Bildungsförderungen für Erwachsene

Finde die passende Förderung für deine Ausbildung oder berufliche Weiterbildung.

Wichtig ist, deinen finanziellen Bedarf vor Beginn der Weiterbildung zu berechnen und dich abzusichern.

Von Christine Bauer-Grechenig |
iStock Motizova Bildungsfoerderung

Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, die mit ganz bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen verknüpft sind. Eine Rolle spielen Alter, Wohnort, Erwerbsstatus, Bildungsstand und Einkommenshöhe. Zusätzlich können noch andere Kriterien wie Dauer der Berufstätigkeit, Einverständnis seitens Fördergeber*in oder Arbeitgeber*in erforderlich sein.

Es ist daher empfehlenswert sich vorab gut zu informieren. Am besten bei einer neutralen Bildungsberatung, damit geklärt werden kann, welche passende Förderung es gibt und wo, wie und wann der Förderantrag gestellt werden muss.

Einblick in die Bildungsförderungen:

  • Die Bildungskarenz kann für das Nachholen von Schul- oder Studienabschlüssen das Richtige sein. Es kann dann ein Weiterbildungsgeld für eine Jobunterbrechung von 2 bis 12 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes bezogen werden. Falls das Dienstverhältnis nicht unterbrochen sondern nur die Wochenarbeitszeit reduziert werden sollte, dann könnte auch die Bildungsteilzeit eine passende Möglichkeit sein.
  • Das Fachkräftestipendium ist für Ausbildungen, die zu einem Abschluss in einem Mangelberuf führen (z.B. im Technik- und Gesundheitsbereich) und mit maximal Maturaabschluss enden. Hier ist für bis zu drei Jahren eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldbezugs möglich, wenn die Person vier Beschäftigungsjahre vorweisen kann.
  • Der Salzburger Bildungsscheck fördert den Besuch von berufsbezogenen Kursen oder Lehrgängen. Es werden Personen, mit Wohnsitz in Salzburg, 50 % der allgemeinen Kurskosten bis zu 1000,00 EUR erstattet. Für manche Zielgruppen oder Kurse gibt es sogar höhere Beträge.
  • Das Selbsterhalterstipendium kann für Studierende, die vorher mindestens vier Jahre gearbeitet haben, die richtige Finanzierungsform für ihr Wunschstudium sein. Dabei ist zu beachten, dass während des Bezugs nur begrenzt dazuverdient werden darf. Neben vielen zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten, ist auch das Studienabschlussstipendium erwähnenswert, welches finanzielle Unterstützung in der Phase der letzten Prüfungen bietet.
  • Außerdem gibt es noch seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) und der Wirtschaftskammer (WK) spezielle Förderungen für Personen wie auch für Unternehmen für Aus- und Weiterbildungen.

Zur Unterstützung bei der Wahl der richtigen Weiterbildungsförderung können die kostenlosen und vertraulichen Beratungen des österreichweiten Netzwerkes Bildungsberatung in Anspruch genommen werden. In Salzburg steht gerne BiBer Bildungsberatung für persönliche Einzelberatungen zur Verfügung. 

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christine Bauer-Grechenig

Autorin

Christine Bauer-Grechenig

Neben der Leitung von BiBer Bildungsberatung unterstütze ich Menschen als Bildungsberaterin. Ich hatte das Glück in meinem Beruf meine Berufung zu finden. Es macht mir große Freude gemeinsam mit Ratsuchenden mögliche passende Bildungs- und Berufswege zu entwickeln und ihnen dadurch zu helfen, beruflich weiterzukommen.
www.biber-salzburg.at

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 90% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung (bei einer Umschulung ist eine Tätigkeit bis max. 12 Monate nach Kursende nachzuweisen)
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens € 200,- (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Akademiker:innen können nur in Ausnahmenfällen gefördert werden
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024

InfoboxFachkräftestipendium

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Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.

Förderbarer Personenkreis

  • Beschäftigungslose
  • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
  • Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
  • Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschul/Hochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.

Förderbare Ausbildungen

  • Ausbildungen in Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: derzeit MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheits- und Sozialberufe und das Nachholen von Lehrabschlüssen.
  • Die Ausbildung muss in Österreich stattfinden und ein Abschluss innerhalb von 3 Jahren möglich sein.
  • Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.

Dauer der Förderung

  • Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.

Wie hoch ist die Unterstützung?

  • Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

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Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Förderung
Weiterbildung
Abschluss nachholen
2. Bildungsweg
InfoboxBildungsline

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erwachsenenbildung-salzburg.at
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024