Stille: 9 Porträts

Was bedeutet Stille für Menschen und wie wird diese genutzt?

Ein Geigenbauer, ein Maßschneider, eine Drehbuchautorin und sechs weitere Personen schildern ihre verschlungenen Lebenswege und wie sie ihre ganz unterschiedlichen Berufe gefunden haben.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Stille Buchtipp Titelbild

Buchtipp

Stille: 9 Porträts

von Micky Kaltenstein

Neun Menschen erzählen, was Stille für sie bedeutet und wie sie diese finden. Es berichten ein Geigenbauer und ein Maßschneider aus ihren Werkstätten, die Enkelin von Marc Chagall in einem Blumenstudio, eine Drehbuchautorin auf der Alm, eine Gemeinschaftsgärtnerin in New York und andere. Sie schildern ihre verschlungenen Lebenswege und wie sie ihre ganz unterschiedlichen Berufe gefunden haben, die für sie erfüllende Lebensmodelle bedeuten.

Eines ist ihnen gemeinsam: Sie alle »schöpfen ihre Energie in den Momenten der Stille und finden ihre Freude im Tun.»

So verschieden die neun Persönlichkeiten sind, sie alle haben Wege gefunden, ihre Talente zum Ausdruck zu bringen und in ihren Arbeiten Ruhe und Zufriedenheit zu erleben. Stille ist dabei eine Energiequelle, ein Rückzugsort. »Für die einen ist die Stille eine Art Raum, für die anderen ein Weg zur Ruhe. Manchen ist sie anstrengend, anderen ein Luxus oder die Basis für neue Kreationen.«, schreibt die Autorin in ihrem Vorwort.

Persönlicher Eindruck

Es ist inspirierend, diese ungleichen Lebensgeschichten zu lesen und Parallelen darin zu entdecken. Das Finden eines Berufes, der diese Menschen erfüllt, ist dabei zentral. Dieses Buch liest sich wie eine leise Spurensuche nach den menschlichen Sehnsüchten Zufriedenheit und innere Ausgeglichenheit.

Wem empfehle ich dieses Buch:

All jenen, die sich dafür interessieren, wie sich Menschen auf die Suche nach Ruhe in sich selbst machen und dabei den sie erfüllenden Beruf finden.

Verlag

Erschienen im Verlag Anton Pustet, 2019, Umfang 143 Seiten

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024