Wie geht Altersteilzeit?

Weniger arbeiten im Alter? Mit Altersteilzeit Stunden reduzieren und gesund bleiben.

Wo beantragt man Altersteilzeit? Gibt es einen Altersteilzeitrechner und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer_innen?

von Winter Christian - AK Salzburg (Gastautor_in) | | Ratgeber Lest mehr zum Thema:
#aktivimalter, Pension, Arbeitsrecht
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Mit dem Modell der Altersteilzeit kann man sich langsam auf die Pension vorbererit

Doch wie funktioniert dieses Modell, wer ist anspruchsberechtigt und an wen kann ich mich wenden, wenn ich dazu Fragen habe? Hier erfährst Du welche Möglichkeiten ältere Arbeitnehmer_innen haben, um ihre Arbeitszeit ohne größere Einkommensverluste schon vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Damit ein gleitender und schonender Übergang in den Ruhestand möglich ist. 

Altersteilzeit und Gehalt

Im ersten Schritt vereinbart man als Arbeitnehmer_in mit dem/der Arbeitgeber_in eine Herabsetzung der Arbeitszeit zwischen 40 und 60 Prozent.

Für viele reicht aber das Gehalt einer 25-Stunden-Woche nicht zum guten Überleben. Daher erhalten Arbeitnehmer_innen neben dem Gehalt für die neue, verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Ausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem "neuen" Entgelt, bei welchem auch Provisionen, Überstunden und sonstige Sonderzahlungen mitgezählt werden. Was sich kompliziert anhört, kann man mit dem AK-Altersteilzeitrechner einfach berechnen lassen >> AK-Altersteilzeitrechner

Keine Nachteile bei der Pension

Zusätzlich finanziert der/die Arbeitgeber_in die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit weiter, sodass keine Nachteile in der Höhe der Pension sowie bei einem allfälligen späteren Arbeitslosengeldbezug entstehen. Auch der Abfertigungsanspruch besteht weiter auf Basis der vor Beginn der Altersteilzeit vorgelegenen Arbeitszeit (Abfertigung "alt") bzw. der vorherigen Beitragsgrundlage (Abfertigung "neu").

Ab wann und wie lange ist Altersteilzeit möglich?

Altersteilzeit kann längstens fünf Jahre beansprucht und grundsätzlich erst fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen bis einschließlich 01.12.1963 geboren 60 Jahre; danach stufenweise halbjährliche Anhebung bis 65 Jahre) angetreten werden. Männer die bis 31.12.1960 und Frauen die bis einschließlich 01.12.1964 geboren wurden, können eine Altersteilzeit bereits bis zu sieben Jahre vor ihrem Regelpensionsalter beginnen.

Eine kontinuierliche Altersteilzeit (mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die  gesamte Laufzeit) ist immer bis zum Regelpensionsalter möglich, eine geblockte Altersteilzeit (man arbeitet in der Arbeitsphase eine bestimmte Zeitspanne voll weiter und hat dann einen bestimmten Zeitraum frei) nur bis zum frühestmöglichen Pensionsstichtag. Sollte es sich dabei um die Korridorpension (Antritt möglich ab vollendetem 62. Lebensjahr bei Vorliegen von 40 Versicherungsjahren) handeln, so kann ein Blockzeitmodell maximal ein Jahr darüber hinaus beansprucht werden.

Kann ich auch in Altersteilzeit gehen, wenn ich nicht Vollzeit gearbeitet habe?

Arbeitnehmer_innen müssen in den letzten 25 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit für die Dauer von mindestens 15 Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig (über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 446,81 Euro brutto) beschäftigt gewesen sein. Zusätzlich muss man seit mindestens drei Monaten beim/bei der aktuellen Arbeitgeber_in gemeldet sein, um Anspruch auf Altersteilzeit zu haben.

Für die Arbeitszeit gibt es weitere Regelungen: So muss der/die Mitarbeiter_in in  den letzten 12 Monaten für mindestens 60 Prozent der kollektiven Normalarbeitszeit beschäftigt gewesen sein. Das sind bei einer 40-Stunden-Woche 24 Stunden und bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden 23,1 Stunden.

Altersteilzeit kann daher auch von Teilzeitbeschäftigten beansprucht werden.

Habe ich Anspruch auf Altersteilzeit? Kann ich gekündigt werden?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht leider nicht, dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem/der Arbeitgeber_in. Einen Kündigungsschutz während der Altersteilzeit gibt ebenfalls nicht, eine allfällig in der Altersteilzeit ausgesprochene Kündigung könnte als Motivkündigung oder eventuell wegen Altersdiskriminierung aber gerichtlich angefochten werden.

Vorteile für den/die Arbeitgeber_in?

Als Ausgleich für die im Zuge der Altersteilzeit entstehenden Kosten (Bezahlung von Lohnausgleich sowie Leistung der höheren Sozialversicherungsbeiträge), erhalten Arbeitgeber_innen vom Arbeitsmarktservice ein Altersteilzeitgeld. Je nachdem, ob es sich bei der Altersteilzeit um eine kontinuierliche (mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die  gesamte Laufzeit) oder um eine geblockte Altersteilzeit (man arbeitet in der Arbeitsphase eine bestimmte Zeitspanne voll weiter und hat dann einen bestimmten Zeitraum frei) handelt, erhält der/die Arbeitgeber_in zwischen 50 Prozent (Blockzeitmodell) und 90 Prozent (kontinuierliche Altersteilzeit) der zusätzlichen Aufwendungen ersetzt.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Altersteilzeit aus meiner Sicht ein attraktives Modell für einen schonenden Übertritt in den Ruhestand dar, welches für beide Seiten Vorteile mit sich bringt:

  • weil sich die finanziellen Einbußen für Arbeitnehmer_innen in Grenzen halten,
  • keine Verluste bei der Höhe der Pension
  • und der Abfertigung eintreten und
  • beim/bei der Arbeitgeber_in durch den Erhalt des vom AMS geförderten Altersteilzeitgeldes insgesamt eine Senkung der Lohnkosten eintritt.

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