Hello World

Wie Algorithmen unsere Welt durchdringen

In diesem hervorragenden, wichtigen Buch geht es um Algorithmen oder vielmehr: um die Beziehung des Menschen zu ihnen.

Von (Gastautor:in) |
Title Fry Hello World

Algorithmen „wandeln eine Folge mathematischer Operationen – mithilfe von Gleichungen, Arithmetik, Algebra, Analysis, Logik und Wahrscheinlichkeiten – in Computercode um. Sie werden mit Daten aus der realen Welt gefüttert, bekommen ein Ziel gesetzt und arbeiten die Rechenschritte ab, bis sie ihr Ziel erreichen“ (S.20). Und damit durchdringen sie unseren Alltag, Social-Media-Feeds, Suchmaschinen und Satellitennavigation gehören wohl zu den offensichtlichsten Beispielen.

Zitat

Algorithmen durchdringen unseren Alltag. Social-Media-Feeds, Suchmaschinen und Satellitennavigation gehören wohl zu den offensichtlichsten Beispielen.

Fry erklärt kurz und verständlich die Funktionsweisen und Hauptkategorien von Algorithmen, bevor sie die Bandbreite ihrer gegenwärtigen Anwendungsgebiete verdeutlicht. Sie betont die Vorteile der neuen Technologie, weist aber eben auch dezidiert auf kritische Aspekte hin, mit denen wir uns ob ihrer immensen Tragweite dringend beschäftigen müssen. Da wäre etwa die Frage nach Gerechtigkeit, wenn Algorithmen im Justizsystem und in der Polizeiarbeit zur Entscheidungsfindung beitragen; die Frage nach Datenschutz, wenn nahezu alle persönlichen Informationen gesammelt und zusammengefügt werden können; die Frage nach Macht, Moral, Kontrolle. Es geht um die Übertragung von Verantwortung und die alles entscheidende Überlegung, in welcher Gesellschaft wir leben wollen

Zitat

Eines ist sicher: Noch nie waren Menschen so wichtig wie im Zeitalter der Algorithmen. (S. 237)

Unser Umgang mit Algorithmen ist gegenwärtig verbesserungswürdig und er hätte das Potenzial, den technologischen vom gesellschaftlichen Fortschritt gänzlich zu entkoppeln, das macht Fry deutlich. Am Ende ihrer kurzweiligen Ausführungen plädiert sie für eine „Zukunft, in der wir Maschinen nicht mehr als objektive Herren betrachten, sondern sie wie jede andere Machtquelle behandeln. Indem wir ihre Entscheidungen hinterfragen, ihre Motive untersuchen, unsere Emotionen anerkennen; Auskunft darüber verlangen, wer Nutznießer ist; sie für ihre Fehler zur Verantwortung ziehen und darauf achten, dass wir nicht nachlässig werden. Ich halte dies für den Schlüssel einer Zukunft, in der Algorithmen unter dem Strich eine positive Wirkung für die Gesellschaft haben. Und diese Aufgabe fällt zu Recht uns zu. Denn eines ist sicher: Noch nie waren Menschen so wichtig wie im Zeitalter der Algorithmen.“

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Buchtipp
Anders*Denken
InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung