Der kurze Weg zwischen Salinas und Salzburg

Freiwillige Auslandseinsätze für ältere Menschen

Es war ein Zufall, dass die Salzburger Physiotherapeutin Andrea Nießner ihren freiwilligen Auslandseinsatz in Ecuador ausgerechnet in Salinas, der Salzstadt, angetreten hat. Kein Zufall war jedoch, dass sie diese Erfahrung mit dem Verein „voluntaris“ machen konnte.

Von Christa Wieland (Gastautor:in) |
Esel NEU

weltweit.erfahrung.teilen

voluntaris, 2011 in Wien gegründet, ist der einzige Verein in Österreich, der speziell älteren Menschen Möglichkeiten anbietet, ihre Erfahrungen in einem freiwilligen Auslandseinsatz zur Verfügung zu stellen. Unter dem Motto „weltweit.erfahrung.teilen“ versuchen die Mitarbeiter_innen von voluntaris, geeignete Einsatzfelder in Asien, Lateinamerika oder Afrika zu finden, in denen ältere Menschen für die Dauer von 6 bis 12 Monaten freiwillig in lokalen Projekten mitarbeiten.

Durch eine sehr umfassende Einführung wird versucht, ein optimales Reiseziel und eine ideale Partnerorganisation zu finden, um so den Auslandseinsatz möglichst optimal an die Bedürfnisse der Reisenden anpassen zu können. Dabei spielen Sprachkenntnisse genauso eine Rolle wie gesundheitliche Voraussetzungen oder das Vorhandensein fachlicher Kompetenzen.

Die älteste Freiwillige, die bisher durch voluntaris vermittelt werden konnte, war 71 Jahre alt. 10 bis 15 Personen sind pro Jahr im Einsatz. Meist geht es um die Vermittlung beruflichen und fachlichen Wissens. „Aber auch Erfahrungen aus Hobbies im sportlichen oder musischen Bereich sind gefragt,“ betont Georg Primas, Freiwilligenkoordinator von volutaris.

Berichtet über ihre Erfahrungen im Rahmen des Auslandseinsatzes: Andrea Nießner in Salzburg.

Wie es weiter geht

Anfang Februar 2016 hat Andrea Nießner auf Einladung des Salzburger Bildungswerkes und der Robert-Jungk-Bibliothek über ihre Erfahrungen in Ecuador berichtet.

Zitat

„Ich wollte das Land von einer anderen Seite als der der Touristin kennen lernen“,

gibt Andrea Nießner als eines ihrer wichtigsten Motive an. Im Rahmen eines Projektes des Salesianerpaters Antonio Polo hat sie die lokale Bevölkerung in Sachen Gesundheitsförderung unterstützt. Durch die schwere Feldarbeit leiden viele unter Rücken- und Kopfbeschwerden, weshalb es wichtig ist, Übungen anzuregen, die jeder selbst zu Hause durchführen kann. Die Versorgung durch Therapeut_innen ist sehr mangelhaft, und daher stand der Einsatz von Andrea Nießner vor allem unter dem Zeichen, den Einheimischen in kurzer Zeit Informationen zu vermitteln, wie sie mit ihren Beschwerden am besten umgehen können.

Durch Andrea Nießners Erzählungen konnten die zahlreichen Interessierten einen unmittelbaren Eindruck erhalten, mit welchen spezifischen Herausforderungen ein derartiger Einsatz verbunden sein kann, wie bereichernd diese Erfahrungen sind und dass ein freiwilliger Auslandseinsatz keinesfalls an ein bestimmtes Alter gebunden ist.

Dieser Artikel erschien erstmals im Magazin Dreieck des Salzburger Bildungswerks im Juni 2016 - Der kurze Weg ...

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026