Ich weiß, dass ich nichts weiß

Diese Erkenntnis wird deinen Arbeitsalltag bereichern.

Für deinen beruflicher Ein- oder Wiedereinstieg musst du nicht alles wissen. Wir empfehlen dir aber, unsere Tipps zum (Wieder-)Einstieg zu lesen.

Von Carmen Bayer |
2017 09 26 ich weiss iStock

Ende der 90iger veröffentlichten zwei Psychologen eine besondere Studie: „Unskilled and Unaware of it“  (Link zur Studie). Das bedeutet so viel wie: Die Neigung, das eigene Können zu überschätzen und die Kompetenz Anderer zu unterschätzen.

Das Ergebnis zählt zu den Wahrheiten, die eigentlich niemand gerne hören möchte. Die beiden amerikanischen Psychologen, Dunning und Kruger, stellen nämlich einen direkten Zusammenhang zwischen „Unwissend sein“ und Selbstüberschätzung her. Soll heißen:  

Beginnt Max ein neues Hobby, Tennis zum Beispiel, fühlt er sich anfangs relativ schnell als sehr talentiert. Erst nach einigen Spielen, also nach viel Übung, erkennt er, dass das eigene Talent wohl etwas verfrüht hochgelobt wurde.

Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, sind ja genau jene Fähigkeiten, die benötigt werden, um eine Lösung als richtig zu erkennen.

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Die gute Nachricht: Wie auch beim Tennis liegt in der Übung beziehungsweise in Bildung oder Praxis der Schlüssel zum Erfolg.

Betrachten wir dieses Dilemma mal aus einem philosophischen Blickwinkel. Bereits Sokrates schien seine Zweifel gehabt zu haben, nachdem das Orakel von Delphi entschied, dass niemand  weiser sei als er. Daraufhin begann dieser mit einer Umfrage quer durch alle Bevölkerungsschichten, um herauszufinden, ob tatsächlich niemand klüger sei.

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Dadurch erkannte Sokrates, dass diejenigen, welche sich als besonders weise präsentierten, in Wahrheit nicht viel Kluges zu sagen hatten.

Ein über alles erhabenes Wissen gibt es wohl nicht  und auch Sokrates erkannte, dass er selbst im Grunde unwissend war. Daraus ergab sich seine Schlussfolgerung: „Ich weiß, dass ich nichts weiß.“

Warum erzähle ich euch das?

Weil sich die Erkenntnis, nicht alles wissen zu können, im Berufsleben wiederfindet. Ganz besonders im Alltag  von Berufseinsteinsteiger_innen wie auch von Wiedereinsteiger_innen.
Ich, als Bildungsbuch Neuzugang der jüngsten Stunde, weiß wovon ich schreibe, wenn anfänglicher Größenwahn auf die mit schneeüberzuckerte Realität trifft.

Tut erst mal weh.

Von Euphorie und Selbstzweifel im Arbeitsalltag …

Selbstverständlich sind euphorische Hochgefühle, zu welchen eben auch diese leichte Selbstüberschätzung zählt, anfangs eine Begleiterscheinung des neuen Arbeitsplatzes. Wie denn auch nicht? Immerhin haben sich die unzähligen Bewerbungen, das imaginierte Vorstellungsgespräch vor dem Spiegel, wie auch die Zweifel nach Absagen gelohnt. Endlich ist dieses Kapitel vorbei und man hat das Recht auf Jubel und Euphorie. Aber wie lange?

Leider, oder zum Glück, geht auch diese Phase zu Ende. Erste Zweifel beginnen sich dort breit zu machen, wo anfangs Hochstimmung herrscht: "Mache ich meine Arbeit gut genug? Frage ich meine Kollegen_innen zu oft um Rat? Hoppala, da habe ich ja schon wieder etwas übersehen!"  …

In Wahrheit beginnt dein Arbeitsleben erst nach diesem Moment so richtig. Auch wenn das eigene Ego kurz schlucken muss, so gehört es zum Entwicklungsprozess dazu, dir deine Unvollkommenheit eingestehen zu können. Während du in besagter Hochstimmung deine Fehler nicht sehen kannst, können die Zweifel, die sich nach und nach einschleichen, hilfreich sein. Es ist in Ordnung, nicht alles zu wissen! Glaub mir bitte, Kolleg_innen wie auch Vorgesetzte erwarten nicht, dass jeder Handgriff von Beginn an perfekt sitzt.

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Es geht darum, dich mit dem Wissen, dass du manches erst lernen wirst, anzufreunden.

Was nun? Was tun?

  • Offene Fehlerkultur: Nicht verzweifeln oder dich wegen eines Fehlers schämen. Denn, auch wenn es farblos klingen mag, aus Fehlern lernst du. Verzeih dir dein Hoppala, nimm es dir nicht zu sehr zu Herzen und lerne daraus.
  • Fragen! Frag Kolleg_innen um Rat, wenn du dir unsicher bist. Bitte Vorgesetze wie auch Kolleg_innen um Feedback. Sind alle zufrieden? Bravo! Haben sie Anmerkungen? Super! Eine Möglichkeit dich weiterzuentwickeln.
  • Weiterbildungen – Bringen dir neue Kenntnisse und darüber hinaus lernst du Leute aus deiner Branche kennen. "Win – Win", würde ich sagen.
  • Gelassenheit. Denk daran, du hast die Stelle bekommen und das hat seine Gründe. Jetzt mach das Beste daraus!

Abschließend, nicht vergessen, wir haben alle individuelle Talente und Fähigkeiten. Diese sollten wir nicht aus Schüchternheit oder Unsicherheit verbergen, sondern ganz selbstverständlich in die Arbeit einfließen lassen. Denn das ist es, was uns auszeichnet und unsere Arbeit einzigartig werden lässt.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024