Was lernen wir hier?

Die Schreibwerkstatt für Arbeitssuchende startet neu!

Schreiben über das, was sonst ungesagt bleibt. Schreiben, um wieder gesehen und verstanden zu werden. Darum geht es, Woche für Woche in der Schreibwerkstatt.

Von Christina Repolust |
 arbeitssuche iStock amiloslava

Die Arbeiterkammer Salzburg und das Referat für Bibliotheken und Leseförderung haben ein gemeinsames Projekt. Die Schnittmenge zwischen AK und Erzdiözese Salzburg ist ...? Das Interesse an Menschen und die Haltung, dass man nicht über Arbeitssuchende zu reden hat, sondern mit ihnen. Ja, man könnte diese Haltung auch mit „Respekt“ beschlagworten.

Als Leiterin der Schreibwerkstatt „Jetzt reden wir“ begegnete ich im Mai 2016 drei Menschen, alle drei in unterschiedlichen Stadien der Arbeitssuche:

Zitat

Die wollen was – das war mein erster Gedanke,

als Ingrid Huber-Ebner mich anrief und Helmut Moser sowie Gerhard Kellner mir ihr erstes Mail schickten. Wann? Wer? Wo? Wieso? Ja, die wollten auch was und kamen zum schnell vereinbarten Termin mit einer Liste an Fragen, die erste lautete: „Was lernen wir hier?“

Sie schrieben, sie veränderte ihre Texte, sie diskutierten und ließen sich auf meine Impulse ein. „Wie ist das, wenn man zum letzten Mal zum Parkplatz, zum Auto geht und wegfährt. Wie war er, der letzte Arbeitstag?“ Bilder wurden zu Geschichten, Emotionen fanden die passende Worte, der Kreisverkehr wurde zur Metapher: Ja, da gibt es vier Ausfahrten. Ja, aber auch die Qual der Entscheidung, welche ist die richtige? Aber, Moment, gibt es richtig und falsch?

„Die tun ja nichts“, so der Titel einer Geschichte, in der sich die Teilnehmenden mit ihren eigenen früheren Vorurteilen beschäftigten. Wer tut eigentlich nichts? Die Frau, die mit ihren zwei Kindern spazieren geht? Das Paar, das für die Nachbarin einkauft? Na ja, was ist schon einkaufen? Der Arbeitssuchende, die Arbeitssuchende, die jeden Tag in der Früh seine/ihre Mails checkt, Bewerbungen abschickt, sich für Bewerbungsgespräche herrichtet? Fährt doch nur zu einem Gespräch, na ja, was ist daran schwierig?

Genau so verliefen unsere Treffen, gelacht haben wir viel, bei allem Ernst und vielleicht auch gerade, weil uns allen Ernst war mit der Sache, dem Schreiben also und den Aussagen, die wir trafen.

Interesse? Melde dich bei:
Christina Repolust
0664 88931717
christina.repolust@sprachbilder.at

Wir freuen uns besonders, die Texte der Schreibwerkstatt regelmäßig am Blog teilen zu dürfen. 

CC BY

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung