Arbeitslos: Kennst du deine Rechte & Pflichten?

Wusstest du, dass du zum Arbeitslosengeld noch etwas dazuverdienen darfst?

Je genauer du über Rechte und Pflichten im Falle der Arbeitslosigkeit Bescheid weißt, desto besser kannst du dich auf Arbeitssuche und Neuorientierung konzentrieren.

Von Ingid van Tijn (Gastautor:in) |
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Die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitslosengeld hat Ingrid van Tijn, Expertin für Sozialversicherung der AK Salzburg, zusammengefasst:

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bist du zum ersten Mal arbeitssuchend gemeldet und älter als 25 Jahre, dann musst du innerhalb der vergangenen 24 Monate für mindestens 52 Wochen einer Beschäftigung nachgegangen sein, die auch eine Arbeitslosenversicherung beinhaltet hat. Eine solche Beschäftigung liegt vor, wenn dein monatlicher Bruttolohn über der Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) liegt.

Bist du zum wiederholten Mal arbeitslos, dann genügt es, innerhalb der letzten 12 Monate für 28 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet zu haben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird aus dem Jahresdurchschnittseinkommen des letzten oder des vorletzten Jahres berechnet. Es setzt sich aus dem Grundbetrag, der 55 Prozent des vorangegangenen Nettoeinkommens umfasst, einem eventuellen Ergänzungsbetrag und Familienzuschlägen zusammen.

Bei kinderlosen Personen ist das Arbeitslosengeld mit 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens begrenzt. Arbeitssuchende mit Kindern und Anspruch auf Familienbeihilfe, erhalten maximal 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gewährt?

Die Bezugsdauer hängt einerseits von deinem Alter und andererseits von der Dauer deiner vorherigen Erwerbstätigkeit ab. Du erhältst aber für mindestens 20 Wochen Arbeitslosengeld. Die Dauer kann sich auf 30, 39, 52 oder maximal 78 Wochen erhöhen.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes erhöht sich auf 30 Wochen wenn du für drei Jahre über 438,05 € (Stand Geringfügigkeitsgrenze 2018) verdient hast.

Um die Bezugsdauer auf 39 Wochen zu erhöhen, musst du das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre für 312 Wochen (6 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Um 52 Wochen Arbeitslosengeld zu erhalten, liegt die Altersgrenze bei 50 Jahren und es gilt, innerhalb der letzten 15 Jahre für 468 Wochen (9 Jahre) ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen zu haben.

>> Hier gehts zum AMS-Bezugsdauerrechner

Werden meine Betreuungspflichten bei der Jobvermittlung berücksichtigt?

Ja. Grundsätzlich musst du dich für mindestens 20 Wochenstunden der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder für Kinder mit Behinderungen, gilt es, dich für mindestens 16 Wochenstunden bereitzuhalten.

Was passiert, wenn ich eine Stelle nicht annehme oder mich bei einer Stelle nicht bewerbe?

Nimmst du eine dir zugewiesene Stelle nicht an oder bewirbst du dich erst gar nicht, dann verlierst du für mindestens sechs Wochen den Leistungsanspruch.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeldbezug etwas dazuverdienen?

Ja. Du darfst monatlich bis maximal zur Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) dazuverdienen. Die Nebenbeschäftigung ist jedoch vor Antritt dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden.

Finanziert mir das AMS eine Aus- / Weiterbildung?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine vom AMS bezahlte Aus- oder Weiterbildung. Wenn Interesse besteht, solltest du das aber mit deinem/deiner AMS-Berater_in besprechen.

Kann ich, während ich Arbeitslosengeld erhalte, auf Urlaub fahren?

Das ist nur bedingt möglich. Willst du deinen Urlaub in Österreich verbringen, dann kann das Arbeitslosengeld weiter gewährt werden, solange du deinen Verpflichtungen (Kontrolltermine, Bewerbungen) jederzeit nachgekommen kannst. Willst du ins Ausland reisen, dann ruht der Bezug für die Dauer des Auslandsaufenthalts. Wichtig ist, egal ob ein Inlands- oder Auslandsurlaub geplant ist, muss das AMS im Vorfeld informiert werden.

Was passiert, wenn ich krank werde? Bin ich überhaupt versichert?

Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht ist krankenversichert! Die Zeit, in welcher du Arbeitslosengeld erhältst, zählt auch für die künftige Pension.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxAusbildungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft

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In Österreich gibt es eine Vielzahl von Ausbildungswegen im Bereich der Landwirtschaft, die unterschiedliche Schwerpunkte und Qualifikationen bieten.

Ein Überblick zu den verschiedenen Möglichkeiten:

Landwirtschaftliche Fachschulen

Diese Schulen bieten eine berufsbildende mittlere Ausbildung mit verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten, wie beispielsweise Biologische Landwirtschaft, Pflanzenanbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft und Ackerbau & Smart Farming.

https://www.ausbildungskompass.at/suche/ (in der Suche "Landwirtschaftliche Fachschulen" wählen)

Höhere Lehranstalten für Landwirtschaft

Hier erhält man eine berufsbildende höhere Ausbildung mit Maturaabschluss. Der Abschluss berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe gemäß Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz. Zudem bietet dieser die Möglichkeit, später den Titel „Ingenieur:in“ zu erwerben.

Beispiele für Fachrichtungen sind Landwirtschaft und Ernährung, Agrarmanagement, Ressourcenmanagement sowie erneuerbare Energien.

https://www.ausbildungskompass.at/suche/ (in der Suche "höhere Lehranstalten für Landwirtschaft" wählen)


Lehre Landwirtschaft

Eine praktische Ausbildung, die zur Facharbeiter:innenprüfung führt und Berechtigungen wie die Ausübung des erlernten Berufs und die Zulassung zur Meisterausbildung bietet. Beispiele für landwirtschaftliche Lehrberufe sind z.B. Gartenbau, Fischereiwirtschaft, Bienenwirtschaft, Fischereiwirtschaft, Molkerei- und Käsereiwirtschaft und viele mehr.  https://www.lehrlingsstelle.at/alle-berufe/

Meisterausbildungen

Die Meisterausbildung ist eine Möglichkeit zur Höherqualifizierung für Berufserfahrene in der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und kann in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Landwirtschaft, Gartenbau oder Feldgemüsebau abgelegt werden. https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/landwirtschaft-sbg/landwirtschaft-ablauf-meister-sbg/

Aufbaulehrgänge

Diese Lehrgänge sind für Absolvent:innen von Fachschulen gedacht und führen zur Matura. Sie bieten eine vertiefte Ausbildung in spezifischen Bereichen der Landwirtschaft.
https://www.ausbildungskompass.at/suche/ (In der Suche "Aufbaulehrgang" wählen)

Studium

Die Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Land- und Forstwirtschaft reichen von Themen wie Pflanzenbau, Tierhaltung und Forstwirtschaft bis hin zu Umweltmanagement, nachhaltiger Landnutzung und Agrartechnologie und können beispielsweise an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) absolviert werden.

https://www.studienplattform.at/suchergebnis?kategorie=Landwirtschaft

Zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten

Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) bietet eine Vielzahl zusätzlicher Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Landwirtschaft an. Das Kursangebot reicht von Gesundheit und Ernährung über Umwelt- und Naturschutz bis hin zu Persönlichkeitsentwicklung und kreativen Themen.

https://sbg.lfi.at/programm%C3%BCbersicht+2500++2012487
 

erstellt im März 2026 von Laura Eder von BiBer Bildungsberatung