Bildungsinfo aktuell

InfoboxQualifikationsförderungszuschuss Burgenland

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Im Burgenland kann neben anderen Fördermöglichkeiten der Burgenländische Qualifikationsförderungszuschuss für Bildungsvorhaben genutzt werden:

Dieser muss im Nachhinein binnen 4 (max. 8 für Arbeitsuchende) Monaten nach Bildungsabschluss beantragt werden, dh. man muss die Bildungsmaßnahme vorfinanzieren.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Bildungsmaßnahme muss die Arbeitssituation verbessern,
  • soll im Burgenland stattfinden, Ausnahmen sind aber möglich, zb. wenn es keine vergleichbare Ausbildung im Burgenland gibt oder es für den Förderwerber außerhalb des Burgenlands günstiger ist.
  • soll bei einem zertifizierten Bildungsinstitut (zB: öcert) oder an anderen Bildungseinrichtungen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind, absolviert werden. ACHTUNG: Keine akademischen Ausbildungen!
  • Bemessungsgrundlage des Haushalts beachten!
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Keine vom AMS, Wirtschaftsagentur oder anderen finanzierte Bildungsmaßnahme
  • Förderhöhe max. € 4.000,- /Jahr, zw. 50%-100% der Kurskosten (und Kursunterlagen)

Förderempfänger:innen

Arbeitnehmer:innen unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, sowie Arbeitslose und Arbeitssuchende, Zivil- und Präsenzdiener:innen, freie Dienstnehmer:innen sowie Personen in Karenz, welche sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden oder ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten.

Mehr Infos, auch zu Einkommensgrenzen und Ausnahmen, sowie Online-Antragstellung:

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Förderdatenbank auf erwachsenenbildung.at mit Infos über alle Förderungen:

https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/