Was braucht man um als Quereinsteiger:in Lehrer oder Lehrerin zu werden?

Zurück in die Schule: Die Bildungsberatung beantwortet Fragen rund um den Quereinstieg in den Pädagog:innenberuf

 Bildungsberater Andreas Lutzmann von der BiBer Bildungsberatung gibt wie immer hervorragend Auskunft.

Von Dagmar Ziegler |
Quereinstieg als Lehrer oder Lehrerin

Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Dich. Zuerst die schlechte: der Fachkräftemangel ist ein echtes Problem und der Bedarf an fachlich ausgebildeten Personen steigt in Österreich in vielen Bereichen massiv an. Das hat große wirtschaftliche Folgen und vor allem auch Auswirkungen auf unser tägliches Leben und das unserer Kinder. Denn vom Fachkräftemangel betroffen sind nicht nur technische Berufe, die Gastronomie und die Pflege. Es fehlen auch Pädagog:innen in unseren Schulen. Doch warum ist das so? Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Viele Lehrerinnen und Lehrer gingen in den letzten Jahren oder gehen demnächst in Pension. Zusätzlich wurde die pädagogische Ausbildung vor einigen Jahren umstrukturiert und dauert jetzt länger als früher.

Und nun die gute Nachricht: das Österreichische Bundesministerium für Bildung hat sich etwas überlegt, um dem Lehrer:innenmangel entgegenzuwirken. Und zwar einen leichteren Quereinstieg in den Beruf als Lehrer:in. Dieses Angebot soll Personen mit einschlägiger Vorbildung und Berufserfahrung an unsere Schulen bringen. Doch welche Möglichkeiten des Quereinstiegs gibt es, wie läuft das ab und welche Voraussetzungen musst Du erfüllen, wenn Du ohne pädagogische Ausbildung den Lehrberuf ergreifen möchtest? Wir haben uns mit diesen Fragen im Handgepäck mit dem Bildungsberater Andreas Lutzmann getroffen. Denn er weiß wie immer sehr gut Bescheid.

Andreas, welche Möglichkeiten des Quereinstiegs in den Lehrberuf gibt es in Österreich?

Grundlegend ist zu unterscheiden, ob man allgemeinbildende Fächer oder fach- und berufsspezifische Fächer unterrichten will. Wie schon seit vielen Jahren, ist es weiterhin möglich, mit einem fachspezifischen Bildungsabschluss und Berufserfahrung theoretischen oder auch praktischen Fachunterricht in berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen oder auch in Berufsschulen als Quereinsteiger:in zu unterrichten. Hier muss man neben der Anstellung als Lehrkraft ein Studium der Berufspädagogik berufsbegleitend absolvieren. Zum Beispiel kann das ein:e Küchenmeister:in sein, welche:r in einer Berufsschule praktische Fächer lehrt, oder jemand mit einem Maschinenbau Studium, welche:r in einer HTL theoretische Fächer unterrichtet.

Neu hingegen ist die Möglichkeit des direkten Einstiegs in allgemeinbildende Unterrichtsfächer mit einschlägigen Studienabschlüssen und einem sofortigen Regelvertrag als Lehrperson. Früher war ein solcher Quereinstieg nur mit Sonderverträgen möglich. Bei einem unbefristeten Regelvertrag verdient man ohne Vorerfahrung je nach Schule und Bundesland in etwa 2400 – 3000 Euro brutto. Hier können auch Vordienstzeiten angerechnet werden.

Zitat Andreas Lutzmann

Andreas Lutzmann, BiBer Bildungsberatung

Wie läuft der Quereinstieg in den Lehrberuf ab?

Zunächst muss über ein Portal auf der Seite des Bildungsministeriums ein mehrstufiges Eignungsfeststellungsverfahren absolviert werden. Wenn dies positiv ausfällt, kann man sich anschließend für eine bei den Bildungsdirektionen ausgeschriebene Stelle als Lehrer:in bewerben. https://bewerbung.bildung.gv.at/.

Was sind die Voraussetzungen für einen Quereinstieg in einen schulpädagogischen Beruf? Welche Vorbildung brauche ich?

Es wird ein fachlich einschlägiges Studium mit mindestens 180 ECTS-Punkten in Richtung des angestrebten Unterrichtsfachs und eine 3-jährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Als Beispiele für einschlägige Studienabschlüsse werden genannt, dass nach dem Studium der Mathematik, Wirtschaft o. Ä. beispielsweise Mathematik als Unterrichtsfach möglich ist, oder Literaturwissenschaften für Deutschunterricht zulässig ist.

Wie schnell kann man in den Pädagog:innenberuf einsteigen?

Mit erfolgtem Eignungsfeststellungsverfahren kann man sich direkt für eine Stelle als Lehrer:in bewerben und auch gleich einsteigen.

Wie läuft die Ausbildung als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin ab?

Nach dem Quereinstieg muss innerhalb von 5 Jahren der Hochschullehrgang Quereinstieg absolviert werden. Dieser Hochschullehrgang umfasst je nach Anrechenbarkeit der Vorbildung 60-90 ECTS-Punkte und schließt mit einem Mastergrad ab – Master of Arts (Continuing Education).

In welchen Schulstufen und an welchen Schulen kann ich unterrichten?

Sowohl in der Unterstufe als auch Oberstufe von allgemeinbildenden, als auch berufsbildenden Schulen.

Kann ich auch in Volks- oder Sonderschulen unterrichten?

Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese Schulformen nicht für den Quereinstieg vorgesehen. Allerdings sind die Primarstufe und Inklusive Pädagogik, sprich Volksschule bzw. Sonderschule, auch die einzigen Studienformen, die berufsbegleitend bzw. sogar in Form eines Fern-Studiums in Österreich möglich sind. 

Wie erfahre ich, ob ich für den Lehrer:innenberuf geeignet bin?

Wenn Du Dich vor dem Eignungstest vergewissern möchtest, ob der Job als Lehrer:in zu Dir passt, kann Dir die Bildungsberatung weiterhelfen. Du kannst kostenlos Deine Talente und Kompetenzen abklären und dem:der Bildungsberater:in unendlich viele Fragen stellen.


Weitere Links:

https://klassejob.at/
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/fpp/ausb/quereinstieg.htm

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Dagmar Ziegler
Dagmar Ziegler, Redaktion Bildungsbuch Blog

Autorin

Dagmar Ziegler

Dagmar ist als selbständige Texterin, Moderatorin und Kommunikationsberaterin tätig. Für das Bildungsbuch ist die Salzburgerin immer auf der Suche nach spannenden Geschichten, die Mut machen, neue Wege zu gehen.

InfoboxQuereinstieg Lehramt für allgemeinbildende Fächer an MS, AHS, BMS, BHS

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  • fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule (Masterniveau-Prüfung im Einzelfall erforderlich).
  • Mindestens drei Jahre einschlägige Vollzeit-Praxiserfahrung nach Studienabschluss (bei Teilzeit entsprechend längerer Zeitraum).
  • Erfolgreich absolviertes Eignungsfeststellungsverfahren

Bedingungen:

  • Nach erfolgreichem Eignungsfeststellungsverfahren kann man sich für eine freie Stelle an einer Schule bewerben (unter: https://bewerbung.bildung.gv.at/)
  • Unbefristeter Regelvertrag als Lehrer:in, Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) anrechenbar.
  • Innerhalb von 5 Jahren muss der HLG (Hochschullehrgang) Quereinstieg an einer Pädagogischen Hochschule (berufsbegleitend) absolviert werden. Dieser HLG umfasst je nach anrechenbarer Vorbildung 60 bis 90 ECTS Punkte und schließt ab mit dem akademischen Grad Master of Arts (Continuing Education), MA (CE). Ergänzend zum fachtheoretischen Wissen werden dadurch pädagogische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen erworben.

Als Quereinsteiger:in kann man auch Schulleiter:in werden.

  • Ein Quereinstieg ist derzeit nur für die Sekundarstufe Allgemeinbildung für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe (MS, PTS, AHS, BMHS) möglich
  • Seit Herbst 2024 auch für Sonderpädagogik/inklusive Pädagogik
  • In Volksschulen bis dato noch nicht möglich, es wird aber an einem Konzept gearbeitet.

Infos unter:      

https://klassejob.at/

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/fpp/ausb/quereinstieg.html

zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxPrimarstufe berufsbegleitend und Fernstudium

Inhalt anzeigen

PRIMARSTUFE BERUFSBEGLEITEND

  • Rahmenzeiten Dienstagabend, Donnerstagabend, Freitag und Samstag mit teilweise Online-Veranstaltungen und einzelne Blockwochen. Zusätzlich Praxiszeiten an Volksschulen.
  • Angeboten von Pädagogische Hochschule Oberösterreich

Weiterführende Links:

https://ph-ooe.at/primarstufe

 

FERNSTUDIUM

  • Fernstudium an der Pädagogische Hochschule Oberösterreich
  • Rahmenzeit ebenfalls Dienstagabend, Donnerstagabend, Freitag und Samstag, wo man online verfügbar sein muss. Pro Semester eine geblockte Lehrveranstaltungswoche in Linz, zusätzlich Blockveranstaltungen an 4 Wochenenden pro Semester in Präsenz in Linz sowie Praxiszeiten an Volksschulen.

https://ph-ooe.at/primarstufe

Voraussetzungen und weitere Infos:

  • Hochschulreife, Online Assessment sowie je nach Hochschule Berufserfahrung, Berufstätigkeit o.Ä. vorausgesetzt
  • Studiendauer NEU ab 2025/26 : 6 Semester Mindeststudienzeit für das Bachelorstudium; das Masterstudium dauert 2 Semester 

Zuletzt aktualisiert 14.10.2025

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InfoboxBildungsline

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung