Bildungskarenz

Bildungskarenz ist mittlerweile ein erprobtes Werkzeug für berufliches Weiterkommen. Die Auszeit vom Alltag im Beruf bietet Zeit für Weiterbildung und persönliches Fortkommen.

Das Thema Bildung ist in der Erinnerung von Erwachsenen sehr unterschiedlich verankert. Persönliche Lernerfahrungen prägen von klein auf und lassen beim Thema Aus- und Weiterbildung positive oder negative Gedankenbilder entstehen. So werden Entscheidungen zur beruflichen Weiterentwicklung oft über diese Bilder getroffen. 

Von Ursula Rieder-Feldner (Gastautor:in) |
Bildungskarenz

Plane Deine ganz persönliche Bildungsreise

Überlegungen wie z.B. „Traue ich mir einen Lehrgang, einen Kurs oder etwas Neues zu lernen überhaupt zu?“ bestimmen immer wieder über den Schritt zu einer neuen Ausbildung. Manchmal kann die Befürchtung, es nicht zu schaffen zu groß sein, um sich seinem beruflichen Bildungsziel anzunähern.  

Dabei kann eine Aus- oder Weiterbildung wie eine Reise verstanden werden, bei der neue Wege beschritten und neue Weichen gestellt werden.  Das Wie, Was, Wo und Wohin sind planbar und mit guten Strategien auch einfach umsetzbar.  

Zitat

In einer Bildungsberatung können Weiterbildungswünsche individuell reflektiert werden und somit erste Planungsschritte für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit gesetzt werden. 

Keine Angst vor dem lebenslangen Lernen - Weiterbildung macht Dich reicher

Lebenslanges Lernen kann gezielt die persönliche Lebenssituation bereichern und verbessern. Manchmal muss jedoch noch die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen geklärt werden, um richtig loslegen zu können. Dass es gute Aussichten auf Förderungen zur Deckung des täglichen Lebens während der Ausbildungszeit gibt, erfahren viele erst in einer Bildungsberatung. 

Eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit kann hier beispielsweise eine gute Wahl sein. Ohne kündigen zu müssen, mit Einverständnis des Arbeitgebers und des AMS können Weiterbildungshungrige mit diesen beiden Modellen ihre Bildungsmaßnahmen finanziell sorgenfrei durchlaufen, da sie stets auf ein gesichertes Einkommen zurückgreifen können. Das Weiterbildungsgeld des AMS bildet eine gute finanzielle Basis, sich dem Wunsch nach Weiterbildung zu widmen. Ob Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit - die Entscheidung hängt mit dem Aufbau der Ausbildung zusammen. 

Bildungskarenz: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Voraussetzung für eine Bildungskarenz ist eine Bildungsmaßnahme im Umfang von 20 Wochenstunden oder 8 ECTS pro Semester. Im Rahmen einer Bildungsteilzeit wird die Wochenarbeitszeit für die Bildungsmaßnahme reduziert, für die wegfallenden Stunden gibt es vom AMS Bildungsteilzeitgeld. Wie hoch Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld jeweils ausfallen, erfährt man beim AMS. 

Noch mehr Unterstützung mit Bildungskarenz-Plus in Corona-Zeiten

Auf Grund von Covid-19 haben Tirol und Salzburg ein zusätzliches Förderprogramm ins Leben gerufen. Mit der Corona bezogenen Bildungskarenz Plus werden Ausbildungskosten in der maximalen Höhe von 3.000,- Euro übernommen, sofern sie durch den/die Arbeitgeber*in getragen werden. Es werden nur Bildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31.12.2020 begonnen wurden.  

Doch nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen sind für eine Aus-/Weiterbildung  wesentlich, auch die inhaltliche Entscheidung sollte wohlüberlegt sein und das persönliche (berufliche) Entwicklungsziel ein Stück näher bringen. Die BeraterInnen der bildungsinfo-tirol haben hier einen umfassenden Überblick über die Angebotslandschaft und unterstützen bei der inhaltlichen Gestaltung einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.   

Dieser Beitrag wurde am 14.12.2020 im FamilienLand Tirol veröffentlicht.

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Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxBildungskarenz

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DieBildungskarenzist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme. Während dieser Zeit wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt (jedoch min. 14,53€ ; Stand 17.05.2024)

Voraussetzungen sind unter anderem ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis über mindestens 6 Monate beim selben Arbeitgeber (3 Monate bei Saisonbetrieben), sowie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Dauer min. 2 Monate, max. 12 Monate
  • Bildungsmaßnahme muss ein Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden haben (inkl. Lernaufwand). Bei Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren, 16 Wochenstunden. Für Studien 8 ECTS Punkten pro Semester.
  • Während der Bildungskarenz besteht kein Kündigungsschutz
  • Kranken- und Unfallversicherungsschutz übernimmt das AMS
  • Zuverdienstmöglichkeiten in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (518,44€, Stand 17.05.2024)

Eine Alternative zur Bildungskarenz ist die Bildungsteilzeit. Hier muss die Arbeitszeit reduziert werden, um sich weiterzubilden.

Zuletzt aktualisiert am 17.5.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft Ihnen bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Englisch, Arabisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Fr zwischen 9-13 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter 050/6906-1601, von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildunsberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsline

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024