Alles über die Ausbildungspflicht bis 18

Idee und Ziel der verpflichtenden Ausbildung für junge Menschen in Österreich

Ausbildungspflicht bis 18 – was heißt das eigentlich? Womöglich tauchen gleich einige Fragen auf: „Was habe ich als Jugendliche/r für Pflichten? Was bedeutet das für mich genau? Wie läuft das Ganze ab?“ Wir erklären hier genau, was die Ausbildungspflicht für dich und deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bedeutet.

Von Marie Bohm |
Ausbildungspflicht bis 18

Hinter dem Begriff Ausbildungspflicht verbirgt sich eine tolle Idee, welche Dir vor allem Sicherheit und bessere Jobaussichten bieten soll. Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung verdienen meist weniger und sind weit häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Um dem positiv vorzubeugen, gibt es seit dem Schuljahr 2016/2017 eine Ausbildungspflicht für alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Wie sie funktioniert, warum sie Sinn macht und was passieren wird, wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, erklärt uns Marie Bohm vom BIFO – Beratung für Bildung und Beruf in Vorarlberg.

Was ist die Ausbildungspflicht bis 18?

Die Ausbildungspflicht bis 18 ist seit 2016 gesetzlich verankert und bedeutet, dass alle Menschen unter 18 Jahren nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule oder eine Ausbildung machen müssen. Dies gilt für Jugendliche, die ständig in Österreich wohnen.

Warum gibt es die Ausbildungspflicht bis 18?

Die Ausbildungspflicht ist eine Art Sicherheitsnetz. Die meisten Jugendlichen machen nach der Pflichtschule eine Lehre oder gehen weiter in die Schule. Einige Jugendliche machen das nicht. Sie brechen die Schule oder Lehre ab, haben eine Hilfsarbeit oder machen einfach gar nichts.

Das kann schwere, lebenslange Folgen haben. Menschen mit geringer Ausbildung können später leicht arbeitslos werden oder nur eine Hilfsarbeit ausüben. Sie haben meistens auch weniger Möglichkeiten, sich ihren Job auszusuchen.

Das Einkommen von Menschen mit wenig Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering, auch in der Pension. Das bedeutet, dass sie sich weniger leisten können und oft nicht das Leben führen können, das sie sich wünschen. Reisen, Kino, Konzerte, Sport, ein Haustier – vieles ist zu teuer und bleibt unerreichbar.

Was bedeutet die Pflicht zur Ausbildung für mich als Jugendliche/r?

Ganz einfach: du musst auch nach der Pflichtschule (9 Jahre) eine Ausbildung absolvieren. Das kann eine weiterführende Schule, eine Lehre oder eine andere Ausbildung sein. Hier findest du eine Liste an Möglichkeiten, die dafür in Frage kommen: https://ausbildungbis18.at/fuer-jugendliche/

Wenn du dir nicht sicher bist, was das Passende ist und/oder du Unterstützung brauchst, hilft dir auch das Jugendcoaching in deinem Bundesland (Kontaktmöglichkeiten unten).

Was heißt das für meine Eltern/ Erziehungsberechtigten?

Die Eltern sind verpflichtet, zu melden, wenn ihr Kind seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung besucht. Wenn sie das nicht tun, kann es zu Strafen oder sogar einer Anzeige kommen. Wenn es bereits vorher Schwierigkeiten gibt, am besten möglichst frühzeitig mit der Koordinierungsstelle Kontakt aufnehmen.

Wie läuft das ab? Wer kontaktiert mich?

Wenn Jugendliche die Ausbildungspflicht nicht erfüllen (also seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung besuchen), scheint das im Meldesystem der jeweiligen KOST (Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18) auf. Diese kontaktiert dann dich und deine Eltern/Erziehungsberechtigten.

Wie viel Zeit habe ich zwischen Abbruch und Antritt einer neuen Ausbildung?

Du hast grundsätzlich vier Monate Zeit, um dir eine neue Ausbildung oder sonstige Maßnahme zu suchen. Wenn das nicht funktioniert und du Hilfe brauchst, melde dich bei der Koordinierungsstelle in deinem Bundesland. Die Jugendcoaches helfen dir dann dabei, das Richtige für dich zu finden und einen Plan für die nächsten Schritte zu machen.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Marie Bohm
Marie Bohm

Autorin

Marie Bohm

Marie Bohm hat Kommunikationswissenschaft studiert und ist im BIFO Vorarlberg in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Seit sie 15 Jahre alt ist, hat sie sich schon in den unterschiedlichsten Jobs ausprobiert, ist am liebsten sportlich in der Natur unterwegs und hat sich gerade nebenberuflich den Wunsch eines Psychologie-Studiums erfüllt. Neue Dinge ausprobieren und lebenslanges Lernen wird bei ihr mit Leidenschaft gelebt.

InfoboxAusbildungspflicht bis 18

Inhalt anzeigen

Die Ausbildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung mit dem Ziel, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken. Mit 1. August 2016 ist in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft getreten.

Seit Ende des Schuljahres 2016/2017 betrifft die Ausbildungspflicht alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Fragen und Antworten zu Ausbildung bis 18: https://ausbildungbis18.at/fragen-und-antworten/

Ausbildung bis 18 - Service- und Informationsseite

Tel.: 0800 700 118 (Kostenlos aus ganz Österreich)

https://ausbildungbis18.at/ - unter „Koordinierungsstellen“ findest du alle Kontaktdaten für dein Bundesland

Jugendcoaching

https://www.neba.at/jugendcoaching

Zuletzt kontrolliert: Mai 2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxPflichtschulabschluss

Inhalt anzeigen

Pflichtschulabschluss

Für viele Ausbildungen in Österreich ist ein Pflichtschulabschluss notwendig.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre bei der ersten Prüfung
  • Abgeschlossene Schulpflicht - (9 Jahre) mit negativen HS, NMS oder ASO/SPZ/ZIS Abschluss bzw. Schulaustritt

Gut zu wissen...

In Salzburg bieten BFI, Einstieg GmbH, Verein VIELE, VHS und WIFI Vorbereitungskurse auf den Pflichtschulabschluss an.

  • Kurse gibt es vormittags, nachmittags oder abends und auch in den Regionen!
  • Es entstehen keine Kosten.  
  • Es müssen Prüfungen in 4 Pflichtfächern (Deutsch-Kommunikation und Gesellschaft, Englisch-Globalität und Transkulturalität, Mathematik, Berufsorientierung) und 2 Wahlfächer (Natur & Technik, Gesundheit & Soziales, Kreativität & Gestaltung, weitere Sprache) absolviert werden.
  • Bereits positive Unterrichtsfächer können angerechnet werden.
  • Das BFI bietet auch Brückenkurse an (Dauer: 1 Semester), die auf dein Einstieg in den Pflichtschulabschlusskurs vorbereiten sollen.

Zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

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InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

Inhalt anzeigen

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

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Zuletzt aktualisiert: 2024