Bildungsförderungen für Erwachsene

Finde die passende Förderung für deine Ausbildung oder berufliche Weiterbildung.

Wichtig ist, deinen finanziellen Bedarf vor Beginn der Weiterbildung zu berechnen und dich abzusichern.

Von Christine Bauer-Grechenig |
iStock Motizova Bildungsfoerderung

Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, die mit ganz bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen verknüpft sind. Eine Rolle spielen Alter, Wohnort, Erwerbsstatus, Bildungsstand und Einkommenshöhe. Zusätzlich können noch andere Kriterien wie Dauer der Berufstätigkeit, Einverständnis seitens Fördergeber*in oder Arbeitgeber*in erforderlich sein.

Es ist daher empfehlenswert sich vorab gut zu informieren. Am besten bei einer neutralen Bildungsberatung, damit geklärt werden kann, welche passende Förderung es gibt und wo, wie und wann der Förderantrag gestellt werden muss.

Einblick in die Bildungsförderungen:

  • Die Bildungskarenz kann für das Nachholen von Schul- oder Studienabschlüssen das Richtige sein. Es kann dann ein Weiterbildungsgeld für eine Jobunterbrechung von 2 bis 12 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes bezogen werden. Falls das Dienstverhältnis nicht unterbrochen sondern nur die Wochenarbeitszeit reduziert werden sollte, dann könnte auch die Bildungsteilzeit eine passende Möglichkeit sein.
  • Das Fachkräftestipendium ist für Ausbildungen, die zu einem Abschluss in einem Mangelberuf führen (z.B. im Technik- und Gesundheitsbereich) und mit maximal Maturaabschluss enden. Hier ist für bis zu drei Jahren eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldbezugs möglich, wenn die Person vier Beschäftigungsjahre vorweisen kann.
  • Der Salzburger Bildungsscheck fördert den Besuch von berufsbezogenen Kursen oder Lehrgängen. Es werden Personen, mit Wohnsitz in Salzburg, 50 % der allgemeinen Kurskosten bis zu 1000,00 EUR erstattet. Für manche Zielgruppen oder Kurse gibt es sogar höhere Beträge.
  • Das Selbsterhalterstipendium kann für Studierende, die vorher mindestens vier Jahre gearbeitet haben, die richtige Finanzierungsform für ihr Wunschstudium sein. Dabei ist zu beachten, dass während des Bezugs nur begrenzt dazuverdient werden darf. Neben vielen zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten, ist auch das Studienabschlussstipendium erwähnenswert, welches finanzielle Unterstützung in der Phase der letzten Prüfungen bietet.
  • Außerdem gibt es noch seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) und der Wirtschaftskammer (WK) spezielle Förderungen für Personen wie auch für Unternehmen für Aus- und Weiterbildungen.

Zur Unterstützung bei der Wahl der richtigen Weiterbildungsförderung können die kostenlosen und vertraulichen Beratungen des österreichweiten Netzwerkes Bildungsberatung in Anspruch genommen werden. In Salzburg steht gerne BiBer Bildungsberatung für persönliche Einzelberatungen zur Verfügung. 

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christine Bauer-Grechenig

Autorin

Christine Bauer-Grechenig

Neben der Leitung von BiBer Bildungsberatung unterstütze ich Menschen als Bildungsberaterin. Ich hatte das Glück in meinem Beruf meine Berufung zu finden. Es macht mir große Freude gemeinsam mit Ratsuchenden mögliche passende Bildungs- und Berufswege zu entwickeln und ihnen dadurch zu helfen, beruflich weiterzukommen.
www.biber-salzburg.at

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFachkräftestipendium

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Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.

Förderbarer Personenkreis

  • Beschäftigungslose
  • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
  • Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
  • Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschul/Hochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.

Förderbare Ausbildungen

  • Ausbildungen in Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: derzeit MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheits- und Sozialberufe und das Nachholen von Lehrabschlüssen.
  • Die Ausbildung muss in Österreich stattfinden und ein Abschluss innerhalb von 3 Jahren möglich sein.
  • Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.

Dauer der Förderung

  • Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.

Wie hoch ist die Unterstützung?

  • Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

Inhalt anzeigen

Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Förderung
Weiterbildung
Abschluss nachholen
2. Bildungsweg
InfoboxBildungsline

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxAK Förderungen in der Steiermark

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Beihilfen und Förderung der Arbeiterkammer Steiermark

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch Studienbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular aus der Info-Box.

Für Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.

Schulbeihilfe der AK

Die AK Steiermark unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen ab der 9. Schulstufe durch Schulbeihilfen in Höhe von 300 Euro pro Schuljahr. Ab der 10. Schulstufe stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe. Die Antragstellung für das Schuljahr 2025/2026 ist ausnahmslos von 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 möglich.

Die Berufsberatung der AK Steiermark

Das differenzierte und sich ständig erweiternde Bildungsangebot sowie tiefgreifende Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt verstärken das Bedürfnis nach Information, Orientierungshilfe und Beratung. Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer Steiermark bietet neutrale, schnittstellenübergreifende Bildungsberatung vom Elementarbereich bis zum tertiären Bildungssektor mit dem Ziel Schüler:innen, Maturant:innen, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw Weiterbildungswunsch bei ausbildungs- und berufsbezogenen Entscheidungsprozessen zu unterstützen. Durch diese persönlichen Beratungen kann vielen Personen geholfen werden und die Bildungsberater:innen können auf die Unterstützungen der AK aufmerksam machen.

Bildungsförderungen | Arbeiterkammer Steiermark