Lehre mit Matura - Doppelt hält besser!

Oder wie Du Dir alle Deine Wege offen halten kannst

Durch die Lehre mit Matura hast du als Lehrling die Möglichkeit, kostenlos die Matura zu machen. Du kannst also deinen Traumberuf erlernen, früh dein eigenes Geld verdienen und hast am Ende auch noch die Matura in der Tasche. Danach stehen dir viele Wege offen – ein Studium, zum Beispiel. Welche Vorteile dieser Ausbildungsweg mit sich bringt und wie es einem ehemaligen Lehrling damit ergangen ist, erfährst du in diesem Beitrag.  

Von Daniela Walkner |
Lehre mit Matura - Doppelt hält besser

Weiterentwicklung auf allen Ebenen

Alexander Hemetsberger (22) wollte einen technischen Beruf erlernen und begann nach der Schule als Lehrling bei den ÖBB.  Doch ihm war gleich klar, dass er mehr wollte als einen Lehrabschluss. Also entschied er sich zusätzlich zur Lehre die Matura zu machen. Sein Lehrbetrieb war diesbezüglich sehr kooperativ und hat sein Vorhaben aktiv unterstützt. Schlussendlich hat Alexander auf diesem Weg den Lehrabschluss und die Matura für den Fachbereich Elektrotechnik erworben. Der Weg dorthin war nicht immer leicht. Die Maturavorbereitungskurse nahmen viel Zeit in Anspruch und waren sehr arbeitsintensiv. Schon während der Lehrzeit hat Alexander gemerkt, dass er sich eigentlich für einen ganz anderen Beruf interessiert, aber dazu kommen wir später. Dass sich das Interesse für einen bestimmten Beruf verändern kann ist völlig normal und ein Zeichen von persönlicher Weiterentwicklung. Denn ob einem ein Beruf liegt oder ob man Spaß an den Tätigkeiten hat, erfährt man oft erst im Tun. Und manchmal stellt sich dann heraus, dass man eigentlich ganz was anderes machen möchte. Mit dem Lehrabschluss und der Matura eröffnen sich viele Möglichkeiten um seinem Traumberuf näher zu kommen. Doch wie läuft das eigentlich ab? 

Lehre mit Matura – Was kommt da auf dich zu?

Die Lehre mit Matura ist eine Art der Berufsreifeprüfung, die sämtliche Studienwege in Österreich ermöglicht und als Vollmatura anerkannt ist. Lehrlinge können die Matura im Rahmen ihrer Lehrausbildung kostenlos absolvieren. Was ist dafür zu tun?

Als Lehrling arbeitest du in deinem Lehrbetrieb, erlernst dort und in der Berufsschule deinen Lehrberuf. Die Maturakurse in Deutsch, Englisch, Mathematik und einem berufsorientierten Fachbereich besuchst du am Abend, Nachmittag oder Wochenende noch zusätzlich. Die Kurse besuchst du in der Regel außerhalb deiner Arbeitszeit. Mit Einverständnis des Lehrbetriebes können die Kurse aber auch innerhalb der Arbeitszeit besucht werden. Im Einvernehmen mit dem Lehrbetrieb kann dafür die Lehrzeit verlängert werden oder dein Betrieb erhält die Brutto-Lehrlingsentschädigung.

Die Kurse dauern je nach Fach 2-4 Semester und schließen direkt danach mit der Maturaprüfung ab. Du kannst auch mehrere Kurse gleichzeitig besuchen. Wichtig ist aber, dass du eine Prüfung innerhalb der Lehrzeit abschließt. Alle weiteren Fächer müssen dann innerhalb von drei Jahren nach Lehrende positiv abgeschlossen werden. Nach Abschluss aller vier Prüfungsfächer erhältst du das Berufsreifeprüfungszeugnis. Der Einstieg ist schon ab dem ersten Lehrjahr möglich, kann aber auch später stattfinden. Du musst dich also nicht gleich zu Beginn deiner Lehre für die Matura entscheiden.  

Das alles klingt nach viel Arbeit? Ja, ist es auch. Aber am Ende hast du nicht nur einen Lehrabschluss, sondern auch die Matura in der Tasche und du wirst sehen, der Aufwand hat sich gelohnt.

Warum eine Lehre mit Matura?

Du sicherst dir bessere Karrierechancen und dir stehen alle Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Außerdem kannst du mit einem höheren Einstiegsgehalt rechnen und du hast mit Sicherheit gute Aufstiegschancen innerhalb deines Unternehmens

Viele Wege führen zum Traumberuf

Aber jetzt zurück zu Alexander. Im Laufe der Lehrzeit hat sich für Alexander immer mehr herauskristallisiert, dass ihn ein anderer Bereich wesentlich mehr anspricht: die Pflege. Nach einem Besuch eines Info-Abends am BFI entschied er sich für die Ausbildung zum Pflegeassistenten und er überlegt,  sich aufbauend zum Pflegefachassistenten ausbilden zu lassen. Dank Matura steht ihm der Weg sogar zum Bachelor of Science für Gesundheits- und Krankenpflege an der FH Salzburg offen.

Zitat

Ausbildung ist mein ständiger Begleiter auf meinem Weg zu mehr Kompetenzen und mehr Selbstbewusstsein durch eine höhere Ausbildung und ist sozusagen das Gerüst für den Aufbau meiner Karriereleiter.

Na, überzeugt?

Du überlegst die Lehre mit Matura zu machen, weißt aber nicht so recht, wie du das angehen sollst? In einer persönlichen Beratung mit den Expert*innen der Bildungsberatung können viele offene Fragen geklärt werden.  

Zitat

Du schaffst das!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

InfoboxLehre mit Matura

Inhalt anzeigen

Eine Lehre mit Matura verbessert deine Karrierechancen und es stehen dir danach alle Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

Fakten und Infos

  • Jeder Lehrling mit einem aktiven Lehrverhältnis kann diese Chance nutzen
  • Ein Beratungsgespräch vor dem Einstieg unterstützt dich bei deiner Entscheidung.
  • Du wirst begleitet mit Einzel- und Gruppencoaching.
  • Ausbildungsstandorte: Salzburg Stadt, Abtenau, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See, eine Standorterweiterung ist vorgesehen.
  • Kurse und Kursunterlagen sind für alle Lehrlinge kostenlos.
  • Vier Prüfungsgegenstände: Deutsch, Mathematik, Englisch, ein Fachbereich.
  • Dauer der Lehrgänge: Die vier Prüfungsfächer werden als einzelne Lehrgänge angeboten. Jeder Lehrgang dauert ein bis eineinhalb Jahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
  • Keine Prüfungsgebühren
  • Bei Abbruch der Vorbereitungslehrgänge ist keine Rückerstattung der Kursgebühren notwendig.
  • Berufsmatura berechtigt wie jede andere Matura zum Studium in Österreich

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert im November 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxPflegeassistenz

Inhalt anzeigen

Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
>> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken sowie dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum angeboten.

Zielgruppe: Pflegeassistent:nnen mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger:innen.

Ausbildungsorte:

Voraussetzungen:

    • Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
    • Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
    • Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
    • Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf EQR Niveau B2) 
    • Österreichische EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus oder Geflüchtetenstatus oder Niederlassungsbewilligung 
    • Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)

    Aufschulung

    • Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
    • Gesundheitliche Eignung
    • Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
    • Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
    • EDV-Kenntnisse

    Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom

    Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.

    Hilfreiche Links:

    Möglichkeiten in Vorarlberg:

    Infos aus Tirol:

    Zuletzt aktualisiert am: 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung; ergänzt im Mai 2025 mit Infos aus den Bundesländern

    InfoboxPflegefachassistenz

    Inhalt anzeigen

    Dauer: 2 Jahre Vollzeit, teilweise auch berufsbegleitend 3 Jahre
    >> Als geprüfte Pflegeassistenz hast du die Möglichkeit, in einem Jahr deinen Abschluss in der Pflegefachassistenz zu erlangen. Diese Weiterbildung / Ausbildung wird vom BFI und von den Salzburger Landeskliniken sowie dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum angeboten.

    Zielgruppe: Pflegeassistent:nnen mit abgeschlossener Ausbildung und Anspruch auf das Fachkräftestipendium beziehungsweise Bildungskarenz oder Berufsumsteiger:innen.

    Ausbildungsorte:

    Voraussetzungen:

      • Vollendetes 17. Lebensjahr bei Praktikumsbeginn
      • Mindestens zehn Schulstufen mit positivem Abschluss (alternativ: erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und Lehrabschluss)
      • Ärztliches Gesundheitszeugnis und Polizeiliches Führungszeugnis
      • Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens auf EQR Niveau B2) 
      • Österreichische EU-Staatsbürgerschaft oder Flüchtlingsstatus oder Geflüchtetenstatus oder Niederlassungsbewilligung 
      • Persönliches Aufnahmegespräch (individuelle Terminvergabe)

      Aufschulung

      • Abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung (ehemals Pflegehilfe) bzw. Sozialbetreuungsschule
      • Gesundheitliche Eignung
      • Vertrauenswürdigkeit und hohe soziale Kompetenz
      • Motivation, Interesse und Lernbereitschaft
      • EDV-Kenntnisse

      Abschluss: Pflegefachassistenz-Diplom

      Weiterbildungsmöglichkeiten: mit einem Vorbereitungslehrgang (BFI) zum verkürzten 2-semestrigen Lehrgang zum/zur akademischen Experten/Expertin und anschließend zum Bachelor of Science in Nursing an der FH Salzburg.

      Hilfreiche Links:

      Möglichkeiten in Vorarlberg:

      Zuletzt aktualisiert am: 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung; ergänzt im Mai 2025 mit Infos aus den Bundesländern

      InfoboxBildungsberatung in Österreich

      Inhalt anzeigen

      Kärnten
      Auf der Website der Bildungsberatung Kärnten gibt es alle Informationen zum Kärntner Beratungsangebot: bildungsberatung-kaernten.at

      Steiermark
      Für die Steirer und Steirerinnen gibt es hier alle Beratungstermine nach Bezirken sortiert auf einen Blick: bildungsberatung-stmk.at

      Burgenland
      Die Bildungsinformation Burgenland hilft Ihnen bei allen Fragen zur Aus- und Weiterbildung.

      Niederösterreich
      Deine Bildungsberatung – auch auf Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Englisch, Arabisch … - findest du auf der Website: www.bildungsberatung-noe.at

      Wien
      Die Bildungsberatung in Wien bietet kostenfreie Information und Beratung zu Bildung und Beruf, auch auf Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch... Beratung gibt‘s per Telefon und online via Mail, Chat und Video. Das Beratungstelefon ist unter der Gratis-Tel.: 0800 20 79 59 von Mo-Fr zwischen 9-13 Uhr erreichbar. Auf der Website bildungsberatung-wien.at kannst du ganz einfach Beratungstermine buchen.

      Oberösterreich
      Telefonisch für Fragen rund um deine Aus- und Weiterbildungen, Förderungen, … erreichbar unter 050/6906-1601, von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. Wenn du einen Termin für eine Video-Bildungsberatung vereinbaren willst, melde dich unter bildungsinfo@akooe.at. Neben der Online-Bildungsberatung findest du das bunte Beratungsangebot in OÖ auch auf https://www.bildungsberatung-ooe.at.

      Salzburg
      In Salzburg genügt ein Anruf bei der BILDUNGSLINE unter 0800 208 400! Du bekommst telefonische Informationen, wie beispielsweise über den Salzburger Bildungsscheck und Termine für persönliche Beratungen. Das Team der BILDUNGSLINE ist MO – FR von 08.00 – 12.00 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei für dich zur Stelle. Mehr Infos findest du hier: www.bildungsberatung-salzburg.at. Oder du buchst deinen Termin für eine kostenlose Bildungsberatung ganz einfach unter https://termine.bildungsberatung-salzburg.at 

      Tirol
      Ein Klick auf die Website www.bildungsberatung-tirol.at und du kannst dir deine Beratungsmöglichkeiten auf deine Frage und deinen Bezirk genau zugeschnitten anzeigen lassen. Weitere Informationen rund um Bildung und Beruf bekommst du von der Bildungsinfo Tirol!

      Vorarlberg
      Alles, was dein Bildungsherz begehrt, findest du auf den ersten Blick unter www.bildungsberatung-vorarlberg.at Einfach und übersichtlich kommst du so zu deiner Bildungsberatung. 

      Für alle Bundesländer gibt es aber auch noch die online Bildunsberatung: 
      https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bildungsberatung+online.at

      aktualisiert: Juni 2024

      InfoboxFachkräftestipendium

      Inhalt anzeigen

      Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.

      Förderbarer Personenkreis

      • Beschäftigungslose
      • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
      • Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
      • Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschul/Hochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.

      Förderbare Ausbildungen

      • Ausbildungen in Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: derzeit MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheits- und Sozialberufe und das Nachholen von Lehrabschlüssen.
      • Die Ausbildung muss in Österreich stattfinden und ein Abschluss innerhalb von 3 Jahren möglich sein.
      • Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.

      Dauer der Förderung

      • Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.

      Wie hoch ist die Unterstützung?

      • Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Hilfreiche Links:

      Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

      InfoboxBildungsline

      Du willst noch mehr Infos?

      Die Bildungsline gibt Antworten

      Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

      Kostenfreie Informationen & Beratung

      erwachsenenbildung-salzburg.at
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      Bildungsinfo aktuell

      InfoboxVäterkarenz

      Inhalt anzeigen

      Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

      Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

      In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

      Voraussetzung

      • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
      • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
      • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
      • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
      • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

      Beginn der Karenz

      • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
      • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

      Teilung der Karenz

      • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
      • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
      • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

      Maximale Länge der Karenz:

      • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
      • 24 Monate, wenn
        • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
        • bei Alleinerziehenden
        • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
        • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

      Finanzielle Unterstützung

      Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

      Beschäftigung während der Karenz

      Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

      • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
      • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

      Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

      • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
      • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
      • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

      Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

      Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

      Weitere Infos dazu: Papamonat AK

      Hilfreiche Links:

      Karenz AK

      Väterkarenz. gesundheit.gv.at

      Väterkarenz AMS

      WKO - Karenz

      Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

      Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024