Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter!

Worauf es bei der Zusammenarbeit der Generationen ankommt.

Was bedeutet denn der Begriff Generation und wie beeinflusst dieser die Arbeitswelt. Wo muss man in der Arbeit ansetzen, damit Generationen gerne und gesund arbeiten können?

Von Karin Hagenauer, AK-Salzburg (Gastautor:in) |
Generationen Arbeiten monkeybusinessimages

In der Arbeitswelt treffen derzeit vier Generationen aufeinander: Die Baby Boomer und die Generationen X, Y und Z. Daraus entsteht Vielfalt, die man als Chance nutzen kann. Gleichzeitig bringt es aber auch mehr Komplexität in der Arbeitswelt.

Eine Herausforderung für die Unternehmen, will man allen Beschäftigten optimale Rahmenbedingungen für gesundes und sicheres Arbeiten bieten. Eine Herausforderung auch für alle Beschäftigten, für die es gilt, die jeweils anderen Altersgruppen in ihren Stärken, Fähigkeiten und Werten anzuerkennen.

Kann man die Menschen die in einer bestimmten Zeit geboren wurden überhaupt in einen Topf werfen?

Sind wir alle gleich?

Natürlich geht jede*r Einzelne unterschiedlich mit Herausforderungen und Stressoren um und entwickelt dadurch Individualität. Aber: Menschen die zu ähnlichen Zeitpunkten, in ähnlichen Regionen geboren sind, werden alle in der Jugend durch dieselben Ereignisse geprägt. Diese Erlebnisse formen den Sozialcharakter, der wiederum Einfluss auf die Arbeitswerte hat.

Diese unterschiedlichen Arbeitswerte zum Beispiel was die Bedeutung von Arbeit im Leben betrifft, können zu Konflikten führen. Insgesamt aber, sind die Generationenkonflikte in Unternehmen nicht so stark ausgeprägt, wie das zum Beispiel in Familien oder im öffentlichen Raum der Fall ist. Fragt man jüngere Menschen, sehen sie mehr Konflikte in der Arbeitswelt als Ältere.
Streitthemen sind dabei vor allem Arbeitsdisziplin, Führungsstil und die Einführung neuer Technologien. Jene zwei Werte die allen Generationen gleich wichtig sind, sind Arbeitsplatzsicherheit und Sinnfindung in der Arbeit.

Doch welche Rahmenbedingungen gilt es in den Betrieben zu gestalten, damit Baby Boomer, Generation X, Y und Z gesund und gerne zusammen arbeiten können?

Wie geht miteinander?

  1. Die Führung
    Führungskräfte gestalten Arbeit. Sie fördern Entwicklung und schaffen Gestaltungsspielräume. Es gilt ganz generell Belastungen für alle abzubauen und Ressourcen aufzubauen. Dies kann zum Beispiel durch die Arbeitsplatzevaluierung erfolgen, bei der auch der Einsatz der Arbeitskräfte entsprechend ihres Alters bewertet wird, aber auch durch die Analyse der Arbeitsbedingungen hinsichtlich psychischer Belastung. Wichtig ist, dass Menschen von der Führung nicht über die Generationszugehörigkeit angesprochen werden, sondern immer als Individuum, in ihrer ganz persönlichen Lebenssituation.
  2. Zeit und Raum für Weiterbildung
    Ältere Arbeitnehmer*innen lernen anders als Jüngere. Es gibt keine Altersgrenze beim Lernen, sondern lediglich schlecht vermittelte Inhalte. Lernbarrieren basieren oft auch auf früheren negativen Erfahrungen. Deshalb ist es wichtig, Bedenken zu diskutieren. Als Form haben sich zum Beispiel Lernpatenschaften bewährt.
  3. Die Gesundheit
    Ein dritter Bereich, den es beim generationenübergreifenden Arbeiten zu gestalten gilt, ist die Gesundheit. Und zwar nicht als einmalige Aktion im Betrieb, sondern als in der Unternehmenskultur verankertes Ziel. Gesundheit ist einer der vier tragenden Säulen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Hier sind alle Maßnahmen des Arbeitnehmer*innenschutzes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung zu nennen.
    Für beides gilt: Nicht einzelne Aktionen führen zum Erfolg, sondern Gesundheit für die Beschäftigen muss Teil der Unternehmenskultur sein und in Prozessen abgebildet sein.
  4. Organisation
    Ein vierter, wesentlicher Bereich der zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit aller beiträgt, ist jener der Arbeitsorganisation. Hier stellen sich Fragen nach passendem Arbeitsinhalt, nach der Arbeitszeit, der Arbeitsmenge, der Arbeitsumgebung oder auch der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel. Das sind alles klassischen Themen der Arbeitsplatzevaluierung. Ansatzpunkte könnten hier zum Beispiel belastungsrelevante Tätigkeitswechsel, die Anpassung von Arbeitszeiten und Pausen, mehr Übernahme von Verantwortung oder alternsgerechte Berufsverläufe sein.

Das AK Referat für Arbeitnehmer*innenschutz steht dir in allen Fragen zu altersgerechter Arbeit oder der Umsetzung von generationenübergreifenden Arbeiten im Betrieb zur Verfügung.

Weitere Infos: www.arbeitundalter.at, eine Informationsseite der Sozialpartner (AK, ÖGB, WK und IV) zu Tipps und Lösungen zum alternsgerechten Arbeiten.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026