Probleme lösen – aber richtig!

Unser Buchtipp zeigt dir, wie du deine Probleme kreativ und humorvoll lösen kannst.

Uralte Geschichten aus der jüdischen Weisheitstradition verbunden mit Humor und Kreativität helfen dir, das Unmögliche möglich zu machen!

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
iStock tiero kreativeLoesungen

Buchtipp

Der Rabbi hat immer Recht – Die Kunst Probleme zu Lösen

von Nilton Bonder

Der englische Originaltitel heißt: „Yiddische Kop. Creative Problem Solving in Jewish Learning, Lore and Humor“ und beschreibt den Inhalt des Buches sehr gut. Rabbi Nilton Bonder legt Erfahrungen und Strategien dar, die in der jüdischen Kultur und jahrhundelangen Lebensweise tief verwurzelt sind. Er nennt die Fähigkeit, eingefahrene Denkmuster aufzubrechen und zu verlassen und in scheinbar ausweglosen Situationen neue, völlig unkonventionelle Lösungswege zu finden, den jiddischen Kopp. Seine Ausführungen verwebt Rabbi Bonder mit uralten Geschichten aus der jüdischen Weisheitstradition.

Persönlicher Eindruck

Ein interessantes Buch zum Thema kreatives Denken, das nicht den Anspruch erhebt, ein Ratgeber-Buch zu sein und in sich bereits einen kreativen Ansatz trägt. Rabbi Nilton Bonder teilt die Welt in vier Bereiche:

  1. die Welt in der Erkennbares erkennbar ist,
  2. die Welt, in der Erkennbares verborgen ist, 
  3. die Welt in der Verborgenes erkennbar wird und
  4. die Welt, in der Verborgenes verborgen bleibt.

Sucht man eine Problemlösung, ist es wichtig zu erkennen, in welcher Welt man sich bewegt. Je nach dem erschließen sich andere Lösungsmöglichkeiten. Diesen philosophischen Ansatz setzt der Autor in Verbindung zu jüdischen Anekdoten und Sprichwörtern und schafft dadurch einen ganz neuen Zugang einerseits zu diesen Geschichten und andererseits zu seiner Erklärung, wie kreative Lösungsfindung möglich wird.

Wem empfehle ich das Buch:
Allen, die sich für Weisheitsgeschichten und Hintergründe der traditionellen jüdischen Denkweise interessieren, oder die ein Buch über unkonventionelle Problemlösungen suchen, ohne einen Ratgeber lesen zu wollen.

Verlag

Erschienen im Carl-Auer Verlag, 2014

Zusätzliche Infos

Diesen Buchtipp findest du auch in der BiBer Bibliothek!

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026