Selbstständig und Angestellt

Nebenher selbstständig - was sagt das Steuerrecht?

Zu Beginn der Selbstständigkeit stehen Unternehmer:innen häufig zusätzlich in einem fixen Dienstverhältnis. Wie geht man damit um, wenn Dienst- und Werkvertrag aufeinandertreffen?

Von Peter Lederer - AK Salzburg (Gastautor:in) |
Selbststaendig nebenher Steuerrecht Nirat.pix

Einkommen

Ist man sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch selbstständig tätig, dann erhält man auch zwei unterschiedliche Arten von Einkommen. In dieser Situation sind die Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung wichtig.

Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter ohne Sonderzahlungen addiert. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt es einen Freibetrag von 730,00 Euro. Zu den selbstständigen Tätigkeiten zählen Werkverträge oder Honorarnoten.

TIPP: Die formale Unterscheidung in Lohnsteuer (Dienstnehmer:innen)  und Einkommensteuer (Selbstständige) hat auf deine Steuerberechnung keinen Einfluss.

Gewinnberechnung

Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730,00 Euro sind steuerfrei. Zwischen 730,00 und 1.460,00 Euro greift eine Einschleifregel. Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zu den Einnahmen beim Werkvertrag gehören alle Zahlungen, die du als Entlohnung für deine Leistung bekommst. 

Zu den Ausgaben zählt, was in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung deines Werkvertrages / deiner Arbeit steht. Beispiele dafür sind: Beiträge zur Sozialversicherung, Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder, Telefonkosten, Fachliteratur, Kosten für Aus- und Fortbildung, Arbeitsmittel und Büromaterial, Arbeitskleidung oder Steuerberatungskosten. Eine detaillierte Auflistung deiner Ausgaben kann sich positiv auf die Steuerhöhe auswirken. Alternativ kannst du anstelle der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 Prozent geltend machen.

Wenn die Umsätze unter 35.000,00 Euro pro Jahr liegen, kann auch die Pauschalierung der Betriebsausgaben für Kleinunternehmer:innen in Anspruch genommen werden. Diese beträgt 20 Prozent für betriebliche Einkünfte, die im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens erzielt werden und 45 Prozent für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe.

Mehr Informationen & Beispiele zur Gewinnberechnung findest du hier: AK/Gewinn-Ermittlung

Einkommensteuererklärung

Wenn dein gesamtes steuerpflichtiges Jahreseinkommen aus Dienst- und Werkverträgen über 13.981,00 Euro (Wert 2024) liegt, und du andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730,00 Euro hast, musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt (bzw. bis 30. Juni bei Finanz Online) eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Liegt dein Gesamteinkommen unter 13.981,00 Euro, musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Unter Umständen kann es sich jedoch auszahlen, diese freiwillig zu machen, da es eventuell zu einer Erstattung einer Negativsteuer kommen kann (Näheres dazu findest du hier: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen | Arbeiterkammer).

Sozialversicherung

Auch für Sozialversicherungsbeiträge gibt es Grenzen zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn du als Arbeitnehmer:in in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehst. Die Geringfügigkeitsgrenze 2024 beträgt 518,44 Euro, das sind 6.221,28 Euro jährlich. Wenn diese Grenze überschritten wird, musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn du 400,00 Euro monatlich geringfügig als Arbeitnehmer:in und zusätzlich 5.000,00 Euro jährlich aus Werkverträgen verdienst, dann musst du in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zahlen, weil beide Einkommen unter der Höchstgrenze sind.

TIPP: Mehr Informationen & Beispiele zu den steuerlichen Auswirkungen findest du hier: AK/Arbeitsverhältnis&Werkvertrag

Bei steuerrechtlichen Fragen und Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei den Expert:innen der AK-Lohnsteuerberatung unter 0662 86 87-93 zu informieren.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können. Aktualisiert am: 19.3.2024

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxAMS Unternehmensgründungsprogramm

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  •     Arbeitslosigkeit am Beginn der Vorbereitungsphase
  •     Wunsch nach Selbstständigkeit und eine konkrete Geschäftsidee
  •     berufliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen

Unterstützungen durch das AMS:

  •     kostenlose Unternehmensberatung
  •     gegebenenfalls werden notwendige Ausbildungen finanziert
  •     Arbeitslosengeld während des Programmes

Die 4 Phasen des Unternehmensgründungs-Programms:

  •     Klärung: Ist die Geschäftsidee erfolgversprechend und werden alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
  •     Vorbereitung: Begleitung bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee und Förderung der Qualifizierung – wenn notwendig.
  •     Realisierung: Gründung des eigenen Unternehmens.
  •     Nachbetreuung: Eine Unternehmensberatung kontrolliert das Unternehmen und macht Verbesserungsvorschläge.

Weitere Infos:

Dauer des Programmes im Normalfall 6 Monate.
Bei Interesse direkt an das zuständige AMS wenden.

Weiterführende Links:

Hilfreiche Links:

Zuletzt kontrolliert: August 2025 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Selbstständig und angestellt
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Bildungsinfo aktuell

Infoboxwaff: Beratungs- und Förderleistungen in Wien

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Grundsätzlich bietet der waff kostenlose und individuelle Beratung für berufliche Entwicklungschancen von beschäftigten Wiener:innen und fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen. Neben beschäftigten Wiener:innen gibt es gemeinsam mit dem AMS Wien auch Angebote für arbeitssuchende Wiener:innen.

Bildungskonto: Das Bildungskonto für Wiener Arbeitnehmer:innen (BIKO) fördert Wiener:innen, die sich beruflich weiterbilden oder einen höheren Abschluss erlangen möchten und steht allen Wiener:innen je nach Einkommen, Arbeitsmarktstatus und beruflichem Ziel bei anerkannten Bildungsträgereinrichtungen zur Verfügung. Das Bildungskonto mit maximal € 500 ist für alle Wiener:innen (Beschäftigte und arbeitslos Gemeldete). Im Rahmen des Bildungskontos werden anteilsmäßig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger in Abhängigkeit der individuellen Formalvoraussetzungen bis maximal € 3.000 refundiert. Weiters werden Förderungen von digitalen und klimaschutzrelevanten Kompetenzen und Qualifizierungen in der Höhe von maximal € 5.000 gewährt.

Chancen-Scheck des waff: Der Chancen-Scheck ist das Förderinstrument für die Zielgruppe des Qualifikationsplans Wien 2030. Beschäftigte, die keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung haben oder Personen, die zwar über einen höheren Abschluss verfügen, aber dennoch dequalifiziert arbeiten, erhalten mit dem Chancen-Scheck eine besonders attraktive finanzielle Förderung für Aus- und Weiterbildungsvorhaben von bis zu 5.000 Euro. Mit dem Chancen-Scheck werden berufliche Weiterbildung und das kostenlose Nachholen von Lehr- und anderen Bildungsabschlüssen gefördert. Damit verbunden ist in der Regel die Ausstellung eines Qualifikationspasses, der Qualifikationen, Kompetenzen, berufliche Entwicklungsziele und Bildungsschritte dokumentiert und zum Erreichen des individuellen Bildungsziels beitragen soll.

FRECH – Frauen ergreifen Chancen – Beratung und Qualifizierung: Bei FRECH handelt es sich um ein Programm für beschäftigte Frauen in Wien, die eine grundlegende berufliche Veränderung in Form einer Neuorientierung, Höherqualifizierung und/oder Weiterentwicklung anstreben. Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozess- und Laufbahnberatung, welche gegebenenfalls durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Weiterbildungskosten bis max. 5.000 Euro ergänzt werden kann. Aus- und Weiterbildungen zur Stärkung digitaler und klimaschutzrelevanter Kompetenzen können ebenfalls gefördert werden. Darüber hinaus werden berufsbezogene Workshops und Vorträge angeboten. Frauen können dabei von einer umfassenden individuellen Beratung, Workshops und Vorträgen sowie einer finanziellen Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung profitieren.

Karenz und Wiedereinstieg: Das Programm bietet Personen vor, während und nach einer Berufsunterbrechung (Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz) frühzeitige Information und präventive Beratung für den beruflichen Wiedereinstieg. Die Beratung kann durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Kosten bis max. 4.000 Euro ergänzt werden. Darüber hinaus werden themenspezifische Gruppenveranstaltungen mit gelegentlicher Kinderbetreuung angeboten.

Ausbildungsinitiative Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik: Die Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik wendet sich an beschäftigte Wiener:innen, die ein berufsbegleitendes Studium in den genannten Bereichen anstreben. Ziel ist es, mehr Frauen in berufsbegleitende Fachhochschulstudiengänge zu bringen und damit langfristig mehr weibliche Fachkräfte für den Wiener Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Programm bietet umfassende prozessorientierte Beratung wie auch Coachingangebote. Vor dem Studium wird die berufsbegleitende Vorbereitung auf ein Studium gefördert, unter anderem durch eine Vorqualifizierungsmaßnahme an der Hochschule Campus Wien. Nach Studienplatzzusage werden geförderte Kurse begleitend zum ersten Studienjahr, z.B. eine berufsbegleitende Begleitqualifizierung für Bachelor-Studiengänge an der FH Technikum Wien, ein Stipendium für ausgewählte Bachelor- und Masterstudiengänge (12.000 Euro für BA-Studiengänge, 9.000 Euro für MA-Stiudiengänge) sowie zahlreiche Workshops, Vernetzungsveranstaltungen und Kooperationen mit Unternehmen und Fachhochschulen bereitgestellt. Ergänzend werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie Begleitung bis über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus angeboten.

Sonderprogramm Lehrlinge: Der waff kann auf Grundlage des Antrags eines Lehrlings mit Wohnsitz in Wien die Vorfinanzierung der Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung übernehmen, die dem waff von der Wirtschaftskammer Wien refundiert werden. Ergänzend werden auch die LAP-Vorbereitungskurse, die im Rahmen des Projektes Qualifizierungsmanagement eingereicht werden, gefördert.

Weiterbildungsinformation Wien: Der waff führt eine umfassende, aktuelle Weiterbildungsdatenbank unter weiterbildung.at, die eine anbieterneutrale Entscheidungsgrundlage für die Auswahl einer passenden Aus- und Weiterbildung darstellt.

Wiener Ausbildungsgeld:  Mit dem Wiener Ausbildungsgeld sollen mehr Menschen für längere Ausbildungen und die anschließende Berufstätigkeit in vom Mangel an Fachkräften geprägten Bereichen gewonnen werden. Da die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um eine längere Ausbildung finanziell abzusichern, hat Wien im Jahr 2021 mit dem Wiener Ausbildungsgeld eine finanzielle Lücke geschlossen. Die Leistung richtet sich an beim AMS Wien arbeitslos gemeldete Personen und ermöglicht diesen im Vorfeld einer Beschäftigung die Teilnahme an länger dauernden Ausbildungen (mindestens 12 Monate) im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildung sowie anderen arbeitsplatznahen Qualifizierungen. Das Wiener Ausbildungsgeld wird für Ausbildungen in den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge (beispielsweise: Gesundheit, Pflege, Soziales und Pädagogik in Kooperation mit der Magistratsdirektion und Unternehmen der Stadt Wien) und andererseits für Qualifizierungen in klimaschutzrelevanten Berufen sowie im Bereich IKT/Digitalisierung gewährt. Es unterstützt die Teilnehmer:innen während der gesamten Dauer der Ausbildung mit monatlichen Zahlungen, die einen Mindestbetrag von rund € 1.550 monatlich sicherstellen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in diesen gesellschaftlich relevanten Beschäftigungssegmenten geleistet. Die Gewährung des Wiener Ausbildungsgeldes ist subsidiär zu Förderungen des Bundes, des Landes oder Dritter.

Zahlreiche Studien belegen, dass eine finanzielle Absicherung der Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter ist.

Jugendstiftung Wien: Aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt und des Fachkräftebedarfs der Wiener Wirtschaft haben der waff und das AMS Wien mit der Jugendstiftung Wien ein erfolgreiches Instrument zur Qualifizierung von jungen Erwachsenen ins Leben gerufen. Im Eintrittszeitraum von Jänner 2025 bis Dezember 2028 werden insgesamt 1.000 umstiegs- und aufstiegsorientierte junge Wiener:innen im Alter von 18 bis 24 und mit Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug durch gezielte Aus- und Weiterbildung unterstützt. Die Maßnahme umfasst eine Phase der Berufsorientierung, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Die Möglichkeiten reichen hierbei vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien. Hier soll einerseits auf bestehenden Qualifikationen der Teilnehmer:innen aufgebaut und begonnene Ausbildungen abgeschlossen werden und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet werden (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung wird im Rahmen der aktiven Arbeitsuche intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Da eine finanzielle Absicherung der Lebenserhaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter darstellt, ist zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine monatliche ausbildungsbedingte Zuschussleistung in Höhe von € 300 vorgesehen.

Frauenstiftung Wien: Die Frauenstiftung Wien richtet sich an Frauen ab 25 Jahren ohne Berufsausbildung und mit Arbeitslosengeldbezug, wobei der Fokus auf Wiedereinsteigerinnen liegt. Ihr Ziel ist es, den Teilnehmerinnen eine Qualifizierung zu ermöglichen und sie beim (Wieder)-Einstieg als Fachkraft in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Rahmen des mit August 2025 gestarteten Pilotprojekts ist innerhalb von einem Jahr der Eintritt von 100 Frauen vorgesehen. Ähnlich wie bei der Jugendstiftung ist auch hier zu Beginn eine Phase der Berufsorientierung vorgesehen, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Dabei wird einerseits auf den bestehenden Qualifikationen der Teilnehmerinnen aufgebaut und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung – die Möglichkeiten reichen vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien – wird intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Um entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen und die Lebenserhaltungskosten abzusichern ist ein monatlicher Ausbildungszuschuss in Höhe von € 300 zusätzlich zum Arbeitslosengeld vorgesehen.

Wiener Pflegeausbildungsprämie: Die Pflegeausbildungsprämie ist eine monatliche finanzielle Unterstützung in der Höhe von 658,40 Euro für Personen, die eine Ausbildung in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien absolvieren. Damit sollen strukturelle und finanzielle Anreize gesetzt werden, um Ausbildungen in diesen Bereichen attraktiver zu gestalten. Die Pflegeausbildungsprämie kann Personen gewährt werden, die eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (z.B. Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz) bzw. eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf (z.B. Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuung in Alten- oder Behindertenarbeit) absolvieren.

Kursförderungen für Arbeitnehmer*nnen in Wien – waff
 

Diese Informationen wurden uns vom waff im Februar 2026 zur Verfügung gestellt.