Nach der Flucht beruflich wieder Fuß fassen

Über ein Projekt der BiBer Bildungsberatung, das vertriebenen Menschen aus der Ukraine wichtige Informationen bietet und Zuversicht schenkt, für die persönliche Karriereplanung in Österreich.

Eine passende Arbeit in einem fremden Land zu finden, ist eine besondere Herausforderung: Bei der Suche nach einer guten und passenden Arbeitsstelle in Österreich, sind gute Deutschkenntnisse, eine Notwendigkeit, eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und Englischkenntnisse vorteilhaft. Die bereits gemachten Qualifikationen müssen jedoch bestätigt und durch Dokumente belegt werden. Das ist nicht so leicht, weil das österreichische und das ukrainische Bildungssystem unterschiedlich sind. Um diese lange Reise mit Zuversicht antreten zu können, besteht der erste Schritt auf dem Weg zur Karriere in Österreich darin, wichtige Informationen zu sammeln.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Nach der Flucht beruflich wieder Fuss fassen

In Salzburg ist BiBer Bildungsberatung dafür eine sehr gute Anlaufstelle und kann bei der Berufsorientierung und bei Bildungsfragen helfen. Ein Team von Spezialist:innen unterstützt Erwachsene und Jugendliche bei der Entscheidung über die nächsten Schritte in Ausbildung und Beruf in Österreich.

Wie die BiBer Bildungsberatung vertriebenen Menschen aus der Ukraine helfen kann, haben wir gemeinsam mit der Geschäftsführerin Christine Bauer-Grechenig und BiBer-Mitarbeiterin / Dolmetscherin Alissa Lukashenko besprochen.

Wie kann die Bildungsberatung Menschen aus der Ukraine bei ihrem Berufsweg in Österreich unterstützen?

Christine Bauer-Grechenig: Wir bieten eigene Sprechstunden für aus der Ukraine vertriebene Menschen. Sie erhalten Information und Beratung zu folgenden Fragen:

  • Welche beruflichen Möglichkeiten habe ich mit meiner Ausbildung und meiner Berufserfahrung in Österreich?
  • Welche Schule und welche Ausbildung kann ich oder meine Kinder in Osterreich machen?
  • Wie kann ich einen Beruf oder Arbeit finden?

Begleiten sie auch bei der Arbeitssuche?

Christine Bauer-Grechenig: Bei der Arbeitssuche begleiten wir nicht, das macht das Arbeitsmarktservice (AMS) oder andere spezielle Einrichtungen. Wir unterstützen dabei, den beruflichen Weg in Österreich zu finden. Wir schauen uns zum Beispiel gemeinsam mit der Person an: welchen Weg jemand gemacht hat, welche Ausbildung, welche Weiterbildung, welche Berufserfahrung. Und dann schauen wir, welche Möglichkeiten haben sie in Österreich, es geht auch um Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen. Heute z. B. habe ich jemanden in der Beratung gehabt, der eine Pflegeschule in der Ukraine gemacht hat. Die Fragen waren dabei unter anderem: Was kann diese Person in Österreich machen? Kann sie als Pflegeassistentin oder Pflegefachassistentin arbeiten? Dann wissen wir, ob und welche Weiterbildung bzw. ob eine Anerkennung von beruflichen Qualifikationen notwendig ist oder nicht.

Mit der Ausbildung und der Berufserfahrung aus der Ukraine kann man auch in Österreich arbeiten – nicht alle Berufe, nicht alle Tätigkeiten, aber viele. Entweder sagt man: das ist mein Berufsziel und ich muss eine Weiterbildung oder Anerkennung machen oder man steigt gleich direkt an. Das heißt, wir helfen dabei einen Lebenslauf zu erstellen und Bewerbung schreiben. Wir zeigen auch, was die Aufgaben und Anforderungen in diesem Beruf sind. Bei uns bekommt man einen Überblick über passenden Möglichkeiten von Ausbildung, Weiterbildung, Beruf. Dazu gehört auch, ob es finanzielle Förderungen gibt oder auch wo man Deutsch lernen kann.

Welche Berufe sind populär bei Menschen aus der Ukraine?

Christine Bauer-Grechenig: Das ist sehr unterschiedlich. Es kommen viele Techniker/innen zu uns, aber auch viele Menschen, die im Tourismus gearbeitet haben. Das ist wirklich ganz unterschiedlich. Natürlich fragen die Erwachsenen auch oft für ihre Kinder: was können meine Kinder tun? Mein Eindruck ist, dass es schwierig ist, das Bildungssystem in Österreich zu verstehen, weil es große Unterschiede zwischen dem Bildungssystem in der Ukraine und in Österreich gibt. In Österreich gibt es die Lehre, das ist eine Berufsausbildung, die gibt es in der Ukraine nicht. Hier verstehen wir eine unserer Aufgaben darin, zu erklären, wie das Bildungssystem in Österreich funktioniert oder auch der Hochschulzugang. Zu erklären, was eine Matura ist. Wenn jemand zu uns kommt, wir schauen uns immer an: was möchte die Person? Das ist Mittelpunkt unserer Beratung.

Andreas Lutzmann, Bildungsberater & Alisa Lukashenko, BiBer-Mitarbeiterin und Dolmetscherin

Warum sollten sich die UkrainerInnen an Biber wenden?

Christine Bauer-Grechenig: Ich meine, weil sie eine neutrale Ansprechperson haben, mit der die eigene berufliche Situation unabhängig von anderen Dingen besprochen werden kann, die oder der das österreichische Bildungssystem und die Berufe kennt. Es ist kostenlos, absolut vertraulich. Was meinst du, Alisa?

Alisa Lukashenko, BiBer-Mitarbeiterin und Dolmetscherin: Ich meine, dass es sehr wichtig ist, dass Biber die unabhängige Konsultation geben kann, die auch kostenlos ist. Dann haben Menschen aus der Ukraine die Möglichkeit, ein echtes Bild zu bekommen, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Dieses Projekt „Bildungsberatung für Menschen aus der Ukraine“ wird gefördert von Land Salzburg, Referat für Jugend, Integration, Generation und Familie.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

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Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es vier unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Schulabschlüssen
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at)

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at, www.aais.at)

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer durch Schule und/oder Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikation mit dem österreichischen Lehrabschluss
  • Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at)
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern

Berufszulassung

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Zuständig: Landesregierung für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten, Sozialministerium für Ausbildungen aus der EU/EWR (www.sozialministerium.at)

Hilfreiche Links:

(Stand: 24.05.2024, erstellt von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

InfoboxNostrifizierung

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Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung von:

  • Studienabschlüssen
  • Prüfungszeugnissen
  • Diplome - meist  Berufsabschlusszeugnisse

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxDeutschlernen im Bundesland Salzburg

Inhalt anzeigen

Auf der Website deutschlernen-salzburg.at findest du alle aktuellen ehrenamtlichen und institutionellen Angebote zum Deutschlernen im Bundesland Salzburg.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBiBer Bildungsberatung

Inhalt anzeigen

Bei der BiBer Bildungsberatung bekommst du vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung und Information zu allen Fragen der Aus- und Weiterbildung. Du kannst im Gespräch deine persönlichen Interessen und Fähigkeiten klären, die passende Aus- und Weiterbildung finden und finanzielle Förderungen erfragen. Damit sicherst du dir deine berufliche Zukunft!

Ziel der Bildungsberatung ist es, dass du nach dem Gespräch informierter und motivierter bist, deine Entscheidungsfähigkeit gestiegen ist und du die nächsten Schritte in deinem Bildungs- und Berufsweg kennst.

Inhalte einer Bildungsberatung:

  • Wahl der Ausbildung und Weiterbildung
  • Berufsorientierung
  • Wege zur Höherqualifizierung
  • Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Berufsausbildungen und Schulausbildungen)
  • Info zu Kursangeboten (Deutsch als Fremd-/Zweitsprache, Sprachkurse, Weiterbildungen usw.)
  • Jobfindungsstrategien
  • Förderungen

Wo gibt es die BiBer Bildungsberatung:

Die Zentrale befindet sich in der Strubergasse 18 in Salzburg, jedoch haben wir in allen Bezirken Außenstellen, wo wöchentlich Beratungstermine angeboten werden.

Unsere Außenstellen findest du in:

Ruf einfach an oder schreib eine E-Mail und vereinbare einen Termin für ein persönliches, ca. einstündiges Beratungsgespräch!

Kontakt: 0699/10203012 // office@biber-salzburg.at

Hilfreiche Links:

biber-salzburg.at

InfoboxSprachkurse am BFI Österreich

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Das BFI ist eine der größten Sprachschulen Österreichs. Von Albanisch bis Vietnamesisch können Sie aktuell über 30 Sprachen am BFI lernen. Geboten werden in ganz Österreich:

  • Standardkurse für unterschiedliche Vorkenntnisse,
  • verschiedenste berufsbezogene und fachsprachliche Schulungen,
  • Deutsch-Integrationskurse sowie
  • gezielte Prüfungsvorbereitungen auf international anerkannte Sprachzertifikate

Sprachkurse am BFI

August 2025 / BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

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Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024