Pension: Aller Anfang ist schwer

Aber wer denkt schon beim lang ersehnten Ruhestand an einen Anfang?

Es ist ja kein Anfang, weil man weiß schon lange, was man tun will und vor allem, was nicht. Der Kopf ist voller Pläne, ausgetüftelt oft bis ins Detail.

Von Franz Grebacher |
Pension Blog Sarah Baier
Zitat

Ja, wenn ich dann in Pension bin, dann werde ich endlich Reisen machen, so oft und solange ich will! Und Lesen werd ich wie ein Bücherwurm. Und Wandern geh ich auch. Alles kann ich machen und nichts schränkt mich ein. Keine Termine, kein Chef, rein gar nichts!

Aber wie ist es möglich, dass sehr viele der angehenden Pensionist_innen, trotz aller Pläne, kaum dass sie die Tür zur Arbeitswelt hinter sich geschlossen haben, vor sich eine unbekannte Leere vorfinden, in der sie sich nicht zurechtfinden?

So eine Verwirrung hat einst Karl Valentin mit dem berühmten Sager: „Können hät i eh, aber wolln hab i mi net traut.“, – so treffend formuliert. In der Theorie kann jeder vieles, man will auch vieles und man traut sich auch vieles, wie gesagt in der Theorie.

Aber in der Praxis wartet hier für viele das berühmt-berüchtigte Pensionsloch. Obwohl man alle Möglichkeiten hätte, doch aus unbekannten Gründen nützt man erschreckend wenig.

Man vermisst unbewusst die Struktur des Arbeitslebens, das morgendliche pünktliche Aufstehen, den Eintritt in die Routine. Man hat das doch jahrzehntelang gemacht, man hat sich gefügt und so schlecht war es doch auch nicht, denkt man plötzlich. Aber so wie der gestrige Tag unwiederbringlich vorbei ist, so ist auch das Arbeitsleben „Schnee von gestern“.

Und was jetzt?

Wenn man sich’s recht überlegt, hat man doch für alles, was man im Leben gemacht hat, irgendeine Ausbildung gemacht. Keiner kann ein Auto reparieren ohne Ausbildung, keiner kann eine Semmel backen ohne Ausbildung, keiner kann einen Kredit vergeben ohne Ausbildung und keiner kann eine Diagnose stellen, ohne Ausbildung.

Ausbildung steht immer am Anfang einer jeden Tätigkeit, egal welcher. Und warum gibt es keine Ausbildung zum Pensionisten / zur Pensionistin?

„Bum, an das hab ich noch nie gedacht“ geht es vielen durch den Sinn.

Wenn sich vor 50 Jahren, so in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, jemand nicht ausgekannt hat, aber mutig genug war, ist er zum Psychotherapeuten gegangen. Alle Leute in seiner Umgebung haben sich zwar gedacht, dorthin gehen ja nur Deppen und haben den Kopf geschüttelt. Aber der, der hingegangen ist, bekam Orientierung in sein verwirrtes Denken und konnte Dinge zukünftig besser einschätzen oder machen. Heut werde Leute, die zu Psychotherapeuten gehen nicht mehr als Deppen eingestuft. Die Gesellschaft hat erkannt, dass es in uns Gebiete gibt, „wo ein Bergführer“ hilfreich sein kann. Aber hier, wo wir vom Pensionsloch sprechen, sollten wir eher einen Höhlenforscher aufsuchen …

Es gibt ja heute an allen Ecken und Enden Coaches für alles und für jeden. Warum nicht einen aufsuchen?

Beratung für die Pension?

Ein Bekannter von mir hat es gemacht und hat Lösungen erarbeitet. Im letzten Jahr seiner aktiven Tätigkeit hat er sich dem Vorbeugen des Pensionslochs gewidmet. Er nahm Coaching Stunden mit dem Ergebnis, dass er gezielt jetzt in der Pension Dinge macht, die er sein Leben lang immer schon machen wollte, aber durch Beruf und Familie gehindert war.

Neben der Routine des Alltags implantierte er zwei Aktivitäten: Immer schon wollte er Italienisch lernen und immer wollte er seine Kenntnisse in Kunstgeschichte vertiefen.
Er ging nach Venedig in eine Sprachschule und lernt kontinuierlich via Internet - inzwischen mit einem Native Speaker wöchentlich.

Und mit der Kunstgeschichte macht er es ähnlich. Er liest über Künstler und deren Werke, deren Kampf um ihre Werke und nützt die Möglichkeiten in gute Ausstellungen zu gehen.

Der Bekannte kennt den Ausdruck „Pensionsloch“ nur vom Hörensagen und lächelt dabei verständnisvoll.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Franz Grebacher
Franz Grebacher

Autor

Franz Grebacher

Franz Grebacher, ehemaliger Apotheker in Lofer, hat immer versucht, die Balance zwischen Beruf und Leben zu halten und war damit auch weit­gehend erfolgreich. Bildende Kunst, vor allem die Bild­hauerei, war immer sein Steckenpferd, seit 2005 ist noch das Schreiben dazuge­kommen. Es gibt ein Buch, Kurz­geschichten, Träume und viele Gedanken.

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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024