Mehr Selbstliebe!

Der beste Neujahrsvorsatz 2017: Sei gut zu dir selbst.

Unsere Buchtipps für das neue Jahr widmen sich der Selbstliebe und Selbstverwirklichung, dem Scheitern und dem Neuanfang.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Buchtipp Sarah BAier

Buchtipp

Selbstbestimmt leben - Wege zum Ich

von Jorge Bucay

Ein Buch für alle, die Märchen, Anekdoten und ihre Deutung lieben. Jorge Bucay erzählt, wie Abhängigkeiten entstehen und wie wir uns von anderen unterscheiden und abgrenzen können. Nur, wenn wir uns selbst genug lieben, können wir Autonomie im Zusammenleben mit anderen erlangen.  Der Autor beschreibt, wie wir Abhängigkeiten erkennen und auflösen können und lässt dabei seine jahrelangen Erfahrungen als Psychotherapeut einfließen. Jorge Bucay ist ein leidenschaftlicher Geschichtenerzähler, und so umrahmt und verpackt er seine Inhalte mit und in zahlreichen Anekdoten, Kurzgeschichten und Märchen.

Persönlicher Eindruck

Wer sich dem Thema Selbstverwirklichung gerne über Geschichten, Allegorien und Sinnbilder nähert, wird den Stil des Buches lieben. Für mein Empfinden verlieren sich die Aussagen teilweise genau in dieser Fülle von Anekdoten und Beispielen und ich vermisse tiefergehende Erläuterungen aus dem Bereich der Psychologie.

Verlag

Fischer Verlag, 2016

Buchtipp

Resilienz - Das Geheimnis der psychischen Widerstandskraft

von Christa Berndt

Alle Menschen müssen Krisen verkraften. Doch wie sie damit umgehen, unterscheidet sich erheblich. Resilienz wird die Kraft genannt, aus einer deprimierenden Situation wieder ins volle Leben zurückzukehren; Widerstand zu leisten gegen Stress und belastende Lebensbedingungen; optimistisch nach vorne zu blicken. Die Wissenschaftsjournalistin Christa Berndt geht der Frage nach, woher seelische Stärke kommt, wie man sich durch Krisen manövriert und Stress begegnen kann. Sie beschreibt, was Neurobiologen, Genetiker und Psychologen über die Entstehung dieser seelischen Widerstandskraft herausgefunden haben. All jenen, die diese Stärke mitunter vermissen, gibt sie aber auch ganz praktische Hilfestellung. Die Autorin greift auf eine Fülle unterschiedlichster Studien zurück und beschreibt ihre oftmals überraschenden Ergebnisse. Ihre Beispiele reichen von Bill Clinton bis Natascha Kampusch.

Persönlicher Eindruck

Mit spannenden Beispielen und zurückgreifend auf eine Fülle internationaler Studienergebnisse beschreibt die Autorin die vielen Facetten von Resilienz und unterschiedlichen wissenschaftlichen Annäherungsversuche daran. Christa Berndt knüpft immer wieder an Beispiele an, beleuchtet sie unter den verschiedenen Aspekten und führt ihre Leserschaft dadurch immer weiter in das Thema. Sie geht auf die Er- und Verlernbarkeit von Resilienz bei Erwachsenen und Kindern gleichermaßen ein und bietet dadurch viele interessante Denkanstöße zur Stärkung von Resilienz, sei es die eigene, die seiner Kinder oder von Personen, die man begleitend zu unterstützen versucht. Interessant, spannend und abwechslungsreich zu lesen. 

Verlag

dtv, 2016

Buchtipp

Auf viele Arten anders - Die vielbegabte Scanner-Persönlichkeit: Leben als kreatives Multitalent

von Barbara Preitler

Wie gehe ich richtig mit traumatisierten Menschen um? Wie baue ich ein Vertrauensverhältnis auf? Und wie kann die Begegnung funktionieren? Das vorliegende Buch widmet sich genau diesen Fragen, ist Ratgeber und Leitfaden für freiwillige und ehrenamtliche Helfer_innen und bietet Grundlagen für einen funktionierenden Umgang mit geflohenen Menschen. Auf einfache und verständliche Weise vermittelt die Autorin Barbara Preitler Grundwissen zu Traumatisierung und Flucht aus psychologischer Sicht und zeigt Handlungsmöglichkeiten in der zwischenmenschlichen Begegnung auf.

Persönlicher Eindruck

Das Buch ist sehr hilfreich für alle, die mit traumatisierten Menschen arbeiten (und nicht bereits eine Ausbildung zu diesem Thema haben). Es sensibilisiert, erklärt, gibt viele konkrete Hinweise, was in der Arbeit mit traumatisierten Menschen zu berücksichtigen ist, um Sicherheit zu schaffen, bereitet auf mögliche kritische Situationen vor und gibt Handlungsvorschläge für außergewöhnliche Stresssituationen für Helfer/innen. Sehr zu empfehlen.

Verlag

StudienVerlag, 2016

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Buchtipp
Selbstliebe
Anders*Denken
InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxVäterkarenz

Inhalt anzeigen

Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2025 von BiBer Bildungsberatung