Selbstständig und Angestellt

Nebenher selbstständig - was sagt das Steuerrecht?

Zu Beginn der Selbstständigkeit stehen Unternehmer:innen häufig zusätzlich in einem fixen Dienstverhältnis. Wie geht man damit um, wenn Dienst- und Werkvertrag aufeinandertreffen?

Von Peter Lederer - AK Salzburg (Gastautor:in) |
Selbststaendig nebenher Steuerrecht Nirat.pix

Einkommen

Ist man sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch selbstständig tätig, dann erhält man auch zwei unterschiedliche Arten von Einkommen. In dieser Situation sind die Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung wichtig.

Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter ohne Sonderzahlungen addiert. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt es einen Freibetrag von 730,00 Euro. Zu den selbstständigen Tätigkeiten zählen Werkverträge oder Honorarnoten.

TIPP: Die formale Unterscheidung in Lohnsteuer (Dienstnehmer:innen)  und Einkommensteuer (Selbstständige) hat auf deine Steuerberechnung keinen Einfluss.

Gewinnberechnung

Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730,00 Euro sind steuerfrei. Zwischen 730,00 und 1.460,00 Euro greift eine Einschleifregel. Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zu den Einnahmen beim Werkvertrag gehören alle Zahlungen, die du als Entlohnung für deine Leistung bekommst. 

Zu den Ausgaben zählt, was in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung deines Werkvertrages / deiner Arbeit steht. Beispiele dafür sind: Beiträge zur Sozialversicherung, Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder, Telefonkosten, Fachliteratur, Kosten für Aus- und Fortbildung, Arbeitsmittel und Büromaterial, Arbeitskleidung oder Steuerberatungskosten. Eine detaillierte Auflistung deiner Ausgaben kann sich positiv auf die Steuerhöhe auswirken. Alternativ kannst du anstelle der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 Prozent geltend machen.

Wenn die Umsätze unter 35.000,00 Euro pro Jahr liegen, kann auch die Pauschalierung der Betriebsausgaben für Kleinunternehmer:innen in Anspruch genommen werden. Diese beträgt 20 Prozent für betriebliche Einkünfte, die im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens erzielt werden und 45 Prozent für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe.

Mehr Informationen & Beispiele zur Gewinnberechnung findest du hier: AK/Gewinn-Ermittlung

Einkommensteuererklärung

Wenn dein gesamtes steuerpflichtiges Jahreseinkommen aus Dienst- und Werkverträgen über 13.981,00 Euro (Wert 2024) liegt, und du andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730,00 Euro hast, musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt (bzw. bis 30. Juni bei Finanz Online) eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Liegt dein Gesamteinkommen unter 13.981,00 Euro, musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Unter Umständen kann es sich jedoch auszahlen, diese freiwillig zu machen, da es eventuell zu einer Erstattung einer Negativsteuer kommen kann (Näheres dazu findest du hier: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen | Arbeiterkammer).

Sozialversicherung

Auch für Sozialversicherungsbeiträge gibt es Grenzen zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn du als Arbeitnehmer:in in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehst. Die Geringfügigkeitsgrenze 2024 beträgt 518,44 Euro, das sind 6.221,28 Euro jährlich. Wenn diese Grenze überschritten wird, musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn du 400,00 Euro monatlich geringfügig als Arbeitnehmer:in und zusätzlich 5.000,00 Euro jährlich aus Werkverträgen verdienst, dann musst du in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zahlen, weil beide Einkommen unter der Höchstgrenze sind.

TIPP: Mehr Informationen & Beispiele zu den steuerlichen Auswirkungen findest du hier: AK/Arbeitsverhältnis&Werkvertrag

Bei steuerrechtlichen Fragen und Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei den Expert:innen der AK-Lohnsteuerberatung unter 0662 86 87-93 zu informieren.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können. Aktualisiert am: 19.3.2024

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxAMS Unternehmensgründungsprogramm

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  •     Arbeitslosigkeit am Beginn der Vorbereitungsphase
  •     Wunsch nach Selbstständigkeit und eine konkrete Geschäftsidee
  •     berufliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen

Unterstützungen durch das AMS:

  •     kostenlose Unternehmensberatung
  •     gegebenenfalls werden notwendige Ausbildungen finanziert
  •     Arbeitslosengeld während des Programmes

Die 4 Phasen des Unternehmensgründungs-Programms:

  •     Klärung: Ist die Geschäftsidee erfolgversprechend und werden alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
  •     Vorbereitung: Begleitung bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee und Förderung der Qualifizierung – wenn notwendig.
  •     Realisierung: Gründung des eigenen Unternehmens.
  •     Nachbetreuung: Eine Unternehmensberatung kontrolliert das Unternehmen und macht Verbesserungsvorschläge.

Weitere Infos:

Dauer des Programmes im Normalfall 6 Monate.
Bei Interesse direkt an das zuständige AMS wenden.

Weiterführende Links:

Hilfreiche Links:

Zuletzt kontrolliert: August 2025 von BiBer Bildungsberatung

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Selbstständig und angestellt
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Österreich hat selbst keine reine Fernuniversität!
Es besteht seit Jahren eine Zusammenarbeit mit der deutschen FernUniversität Hagen. Sie kooperiert mit der Johannes Kepler Universität in Linz (Fernstudien.at), welche auch Partnerzentren in ganz Österreich betreibt.
Zusätzlich haben auch andere Universitäten und Fachhochschulen in Österreich Fernstudien-Angebote.
Dazu verweisen wir gerne auf die Fernstudien-Datenbank.

Allgemeines zum Fernstudium:
Der Lernort ist meist zu Hause und das Studium wird großteils selbst eingeteilt, was natürlich ein hohes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen verlangt. Dennoch wird man meist gut von den Vortragenden/Professor:innen unterstützt.
Lernunterlagen werden regelmäßig elektronisch (E-Mail, Online-Plattform, Online-Campus,...) oder auch noch per Post zugesandt, und einzelne Module werden dann regelmäßig mit Prüfungen abgeschlossen.
Je nach Hochschule können so tatsächlich komplette Online-Studien angeboten werden - hier kann ein Einstieg ins Studium gegebenenfalls jederzeit erfolgen. Aber auch eine Mischung aus kurzen Präsenzzeiten (meist zu Beginn eines Semester) und anschließend reinen Online-Lernmöglichkeiten ist denkbar - Blended Learning. Hier ist ein Einstieg ins Studium dann meist auch nur im Winter- bzw. Sommersemester denkbar.

Virtueller Seminarraum:
hier werden Lernunterlagen zum jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt und es kann meist via Videovorlesung am Unterricht teilgenommen werden.

Webinare:
sind meist Live-Seminare, die über ein Videokonferenztool besucht werden müssen und wo man auch aktiv mit Video und Chatfunktion einbringen kann.

Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfungen:
damit schließt man in der Regel eine Lehrveranstaltung bzw. ein Modul ab - meist auch online. In manchen Fällen muss man dazu noch direkt zur Ferununiversität oder zu einem Studienzentrum fahren, wo die Prüfung dann persönlich oder schriftlich abgenommen wird.

Praktika:
hier können auch bei Fernstudiengängen Zeiten eines einschlägigen Praktikums nachzuweisen sein, um das Studium abschließen zu können. Meist kann hier auch eine aktuelle (einschlägige) berufliche Tätigkeit angerechnet werden.

Abschlussarbeiten:
dies stellt wie in jedem anderen Studium den schriftlichen Abschluss dar, wo überprüft wird, dass man theoretische Inhalte auch angewendet werden können. Oft auch Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit oder -thesis genannt.

Anerkennung:
Am Arbeitsmarkt sind berufsbegleitende Ausbildungen immer gefragt, weil sie u. A. von Disziplin und guter Selbstorganisation zeugen.
Jedoch ist es wichtig, gerade bei Studien außerhalb Österreichs auf die Anerkennung der Studienrichtung zu achten bzw. sich zu vergewissern, dann beispielsweise für einen Bachelorstudiengang auch 180 ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) und für einen Masterstudiengang 120 ECTS-Punkte ausgewiesen werden.

Förderungen:
Sollte ein Anspruch auf Studienbeihilfe in Österreich bestehen  - Antrag bei der Stipendienstelle www.stipendium.at – so kann dieses grundsätzlich auch als sogenanntes "Mobilitätsstipendium" in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz angesucht werden.
Speziell für Fernuniversitäten, die nicht in Österreich sind, jedoch mit einer österr. postsekundären Bildungseinrichtung kooperieren, kann eine Studienunterstützung beantragt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten für Studien im Ausland können unter grants.at abgefragt werden.
Um auch wirklich das passende Studium und die dazugehörige Förderung zu finden, kann ein Termin in der Bildungsberatung sicher nicht schaden. Unsere Berater:innen helfen dir dabei, einen Überblick zu bekommen um gut in das Studienleben einzusteigen!

Die Informationen wurden von BiBer recherchiert und sind auch auf deren Webseite zu finden:  https://www.biber-salzburg.at/information/studium/fernstudium

Zuletzt aktualisiert: August 2025 von BiBer Bildungsberatung