bereich, den es beim generationenübergreifenden Arbeiten zu gestalten gilt, ist die Gesundheit. Und zwar nicht als einmalige Aktion im Betrieb, sondern als in der Unternehmenskultur verankertes Ziel. Gesundheit ist einer der vier tragenden Säulen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Hier sind alle Maßnahmen des Arbeitnehmer*innenschutzes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung zu nennen.
    Für beides gilt: Nicht einzelne Aktionen führen zum Erfolg, sondern Gesundheit für die Beschäftigen muss Teil der Unternehmenskultur sein und in Prozessen abgebildet sein.
  4. Organisation
    Ein vierter, wesentlicher Bereich der zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit aller beiträgt, ist jener der Arbeitsorganisation. Hier stellen sich Fragen nach passendem Arbeitsinhalt, nach der Arbeitszeit, der Arbeitsmenge, der Arbeitsumgebung oder auch der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel. Das sind alles klassischen Themen der Arbeitsplatzevaluierung. Ansatzpunkte könnten hier zum Beispiel belastungsrelevante Tätigkeitswechsel, die Anpassung von Arbeitszeiten und Pausen, mehr Übernahme von Verantwortung oder alternsgerechte Berufsverläufe sein.

Das AK Referat für Arbeitnehmer*innenschutz steht dir in allen Fragen zu altersgerechter Arbeit oder der Umsetzung von generationenübergreifenden Arbeiten im Betrieb zur Verfügung.

Weitere Infos: www.arbeitundalter.at, eine Informationsseite der Sozialpartner (AK, ÖGB, WK und IV) zu Tipps und Lösungen zum alternsgerechten Arbeiten.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024