Wem ist denn heute noch zu raten?

Erwachsene brauchen keine Bildungsberatung!?

Eine Bildungsberaterin erzählt, worin sie, besonders für Erwachsene, die Vorteile einer Beratung sieht.

Von Helga Schwarz |
iStock yacobchuk Bildungsberatung

Die heutige Generation 50plus kommt in Zeiten eines komplexen und sich ständig wandelnden Arbeitsmarktes unter Druck. Was tun, wenn plötzlich neue Berufsanforderungen oder Arbeitslosigkeit den Alltag bestimmen?

Zitat

Herr Winter war skeptisch und auch etwas verbittert und hat sich, mit Vorbehalten, einen Beratungstermin reserviert.

Gut verständlich, dass ein Mann, der eigentlich in der Selbstversorgerrolle ist, mit über 50 die Welt nicht mehr versteht, wenn es darum geht, einen Lebenslauf zu verfassen.

Bald wurde Herrn Winter jedoch klar, dass es guttut - ihm guttut! - einmal seinen Werdegang zu erzählen. Den Blick auf all die gelungenen Momente in seinem Berufsleben gerichtet, hat er endlich wieder das Gefühl, etwas einbringen zu können und gebraucht zu werden.

Einen Lebenslauf zu schreiben und diesen im nächsten Schritt vor möglichen Arbeitgeber_innen vertreten zu können, ist an sich schon eine Herausforderung. Um die letzten 25 Arbeitsjahre und eigenen Fähigkeiten dann auch noch kurz und knackig zu formulieren, ist es klug, sich von Expert_innen helfen zu lassen. 

Zitat

Allzu oft erleben wir in der Beratung, dass Menschen diese wertvollen Fähigkeiten als selbstverständlich abtun.

Sicher, fachlich liegen die Fakten auf dem Tisch. Durch Zeugnisse, Empfehlungsschreiben und auch durch Zertifikate, die absolvierte Weiterbildungen belegen.

Was zu kurz kommt, sind die sozialen Kompetenzen, wie Erfahrungswissen, Organisationsfähigkeit ebenso der respektvolle Umgang mit Kolleg_innen oder auch mit Kund_innen.  Allzu oft erleben wir in der Beratung, dass Menschen diese wertvollen Fähigkeiten als selbstverständlich abtun.

Im Laufe eines Beratungsgespräches wird langsam deutlich, was Herr Winter neben seinen fachlichen Kompetenzen leistet. Durch das Erkennen und Benennen der eigenen sozialen Fähigkeiten kann Herr Winter diese nun auch selbstbewusst in seine Bewerbung einbinden. Auch im Vorstellungsgespräch ist es ein klarer Vorteil, offen über die eigenen Fähigkeiten und Schwächen sprechen zu können.

Oft braucht es, wie bei Herrn Winter, nur einen ersten Schritt um wieder in Bewegung zu kommen und neue Richtungen zu erkennen.

Ein Beratungstermin kann auch dein erster Schritt sein …

*Name wurde von der Redaktion geändert.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Helga Schwarz
Helga Schwarz

Autorin

Helga Schwarz

Helga Schwarz ist Bildungsberaterin und Berufscoach in der Bildungsinfo tirol, selbständig als Lebensberaterin, Trainerin und Supervisorin. Ich bin einen optimistische Europäerin, mag Sprachen und setze auf kulturelle Kompetenzen, bin Kreativ-Schreiberin, Seminardesignerin, schätze innovative Denke und Lebenslanges Lernen. Privat-persönlich pflege ich meine Beziehungen und steh auf „Wohnen“.

InfoboxBildungsberatung in Österreich

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Kärnten
Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

Steiermark
Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

Burgenland
Die Bildungsinformation Burgenland hilft Ihnen bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

Niederösterreich
Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Englisch, Arabisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

Wien
Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Fr zwischen 9-13 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

Oberösterreich
Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter 050/6906-1601, von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

Salzburg
In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

Tirol
Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

Vorarlberg
Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildunsberatung: 
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

aktualisiert: Juni 2024

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 90% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung (bei einer Umschulung ist eine Tätigkeit bis max. 12 Monate nach Kursende nachzuweisen)
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens € 200,- (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Akademiker:innen können nur in Ausnahmenfällen gefördert werden
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024

InfoboxProjekt: "Du kannst was!"

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„Du kannst was!“ hilft dir, dank des raschen und unkomplizierten Verfahrens zum Lehrabschluss zu kommen. Nutze deine Fähigkeiten und hol dir deinen Berufsabschluss!

Voraussetzungen:

Wenn du ...

  • schon lange in einem Beruf arbeitest, aber keine Ausbildung gemacht oder diese abgebrochen hast,
  • viel Erfahrung in einem Beruf, aber keinen Abschluss hast,
  • deinen Berufsabschluss im Ausland gemacht haben und dieser in Österreich nicht anerkannt wird,
  • mindestens 22 Jahre alt bist,
  • deine Chancen im Berufsleben verbessern willst

und deine Berufserfahrung in einem dieser Berufe hast: (Berufsliste für Salzburg)

  • Betriebslogistiker:in
  • Bürokaufmann/-frau
  • Einzelhandelskaufmann/-frau
  • Großhandelskaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Metalltechniker:in
  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Berufskraftfahrer:in
  • Speditionskaufmann/-frau

Wenn dein Beruf hier nicht vertreten ist, du jedoch auch gerne an "Du kannst was!" teilnehmen möchtest, frag einfach nach, bei genügend Teilnehmer:innen ist eine Ausweitung der Berufe möglich!

Schreib ein Mail an: dukannstwas@ak-salzburg.at oder ruf an: 0662 88 30 81-555

Hilfreiche Links:

"Du kannst was!" ist eine Projektpartnerschaft der AK-Salzburg, AMS-Salzburg, BFI, Europäischer Sozialfonds, Land Salzburg, OEGB, TAZ Mitterberghütten, WIFI & Wirtschaftskammer.


Gibt es "Du kannst was!" auch außerhalb von Salzburg?

In einigen Bundesländern wird "Du kannst was!" noch angeboten, teilweise auch unter einem anderen Namen:

Zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024