Ich weiß, dass ich nichts weiß

Diese Erkenntnis wird deinen Arbeitsalltag bereichern.

Für deinen beruflicher Ein- oder Wiedereinstieg musst du nicht alles wissen. Wir empfehlen dir aber, unsere Tipps zum (Wieder-)Einstieg zu lesen.

Von Carmen Bayer |
2017 09 26 ich weiss iStock

Ende der 90iger veröffentlichten zwei Psychologen eine besondere Studie: „Unskilled and Unaware of it“  (Link zur Studie). Das bedeutet so viel wie: Die Neigung, das eigene Können zu überschätzen und die Kompetenz Anderer zu unterschätzen.

Das Ergebnis zählt zu den Wahrheiten, die eigentlich niemand gerne hören möchte. Die beiden amerikanischen Psychologen, Dunning und Kruger, stellen nämlich einen direkten Zusammenhang zwischen „Unwissend sein“ und Selbstüberschätzung her. Soll heißen:  

Beginnt Max ein neues Hobby, Tennis zum Beispiel, fühlt er sich anfangs relativ schnell als sehr talentiert. Erst nach einigen Spielen, also nach viel Übung, erkennt er, dass das eigene Talent wohl etwas verfrüht hochgelobt wurde.

Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, sind ja genau jene Fähigkeiten, die benötigt werden, um eine Lösung als richtig zu erkennen.

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Die gute Nachricht: Wie auch beim Tennis liegt in der Übung beziehungsweise in Bildung oder Praxis der Schlüssel zum Erfolg.

Betrachten wir dieses Dilemma mal aus einem philosophischen Blickwinkel. Bereits Sokrates schien seine Zweifel gehabt zu haben, nachdem das Orakel von Delphi entschied, dass niemand  weiser sei als er. Daraufhin begann dieser mit einer Umfrage quer durch alle Bevölkerungsschichten, um herauszufinden, ob tatsächlich niemand klüger sei.

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Dadurch erkannte Sokrates, dass diejenigen, welche sich als besonders weise präsentierten, in Wahrheit nicht viel Kluges zu sagen hatten.

Ein über alles erhabenes Wissen gibt es wohl nicht  und auch Sokrates erkannte, dass er selbst im Grunde unwissend war. Daraus ergab sich seine Schlussfolgerung: „Ich weiß, dass ich nichts weiß.“

Warum erzähle ich euch das?

Weil sich die Erkenntnis, nicht alles wissen zu können, im Berufsleben wiederfindet. Ganz besonders im Alltag  von Berufseinsteinsteiger_innen wie auch von Wiedereinsteiger_innen.
Ich, als Bildungsbuch Neuzugang der jüngsten Stunde, weiß wovon ich schreibe, wenn anfänglicher Größenwahn auf die mit schneeüberzuckerte Realität trifft.

Tut erst mal weh.

Von Euphorie und Selbstzweifel im Arbeitsalltag …

Selbstverständlich sind euphorische Hochgefühle, zu welchen eben auch diese leichte Selbstüberschätzung zählt, anfangs eine Begleiterscheinung des neuen Arbeitsplatzes. Wie denn auch nicht? Immerhin haben sich die unzähligen Bewerbungen, das imaginierte Vorstellungsgespräch vor dem Spiegel, wie auch die Zweifel nach Absagen gelohnt. Endlich ist dieses Kapitel vorbei und man hat das Recht auf Jubel und Euphorie. Aber wie lange?

Leider, oder zum Glück, geht auch diese Phase zu Ende. Erste Zweifel beginnen sich dort breit zu machen, wo anfangs Hochstimmung herrscht: "Mache ich meine Arbeit gut genug? Frage ich meine Kollegen_innen zu oft um Rat? Hoppala, da habe ich ja schon wieder etwas übersehen!"  …

In Wahrheit beginnt dein Arbeitsleben erst nach diesem Moment so richtig. Auch wenn das eigene Ego kurz schlucken muss, so gehört es zum Entwicklungsprozess dazu, dir deine Unvollkommenheit eingestehen zu können. Während du in besagter Hochstimmung deine Fehler nicht sehen kannst, können die Zweifel, die sich nach und nach einschleichen, hilfreich sein. Es ist in Ordnung, nicht alles zu wissen! Glaub mir bitte, Kolleg_innen wie auch Vorgesetzte erwarten nicht, dass jeder Handgriff von Beginn an perfekt sitzt.

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Es geht darum, dich mit dem Wissen, dass du manches erst lernen wirst, anzufreunden.

Was nun? Was tun?

  • Offene Fehlerkultur: Nicht verzweifeln oder dich wegen eines Fehlers schämen. Denn, auch wenn es farblos klingen mag, aus Fehlern lernst du. Verzeih dir dein Hoppala, nimm es dir nicht zu sehr zu Herzen und lerne daraus.
  • Fragen! Frag Kolleg_innen um Rat, wenn du dir unsicher bist. Bitte Vorgesetze wie auch Kolleg_innen um Feedback. Sind alle zufrieden? Bravo! Haben sie Anmerkungen? Super! Eine Möglichkeit dich weiterzuentwickeln.
  • Weiterbildungen – Bringen dir neue Kenntnisse und darüber hinaus lernst du Leute aus deiner Branche kennen. "Win – Win", würde ich sagen.
  • Gelassenheit. Denk daran, du hast die Stelle bekommen und das hat seine Gründe. Jetzt mach das Beste daraus!

Abschließend, nicht vergessen, wir haben alle individuelle Talente und Fähigkeiten. Diese sollten wir nicht aus Schüchternheit oder Unsicherheit verbergen, sondern ganz selbstverständlich in die Arbeit einfließen lassen. Denn das ist es, was uns auszeichnet und unsere Arbeit einzigartig werden lässt.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026