Stille: 9 Porträts

Was bedeutet Stille für Menschen und wie wird diese genutzt?

Ein Geigenbauer, ein Maßschneider, eine Drehbuchautorin und sechs weitere Personen schildern ihre verschlungenen Lebenswege und wie sie ihre ganz unterschiedlichen Berufe gefunden haben.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Stille Buchtipp Titelbild

Buchtipp

Stille: 9 Porträts

von Micky Kaltenstein

Neun Menschen erzählen, was Stille für sie bedeutet und wie sie diese finden. Es berichten ein Geigenbauer und ein Maßschneider aus ihren Werkstätten, die Enkelin von Marc Chagall in einem Blumenstudio, eine Drehbuchautorin auf der Alm, eine Gemeinschaftsgärtnerin in New York und andere. Sie schildern ihre verschlungenen Lebenswege und wie sie ihre ganz unterschiedlichen Berufe gefunden haben, die für sie erfüllende Lebensmodelle bedeuten.

Eines ist ihnen gemeinsam: Sie alle »schöpfen ihre Energie in den Momenten der Stille und finden ihre Freude im Tun.»

So verschieden die neun Persönlichkeiten sind, sie alle haben Wege gefunden, ihre Talente zum Ausdruck zu bringen und in ihren Arbeiten Ruhe und Zufriedenheit zu erleben. Stille ist dabei eine Energiequelle, ein Rückzugsort. »Für die einen ist die Stille eine Art Raum, für die anderen ein Weg zur Ruhe. Manchen ist sie anstrengend, anderen ein Luxus oder die Basis für neue Kreationen.«, schreibt die Autorin in ihrem Vorwort.

Persönlicher Eindruck

Es ist inspirierend, diese ungleichen Lebensgeschichten zu lesen und Parallelen darin zu entdecken. Das Finden eines Berufes, der diese Menschen erfüllt, ist dabei zentral. Dieses Buch liest sich wie eine leise Spurensuche nach den menschlichen Sehnsüchten Zufriedenheit und innere Ausgeglichenheit.

Wem empfehle ich dieses Buch:

All jenen, die sich dafür interessieren, wie sich Menschen auf die Suche nach Ruhe in sich selbst machen und dabei den sie erfüllenden Beruf finden.

Verlag

Erschienen im Verlag Anton Pustet, 2019, Umfang 143 Seiten

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026