Selbstständig und Angestellt

Nebenher selbstständig - was sagt das Steuerrecht?

Zu Beginn der Selbstständigkeit stehen Unternehmer:innen häufig zusätzlich in einem fixen Dienstverhältnis. Wie geht man damit um, wenn Dienst- und Werkvertrag aufeinandertreffen?

Von Peter Lederer - AK Salzburg (Gastautor:in) |
Selbststaendig nebenher Steuerrecht Nirat.pix

Einkommen

Ist man sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch selbstständig tätig, dann erhält man auch zwei unterschiedliche Arten von Einkommen. In dieser Situation sind die Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung wichtig.

Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter ohne Sonderzahlungen addiert. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt es einen Freibetrag von 730,00 Euro. Zu den selbstständigen Tätigkeiten zählen Werkverträge oder Honorarnoten.

TIPP: Die formale Unterscheidung in Lohnsteuer (Dienstnehmer:innen)  und Einkommensteuer (Selbstständige) hat auf deine Steuerberechnung keinen Einfluss.

Gewinnberechnung

Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730,00 Euro sind steuerfrei. Zwischen 730,00 und 1.460,00 Euro greift eine Einschleifregel. Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zu den Einnahmen beim Werkvertrag gehören alle Zahlungen, die du als Entlohnung für deine Leistung bekommst. 

Zu den Ausgaben zählt, was in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung deines Werkvertrages / deiner Arbeit steht. Beispiele dafür sind: Beiträge zur Sozialversicherung, Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder, Telefonkosten, Fachliteratur, Kosten für Aus- und Fortbildung, Arbeitsmittel und Büromaterial, Arbeitskleidung oder Steuerberatungskosten. Eine detaillierte Auflistung deiner Ausgaben kann sich positiv auf die Steuerhöhe auswirken. Alternativ kannst du anstelle der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 Prozent geltend machen.

Wenn die Umsätze unter 35.000,00 Euro pro Jahr liegen, kann auch die Pauschalierung der Betriebsausgaben für Kleinunternehmer:innen in Anspruch genommen werden. Diese beträgt 20 Prozent für betriebliche Einkünfte, die im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens erzielt werden und 45 Prozent für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe.

Mehr Informationen & Beispiele zur Gewinnberechnung findest du hier: AK/Gewinn-Ermittlung

Einkommensteuererklärung

Wenn dein gesamtes steuerpflichtiges Jahreseinkommen aus Dienst- und Werkverträgen über 13.981,00 Euro (Wert 2024) liegt, und du andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730,00 Euro hast, musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt (bzw. bis 30. Juni bei Finanz Online) eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Liegt dein Gesamteinkommen unter 13.981,00 Euro, musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Unter Umständen kann es sich jedoch auszahlen, diese freiwillig zu machen, da es eventuell zu einer Erstattung einer Negativsteuer kommen kann (Näheres dazu findest du hier: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen | Arbeiterkammer).

Sozialversicherung

Auch für Sozialversicherungsbeiträge gibt es Grenzen zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn du als Arbeitnehmer:in in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehst. Die Geringfügigkeitsgrenze 2024 beträgt 518,44 Euro, das sind 6.221,28 Euro jährlich. Wenn diese Grenze überschritten wird, musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn du 400,00 Euro monatlich geringfügig als Arbeitnehmer:in und zusätzlich 5.000,00 Euro jährlich aus Werkverträgen verdienst, dann musst du in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zahlen, weil beide Einkommen unter der Höchstgrenze sind.

TIPP: Mehr Informationen & Beispiele zu den steuerlichen Auswirkungen findest du hier: AK/Arbeitsverhältnis&Werkvertrag

Bei steuerrechtlichen Fragen und Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei den Expert:innen der AK-Lohnsteuerberatung unter 0662 86 87-93 zu informieren.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können. Aktualisiert am: 19.3.2024

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxAMS Unternehmensgründungsprogramm

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  •     Arbeitslosigkeit am Beginn der Vorbereitungsphase
  •     Wunsch nach Selbstständigkeit und eine konkrete Geschäftsidee
  •     berufliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen

Unterstützungen durch das AMS:

  •     kostenlose Unternehmensberatung
  •     gegebenenfalls werden notwendige Ausbildungen finanziert
  •     Arbeitslosengeld während des Programmes

Die 4 Phasen des Unternehmensgründungs-Programms:

  •     Klärung: Ist die Geschäftsidee erfolgversprechend und werden alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
  •     Vorbereitung: Begleitung bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee und Förderung der Qualifizierung – wenn notwendig.
  •     Realisierung: Gründung des eigenen Unternehmens.
  •     Nachbetreuung: Eine Unternehmensberatung kontrolliert das Unternehmen und macht Verbesserungsvorschläge.

Weitere Infos:

Dauer des Programmes im Normalfall 6 Monate.
Bei Interesse direkt an das zuständige AMS wenden.

Weiterführende Links:

Hilfreiche Links:

Zuletzt kontrolliert: August 2025 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Selbstständig und angestellt
Arbeitsrecht
Steuern
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InfoboxStudienberechtigungsprüfung - Studieren ohne Matura

Inhalt anzeigen

Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) hat man den Zugang zu einem bestimmten Studium (bzw. einer Studienrichtungsgruppe) in Österreich, wofür keine Matura notwendig ist. Dazu sind meist 5 Prüfungen erforderlich, die je nach Studienrichtungsgruppe unterschiedlich sind – einzig Deutsch ist immer verpflichtend.

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder einem Kolleg möglich.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staats­an­ge­hörig­keit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dauer­auf­ent­halts­be­recht­igte Drittstaatsangehörige können ebenfalls zur SBP zugelassen werden.
  • Zulassung zu einer Studienrichtungsgruppen (nach Antrag)
  • Ausbildungsabschluss oder zumindest eine über die Pflichtschule hinausgehende berufliche oder theoretische Bildung für den angestrebten Studienbereich (in manchen Fällen können hier individuelle, ergänzende Prüfungen abgelegt werden)

Gut zu wissen...

  • Die SBP ist zielführend, wenn man sich schon für ein bestimmtes Studium oder eine bestimmte Kollegausbildung entschieden hat, Die Vorteile sind die kürzere Zeit und auch, dass der Umfang der Teilprüfungen entsprechend des Studienzweiges festgelegt ist.
  • Die SBP ersetzt keine Aufnahmeprüfung zu einem Studium – es ist lediglich der Zugang gegeben wie mit einer Matura.
  • Es gibt Vorbereitungskurse zu den einzelnen Prüfungsfächern an Erwachsenenbildungseinrichtungen – die Prüfungen finden dann entweder an diesen Erwachsenenbildungseinrichtungen oder sind direkt an der jeweiligen Hochschule möglich.
  • Die SBP besteht aus fünf Prüfungen je nach gewählter Studienrichtung. Deutsch ist immer verpflichtend, 2-3 Pflichtfächer, 1-3 Wahlfächer. Lehrstoff bei Pflichtfächern orientiert sich an 12./13. Schulstufe, Wahlfächer können eventuell durch Meisterprüfung, Befähigungsprüfung u.Ä. ersetzt werden.
  • Die Vorbereitungskurse dauern zwischen einem und zwei Semester.
  • Sollte nach der SBP ein Studium begonnen werden und dann ein Studienwechsel gewollt sein, müssen gegebenenfalls einzelne Prüfungen nachgemacht werden (neuer Antrag zur SBP).
  • Mit dem ersten Studienabschluss (meist Bachelor) ist dann ein Hochschulzugang zu allen Studienrichtungen möglich.
  • Universitäten und Fachhochschulen legen die Anforderungen selbst fest.
  • Für die SBP, die bereits als Teil eines Studiums angesehen wird, kann grundsätzlich staatliche Studienbeihilfe gewährt werden 
  • Kurskostenförderungen sind möglich (in Salzburg: Bildungsscheck des Landes Salzburg)

Hilfreiche Links:

aktualisiert im Dezember 2025 von BiBer Bildungsberatung