Arbeitslos: Kennst du deine Rechte & Pflichten?

Wusstest du, dass du zum Arbeitslosengeld noch etwas dazuverdienen darfst?

Je genauer du über Rechte und Pflichten im Falle der Arbeitslosigkeit Bescheid weißt, desto besser kannst du dich auf Arbeitssuche und Neuorientierung konzentrieren.

Von Ingid van Tijn (Gastautor:in) |
2

Die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitslosengeld hat Ingrid van Tijn, Expertin für Sozialversicherung der AK Salzburg, zusammengefasst:

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bist du zum ersten Mal arbeitssuchend gemeldet und älter als 25 Jahre, dann musst du innerhalb der vergangenen 24 Monate für mindestens 52 Wochen einer Beschäftigung nachgegangen sein, die auch eine Arbeitslosenversicherung beinhaltet hat. Eine solche Beschäftigung liegt vor, wenn dein monatlicher Bruttolohn über der Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) liegt.

Bist du zum wiederholten Mal arbeitslos, dann genügt es, innerhalb der letzten 12 Monate für 28 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet zu haben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird aus dem Jahresdurchschnittseinkommen des letzten oder des vorletzten Jahres berechnet. Es setzt sich aus dem Grundbetrag, der 55 Prozent des vorangegangenen Nettoeinkommens umfasst, einem eventuellen Ergänzungsbetrag und Familienzuschlägen zusammen.

Bei kinderlosen Personen ist das Arbeitslosengeld mit 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens begrenzt. Arbeitssuchende mit Kindern und Anspruch auf Familienbeihilfe, erhalten maximal 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gewährt?

Die Bezugsdauer hängt einerseits von deinem Alter und andererseits von der Dauer deiner vorherigen Erwerbstätigkeit ab. Du erhältst aber für mindestens 20 Wochen Arbeitslosengeld. Die Dauer kann sich auf 30, 39, 52 oder maximal 78 Wochen erhöhen.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes erhöht sich auf 30 Wochen wenn du für drei Jahre über 438,05 € (Stand Geringfügigkeitsgrenze 2018) verdient hast.

Um die Bezugsdauer auf 39 Wochen zu erhöhen, musst du das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre für 312 Wochen (6 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Um 52 Wochen Arbeitslosengeld zu erhalten, liegt die Altersgrenze bei 50 Jahren und es gilt, innerhalb der letzten 15 Jahre für 468 Wochen (9 Jahre) ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen zu haben.

>> Hier gehts zum AMS-Bezugsdauerrechner

Werden meine Betreuungspflichten bei der Jobvermittlung berücksichtigt?

Ja. Grundsätzlich musst du dich für mindestens 20 Wochenstunden der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder für Kinder mit Behinderungen, gilt es, dich für mindestens 16 Wochenstunden bereitzuhalten.

Was passiert, wenn ich eine Stelle nicht annehme oder mich bei einer Stelle nicht bewerbe?

Nimmst du eine dir zugewiesene Stelle nicht an oder bewirbst du dich erst gar nicht, dann verlierst du für mindestens sechs Wochen den Leistungsanspruch.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeldbezug etwas dazuverdienen?

Ja. Du darfst monatlich bis maximal zur Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) dazuverdienen. Die Nebenbeschäftigung ist jedoch vor Antritt dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden.

Finanziert mir das AMS eine Aus- / Weiterbildung?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine vom AMS bezahlte Aus- oder Weiterbildung. Wenn Interesse besteht, solltest du das aber mit deinem/deiner AMS-Berater_in besprechen.

Kann ich, während ich Arbeitslosengeld erhalte, auf Urlaub fahren?

Das ist nur bedingt möglich. Willst du deinen Urlaub in Österreich verbringen, dann kann das Arbeitslosengeld weiter gewährt werden, solange du deinen Verpflichtungen (Kontrolltermine, Bewerbungen) jederzeit nachgekommen kannst. Willst du ins Ausland reisen, dann ruht der Bezug für die Dauer des Auslandsaufenthalts. Wichtig ist, egal ob ein Inlands- oder Auslandsurlaub geplant ist, muss das AMS im Vorfeld informiert werden.

Was passiert, wenn ich krank werde? Bin ich überhaupt versichert?

Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht ist krankenversichert! Die Zeit, in welcher du Arbeitslosengeld erhältst, zählt auch für die künftige Pension.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Arbeitslosigkeit
Arbeitsrecht
InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxArbeit und Ausbildung mit Behinderung

Inhalt anzeigen

FÜR UNTERNEHMEN

Das NEBA Betriebsservice bietet Unternehmen in ganz Österreich Antworten und Unterstützung für alle Anliegen rund um das Thema Arbeit und Behinderung. Es wird vom Sozialministeriumservice finanziert.
www.betriebsservice.info

Das Arbeitsmarktservice informiert Arbeitgeber auf folgender Seite über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (ams.at)

  

AUSBILDUNG MIT BEHINDERUNG

Überbetriebliche Lehre:

Wenn eine Lehrausbildung aufgrund von Einschränkungen nicht durchführbar ist, gibt es die Möglichkeit einer überbetrieblichen Lehre. Diese wird nicht in einem Unternehmen, sondern in einer Schulungseinrichtung gemacht. Informationen gibt es beim Arbeitsmarktservice: Überbetriebliche Lehre » verkürzte Lehre | AMS

Universitäten:

An den Unis gibt es Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen. An der Paris Lodron Universität Salzburg ist es die Abteilung Disability & Diversity. Ihre Aufgabe ist es, Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu beraten und während des Studiums zu unterstützen.

www.plus.ac.at/disability-diversity

Jugend am Werk:

Die persönliche Assistenz während des Studiums (aber auch am Arbeitsplatz) wird von „Jugend am Werk“ geleistet, das vom Sozialministeriumservice finanziert wird.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - Jugend am Werk Salzburg (jaw-salzburg.at)

NEBA Berufsausbildungsassistenz:

Berufsausbildungsassistenz

Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen oder anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.

Vorarlberg:

Integratives Ausbildungszentrum Vorarlberg:Lebenshilfe Vorarlberg
Als Grundkonzept hinter allen Ausbildungsformen des Integrativen Ausbildungszentrum Vorarlberg (IAZ) steht die duale – also berufspraktische und schulische – Ausbildung für Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Form zwei bis vier Jahre. Die Finanzierung erfolgt durch das Sozialministerumservice, das Land Vorarlberg, das Arbeitsmarktservice (AMS) und durch Eigenerlöse des IAZ.

FÜR ARBEITSSUCHENDE MIT BEHINDERUNG

MyAbility Jobs:

Das ist ein Jobportal mit inklusiven Jobs für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Österreich. Hier findet man auch einen Blog mit Tipps rund um Karriere & Studium sowie Erfolgsgeschichten.
https://www.myability.jobs/at/ 

BIZ (Berufsinfozentren):

Information zu Ausbildung und Berufsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gibt es auch beim Arbeitsmarktservice bzw. in den Berufsinfozentrem (BIZ) des AMSBIZ » BerufsInfoZentren » Alle Infos | AMS

Arbeiterkammer:

informiert über Rechte, Förderungen und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

arbeitundbehinderung Arbeit und Behinderung | Arbeiterkammer

NEBA Arbeitsassistenz:

Die NEBA Arbeitsassistenz (finanziert vom Sozialministeriumsservice) unterstützt Menschen mit Behinderungen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder einen Arbeitsplatz zu finden.
NEBA-Arbeitsassistenz: Warum Arbeitsassistenz

  

LEBEN MIT BEHINDERUNG

Behindertenanwaltschaft:

Behindertenanwaltschaft - Herzlich Willkommen
Die Behindertenanwaltschaft unterstützt und berät Menschen mit Behinderung, wenn sie glauben, dass sie wegen einer Behinderung diskriminiert werden

ÖZIV Bundesverband:

Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Angeboten werden unter anderem Coaching oder Weiterbildung.

ÖZIV - Bundesverband für Menschen mit Behinderungen (oeziv.org)


BIZEPS:

Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in Wien. Diese und die Internetseite www.bizeps.or.at mit aktuellen redaktionellen Beiträgen wird von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen gestaltet.


Knack:Punkt – Selbstbestimmt Leben Salzburg:

Ist eine Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen in Salzburg und bietet kostenlose (Peer-)Beratung. knackpunkt - Selbstbestimmt Leben Salzburg - Willkommen (knackpunkt-salzburg.at)


Allgemeine Informationen:

Eine Sammlung mit vielen weiterführenden Links zum Thema Arbeit und Behinderung bietet die Bundesregierung auf folgender Seite:

Arbeit und Behinderung (oesterreich.gv.at)

Informationen und Beiträge zum Thema Barrierefreiheit in der Erwachsenenbildung:

Barrierefreiheit und Erwachsenenbildung : Serien : Aktuelles :: erwachsenenbildung.at

Diese Informationen wurden im Juli 2025 aktualisiert.