Ausbildungswege in der Informatik

Mit einer Ausbildung in der IT ist man am Puls der Zeit und hat sehr gute Chancen auf einen Job, denn österreichische Unternehmen suchen laufend gute Fachkräfte in diesem Bereich.

IT steht für "information technology" (auf Deutsch „Informationstechnologie"). Sie beinhaltet die elektronische Datenverarbeitung, damit verbindet sie Mensch und Technik miteinander. Informatik beschreibt als Überbegriff die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen, insbesondere mithilfe von Computern. Ein wichtiger Aspekt in der Informatik ist das Coding (auf Deutsch: Programmieren). Dabei wird eine Computersprache angewendet, um zum Beispiel Websites, Software oder Apps zu programmieren. Es gibt momentan rund 500 Programmiersprachen, die auf kryptische Namen wie Java, Python, PHC, C++, Ruby oder Javascript hören. Welche der Sprachen verwendet wird, hängt ganz von der Aufgabe und dem Zweck ab. Im Idealfall beherrscht ein:e gute:r Coder:in mehrere davon.

Von Sabine Stadler |
Ausbildungswege in der IT 1

Wer sich also vorstellen kann, die Leidenschaft zum Beruf zu machen, kann sich unter anderem über die folgenden Ausbildungswege zur Fachkraft ausbilden lassen. Die hier aufgelisteten Ausbildungen haben einen Fokus auf das Bundesland Salzburg, außerdem werden mögliche Förderungen aufgelistet:

Hochschulausbildung

An den Hochschulen kann man in 6 Semestern einen Bachelor an der Uni oder FH abschließen, weitere 4 Semester dauert im Schnitt das Masterstudium. Die FH bietet den Studiengang neben Vollzeit auch berufsbegleitend an. Voraussetzung ist die Matura oder die Studienberechtigungsprüfung. Um dir das Studium zu finanzieren, kannst du ein Stipendium beantragen. Falls du dich bereits über mindestens 4 Jahre hinweg selbst erhalten hast, ist das Stipendium nach Selbsterhalt möglicherweise das Richtige. Dieses deckt auch bereits für die Zeit der Studienberechtigung ab. Alle Informationen hierzu findest du am Ende des Artikels.

Abend-HTL

Eine weitere Möglichkeit, im IT-Sektor Fuß zu fassen, bietet die Abend-HTL für Berufstätige mit dem Schwerpunkte Informatik. Die Studiendauer hängt vom Ausbildungsgrad ab und beträgt zwischen 3 und 5 Jahren.

Lehre

Auch die Lehre ist ein ausgezeichneter Ausbildungsweg für eine Karriere in der IT-Branche. Folgende Lehrberufe werden derzeit in Österreich ausgebildet:

Auch für Erwachsene ist eine Lehre durchaus möglich und kann zB über Lehre.Fördern oder das AMS Fachkräftestipendium gefördert werden. Die Duale Akademie der WK bietet zudem maßgeschneiderte Angebote für AHS-Maturant:innen.

Betriebliche Weiterbildung

Eine weitere Möglichkeit, Fähigkeiten und Kenntnisse im IT-Bereich aufzubauen, ist die betriebliche Weiterbildung. Diverse Bildungseinrichtungen wie BFI, WIFI, VHS, … bieten Kurse in unterschiedlichste Richtungen an. Das BFI Linz hat in der Tabakfabrik mit dem Coders.Bay eine praxisnahe Coding-Schule im Angebot. Fördermöglichkeiten gibt es neben einer Zuzahlung durch den Arbeitgeber über den Bildungsscheck, die Arbeitnehmerveranlagung sowie AMS Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Falls du noch nicht sicher bist, ob eine Ausbildung bzw. ein Beruf in der IT-Branche tatsächlich das Richtige für dich ist, kannst du in den Bereich reinschnuppern, beispielsweise über das studieren?probieren! Angebot der ÖH oder du kannst beim „Coding Club“ in Salzburg anklopfen. Dieser bietet gratis Workshops für IT-Interessierte jedes Alters an, die sich mit Programmieren allgemein oder grafischer Programmierung beschäftigen wollen, mit oder ohne Vorkenntnisse.

CC BY

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von Sabine Stadler
Sabine Stadler Arbeiterkammer Salzburg

Autorin

Sabine Stadler

Sabine Stadler ist Referentin für Bildung in der Arbeiterkammer Salzburg und arbeitet derzeit am EU-Projekt Quantum mit, das sich der Qualität in der Berufsausbildung widmet. 

InfoboxStudienberechtigungsprüfung - Studieren ohne Matura

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Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) hat man den Zugang zu einem bestimmten Studium (bzw. einer Studienrichtungsgruppe) in Österreich, wofür keine Matura notwendig ist. Dazu sind meist 5 Prüfungen erforderlich, die je nach Studienrichtungsgruppe unterschiedlich sind – einzig Deutsch ist immer verpflichtend.

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder einem Kolleg möglich.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staats­an­ge­hörig­keit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dauer­auf­ent­halts­be­recht­igte Drittstaatsangehörige können ebenfalls zur SBP zugelassen werden.
  • Zulassung zu einer Studienrichtungsgruppen (nach Antrag)
  • Ausbildungsabschluss oder zumindest eine über die Pflichtschule hinausgehende berufliche oder theoretische Bildung für den angestrebten Studienbereich (in manchen Fällen können hier individuelle, ergänzende Prüfungen abgelegt werden)

Gut zu wissen...

  • Die SBP ist zielführend, wenn man sich schon für ein bestimmtes Studium oder eine bestimmte Kollegausbildung entschieden hat, Die Vorteile sind die kürzere Zeit und auch, dass der Umfang der Teilprüfungen entsprechend des Studienzweiges festgelegt ist.
  • Die SBP ersetzt keine Aufnahmeprüfung zu einem Studium – es ist lediglich der Zugang gegeben wie mit einer Matura.
  • Es gibt Vorbereitungskurse zu den einzelnen Prüfungsfächern an Erwachsenenbildungseinrichtungen – die Prüfungen finden dann entweder an diesen Erwachsenenbildungseinrichtungen oder sind direkt an der jeweiligen Hochschule möglich.
  • Die SBP besteht aus fünf Prüfungen je nach gewählter Studienrichtung. Deutsch ist immer verpflichtend, 2-3 Pflichtfächer, 1-3 Wahlfächer. Lehrstoff bei Pflichtfächern orientiert sich an 12./13. Schulstufe, Wahlfächer können eventuell durch Meisterprüfung, Befähigungsprüfung u.Ä. ersetzt werden.
  • Die Vorbereitungskurse dauern zwischen einem und zwei Semester.
  • Sollte nach der SBP ein Studium begonnen werden und dann ein Studienwechsel gewollt sein, müssen gegebenenfalls einzelne Prüfungen nachgemacht werden (neuer Antrag zur SBP).
  • Mit dem ersten Studienabschluss (meist Bachelor) ist dann ein Hochschulzugang zu allen Studienrichtungen möglich.
  • Universitäten und Fachhochschulen legen die Anforderungen selbst fest.
  • Für die SBP, die bereits als Teil eines Studiums angesehen wird, kann grundsätzlich staatliche Studienbeihilfe gewährt werden 
  • Kurskostenförderungen sind möglich (in Salzburg: Bildungsscheck des Landes Salzburg)

Hilfreiche Links:

aktualisiert im Dezember 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

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Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxSelbsterhalterstipendium/Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

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Voraussetzungen:

  • Nachweisliche Arbeitszeit: vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug 
  • Einkünfte jährlich zumindest € 11.000,- (Brutto minus Sozialversicherung)
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes.
  • Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden.
  • Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss in der Regel vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Für Selbsterhalter:innen gibt es allerdings eine Ausnahme: Für jedes Jahr, das sie sich länger als 4 Jahre selbst erhalten haben, erhöht sich die Altersgrenze um 1 Jahr, maximal aber um 5 Jahre. Bei 5-jähriger Berufstätigkeit liegt die Altersgrenze also bei 34 Jahren, bei 6-jähriger Berufstätigkeit bei 35 Jahren und so weiter. Spätestens vor dem 38. Geburtstag muss das Studium aber jedenfalls begonnen werden.

Wichtig:

  • Bei der Berechnung werden die Einkünfte der Eltern nicht miteinberechnet, nur das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Studienerfolg ist nachzuweisen
  • Das Stipendium ist für das gesamte Studium (Mindeststudiendauer + Toleranzsemester) 12 Mal im Jahr zu beziehen

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFachkräftestipendium

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Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.

Förderbarer Personenkreis

  • Beschäftigungslose
  • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
  • Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
  • Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschul/Hochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.

Förderbare Ausbildungen

  • Ausbildungen in Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: derzeit MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheits- und Sozialberufe und das Nachholen von Lehrabschlüssen.
  • Die Ausbildung muss in Österreich stattfinden und ein Abschluss innerhalb von 3 Jahren möglich sein.
  • Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.

Dauer der Förderung

  • Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.

Wie hoch ist die Unterstützung?

  • Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 90% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung (bei einer Umschulung ist eine Tätigkeit bis max. 12 Monate nach Kursende nachzuweisen)
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens € 200,- (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Akademiker:innen können nur in Ausnahmenfällen gefördert werden
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024

InfoboxLehre für Erwachsene

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Eine Lehre ist grundsätzlich in jedem Alter möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt wurde (9 Jahre).

Wenn Erwachsene sich für eine Lehre entscheiden, können sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung jedoch verändern.

Wenn Personen bei Ausbildungsbeginn über 18 Jahre alt sind, können folgende Wege passend sein:

  • Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
    für Erwachsene, die die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im angestrebten Lehrberuf nachweisen können (z.B. mit einschlägiger Anlern- oder Hilfskrafttätigkeit mindestens im Ausmaß der Hälfte der Zeit für den entsprechenden Lehrberuf)
  • eine verkürzte Lehrzeit:
    für Personen mit Fachschulabschluss, anderem Lehrabschluss oder Matura
  • Projekt "Du kannst was!" der Arbeiterkammern Österreich (außer Niederösterreich):
    für Personen, über 22 Jahre, mit mehrjähriger Berufserfahrung, die in einem 4-stufigen Verfahren für eine begrenzte Liste an Lehrberufen unkompliziert zu einem Lehrabschluss kommen können. https://sbg.arbeiterkammer.at/dukannstwas
  • "Duale Akademie" der Wirtschaftskammer Österreich:
    für AHS-Maturant:innen, die in zwei bis maximal drei Jahren eine maßgeschneiderte Ausbildung zur Fachkraft mit Lehrabschluss aus einer Liste an zukunftsorientierten Berufen erhalten. https://www.dualeakademie.at/salzburg/home.html

Fördermöglichkeiten:

Je nach Alter, Erwerbstätigkeit, Bildungsabschluss etc. gibt es für Personen über 18 Jahre unterschiedliche Möglichkeiten, die Lehrausbildung zu fördern (z.B. durch AMS oder WKO). Zudem kann eine Lehre auch im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) absolviert werden, wo die Kosten für die Deckung des Lebensunterhalts gesichert sind.

Für die Förderung ist es nötig, beim AMS lehrstellensuchend gemeldet zu sein.

Ergänzung Salzburg:
Für einen umfassenden Überblick über deine Fördermöglichkeiten bitte Kontakt bei der BiBer Bildungsberatung www.biber-salzburg.at und unter BILDUNGSLINE: 0800 208 400 // frage@bildungsberatung-salzburg.at

Ergänzung Kärnten: 
Kontakt bei WKO: Daniela Wilhelmer - Mitarbeiter:in - WKO
Kompetenz mit System (KmS) » Ausbildung nachholen | AMS

Weitere Informationen:
Lernunterlagen: Home - lap.at

(Erstellt am 25.03.2024 von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung, ergänzt 2025 von den Netzwerken in den Bundesländern)

geprüft von BiBer Bildungsberatung im Dezember 2025

InfoboxBildungsline

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung