IT steht für "information technology" (auf Deutsch „Informationstechnologie"). Sie beinhaltet die elektronische Datenverarbeitung, damit verbindet sie Mensch und Technik miteinander. Informatik beschreibt als Überbegriff die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen, insbesondere mithilfe von Computern. Ein wichtiger Aspekt in der Informatik ist das Coding (auf Deutsch: Programmieren). Dabei wird eine Computersprache angewendet, um zum Beispiel Websites, Software oder Apps zu programmieren. Es gibt momentan rund 500 Programmiersprachen, die auf kryptische Namen wie Java, Python, PHC, C++, Ruby oder Javascript hören. Welche der Sprachen verwendet wird, hängt ganz von der Aufgabe und dem Zweck ab. Im Idealfall beherrscht ein:e gute:r Coder:in mehrere davon.
Ausbildungswege in der Informatik
Wer sich also vorstellen kann, die Leidenschaft zum Beruf zu machen, kann sich unter anderem über die folgenden Ausbildungswege zur Fachkraft ausbilden lassen. Die hier aufgelisteten Ausbildungen haben einen Fokus auf das Bundesland Salzburg, außerdem werden mögliche Förderungen aufgelistet:
Hochschulausbildung
An den Hochschulen kann man in 6 Semestern einen Bachelor an der Uni oder FH abschließen, weitere 4 Semester dauert im Schnitt das Masterstudium. Die FH bietet den Studiengang neben Vollzeit auch berufsbegleitend an. Voraussetzung ist die Matura oder die Studienberechtigungsprüfung. Um dir das Studium zu finanzieren, kannst du ein Stipendium beantragen. Falls du dich bereits über mindestens 4 Jahre hinweg selbst erhalten hast, ist das Stipendium nach Selbsterhalt möglicherweise das Richtige. Dieses deckt auch bereits für die Zeit der Studienberechtigung ab. Alle Informationen hierzu findest du am Ende des Artikels.
Abend-HTL
Eine weitere Möglichkeit, im IT-Sektor Fuß zu fassen, bietet die Abend-HTL für Berufstätige mit dem Schwerpunkte Informatik. Die Studiendauer hängt vom Ausbildungsgrad ab und beträgt zwischen 3 und 5 Jahren.
Lehre
Auch die Lehre ist ein ausgezeichneter Ausbildungsweg für eine Karriere in der IT-Branche. Folgende Lehrberufe werden derzeit in Österreich ausgebildet:
- Applikationsentwicklung – Coding,
- Informationstechnologie,
- Betriebstechnik,
- Systemtechnik und
- EDV-Kaufmann/-frau.
Auch für Erwachsene ist eine Lehre durchaus möglich und kann zB über Lehre.Fördern oder das AMS Fachkräftestipendium gefördert werden. Die Duale Akademie der WK bietet zudem maßgeschneiderte Angebote für AHS-Maturant:innen.
Betriebliche Weiterbildung
Eine weitere Möglichkeit, Fähigkeiten und Kenntnisse im IT-Bereich aufzubauen, ist die betriebliche Weiterbildung. Diverse Bildungseinrichtungen wie BFI, WIFI, VHS, … bieten Kurse in unterschiedlichste Richtungen an. Das BFI Linz hat in der Tabakfabrik mit dem Coders.Bay eine praxisnahe Coding-Schule im Angebot. Fördermöglichkeiten gibt es neben einer Zuzahlung durch den Arbeitgeber über den Bildungsscheck, die Arbeitnehmerveranlagung sowie AMS Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Falls du noch nicht sicher bist, ob eine Ausbildung bzw. ein Beruf in der IT-Branche tatsächlich das Richtige für dich ist, kannst du in den Bereich reinschnuppern, beispielsweise über das studieren?probieren! Angebot der ÖH oder du kannst beim „Coding Club“ in Salzburg anklopfen. Dieser bietet gratis Workshops für IT-Interessierte jedes Alters an, die sich mit Programmieren allgemein oder grafischer Programmierung beschäftigen wollen, mit oder ohne Vorkenntnisse.
Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.
Autorin
Sabine Stadler
Sabine Stadler ist Referentin für Bildung in der Arbeiterkammer Salzburg und arbeitet derzeit am EU-Projekt Quantum mit, das sich der Qualität in der Berufsausbildung widmet.
Ausbildungswege in der IT
IT-Studiengänge in Salzburg
- Studium Informatik | Universität Salzburg (uni-salzburg.at)
- Informationstechnik & System-Management (Bachelor) | FH Salzburg (fh-salzburg.ac.at)
AbendHTL Informatik in Salzburg
Lehre in der IT
Betriebliche Weiterbildung
- IT & Medien: Aus- & Weiterbildung | WIFI Salzburg
- Grundlegende Programmierkenntnisse & Coden lernen! CODERS.BAY (codersbay.at)
- https://www.hsb-akademie.at/courses-categories/web-it
Zum Reinschnuppern
Zuletzt aktualisiert: Juni 2024 von BiBer Bildungsberatung
Studienberechtigungsprüfung - Studieren ohne Matura
Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) hat man den Zugang zu einem bestimmten Studium (bzw. einer Studienrichtungsgruppe) in Österreich, wofür keine Matura notwendig ist. Dazu sind meist 5 Prüfungen erforderlich, die je nach Studienrichtungsgruppe unterschiedlich sind – einzig Deutsch ist immer verpflichtend.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige können ebenfalls zur SBP zugelassen werden.
- Zulassung zu einer Studienrichtungsgruppen (nach Antrag)
- Ausbildungsabschluss oder zumindest eine über die Pflichtschule hinausgehende praktische oder theoretische Bildung für den angestrebten Studienbereich (in manchen Fällen können hier individuelle, ergänzende Prüfungen abgelegt werden)
Gut zu wissen...
- Die SBP ersetzt keine Aufnahmeprüfung zu einem Studium – es ist lediglich der Zugang gegeben wie mit einer Matura.
- Der Antrag auf Zulassung zur SBP muss an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder einem Kolleg gestellt werden.
- Es gibt Vorbereitungskurse zu den einzelnen Prüfungsfächern an Erwachsenenbildungseinrichtungen (BFI, VHS, WIFI,…) – die Prüfungen finden dann teilweise auch an der Hochschule statt.
- Sollte nach der SBP ein Studium begonnen werden und dann ein Studienwechsel gewollt sein, müssen gegebenenfalls einzelne Prüfungen nachgemacht werden (neuer Antrag zur SBP).
- Mit dem ersten Studienabschluss (meist Bachelor) ist dann ein Hochschulzugang zu allen Studienrichtungen möglich.
- Universitäten und Fachhochschulen legen die Anforderungen selbst fest.
- Für die SBP, die bereits als Teil eines Studiums angesehen wird, kann grundsätzlich staatliche Studienbeihilfe gewährt werden
- Kurskostenförderungen sind möglich
Hilfreiche Links:
- studieren.at
- erwachsenenbildung.at
- Studienberechtigungsprüfung am BFI Salzburg
- Studieren ohne Matura | Arbeiterkammer Salzburg
- Was sind die Studienvoraussetzungen? | Universität Salzburg (uni-salzburg.at)
- Studieren ohne Matura | Studieren beginnen | FH Salzburg (fh-salzburg.ac.at)
- Studienbeihilfe - stipendium.at
- Kurskostenförderung - erwachsenenbildung.at
aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung
Förderungen
Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.
Hilfreiche Links (Bundesländer):
- Salzburger Bildungsscheck
- Bildungsgutschein AK Wien
- Weiterbildungsförderung Wien-Waff
- Arbeitnehmer*innenförderung Kärnten
- Bildungskonto Oberösterreich
- Bildungsförderung NEU - Niederösterreich
- Bildungsscheck AK Steiermark
- Qualifikationszuschuss Burgenland
- Vorarlberger Bildungszuschuss
- Bildungsgeld Tirol
Hilfreiche Links (Österreichweit):
Zuletzt aktualisiert am: 05.06.2024 von BiBer Bildungsberatung
Selbsterhalterstipendium/Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Voraussetzungen:
- Nachweisliche Arbeitszeit: vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug
- Einkünfte jährlich zumindest € 11.000,- (Brutto minus Sozialversicherung)
- Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes.
- Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden.
- Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss in der Regel vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Für Selbsterhalter:innen gibt es allerdings eine Ausnahme: Für jedes Jahr, das sie sich länger als 4 Jahre selbst erhalten haben, erhöht sich die Altersgrenze um 1 Jahr, maximal aber um 5 Jahre. Bei 5-jähriger Berufstätigkeit liegt die Altersgrenze also bei 34 Jahren, bei 6-jähriger Berufstätigkeit bei 35 Jahren und so weiter. Spätestens vor dem 38. Geburtstag muss das Studium aber jedenfalls begonnen werden.
Wichtig:
- Bei der Berechnung werden die Einkünfte der Eltern nicht miteinberechnet, nur das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
- Studienerfolg ist nachzuweisen
- Das Stipendium ist für das gesamte Studium (Mindeststudiendauer + Toleranzsemester) 12 Mal im Jahr zu beziehen
Hilfreiche Links:
zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung
Fachkräftestipendium
Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.
Förderbarer Personenkreis
- Beschäftigungslose
- Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
- Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
- Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.
Förderbare Ausbildungen
- Förderbar sind alle Ausbildungen gemäß Punkt 13 dieser Bundesrichtlinie, die spätestens am 31.12.2025 beginnen oder wiederaufgenommen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.
- Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.
Dauer der Förderung
- Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.
Wie hoch ist die Unterstützung?
- Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Hilfreiche Links:
Zuletzt aktualisiert am: 22.05.2024 von BiBer Bildungsberatung
Bildungskarenz
DieBildungskarenzist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme. Während dieser Zeit wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt (jedoch min. 14,53€ ; Stand 17.05.2024)
Voraussetzungen sind unter anderem ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis über mindestens 6 Monate beim selben Arbeitgeber (3 Monate bei Saisonbetrieben), sowie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Dauer min. 2 Monate, max. 12 Monate
- Bildungsmaßnahme muss ein Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden haben (inkl. Lernaufwand). Bei Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren, 16 Wochenstunden. Für Studien 8 ECTS Punkten pro Semester.
- Während der Bildungskarenz besteht kein Kündigungsschutz
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz übernimmt das AMS
- Zuverdienstmöglichkeiten in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (518,44€, Stand 17.05.2024)
Eine Alternative zur Bildungskarenz ist die Bildungsteilzeit. Hier muss die Arbeitszeit reduziert werden, um sich weiterzubilden.
Zuletzt aktualisiert am 17.5.2024 von BiBer Bildungsberatung
Bildungsscheck (Salzburg)
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).
Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Salzburg
- Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
- Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
- Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
- Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
- Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)
Hilfreiche Links:
Zuletzt aktualisiert: 2024
Lehre für Erwachsene
Eine Lehre ist grundsätzlich in jedem Alter möglich, wenn die Pflichtschule erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wenn Erwachsene sich für eine Lehre entscheiden, können sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung jedoch verändern.
Wenn Personen bei Ausbildungsbeginn über 18 Jahre alt sind, können folgende Wege passend sein:
- Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
für Erwachsene, die die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im angestrebten Lehrberuf nachweisen können (z.B. mit einschlägiger Anlern- oder Hilfskrafttätigkeit mindestens im Ausmaß der Hälfte der Zeit für den entsprechenden Lehrberuf)
- eine verkürzte Lehrzeit:
für Personen mit Fachschulabschluss, anderem Lehrabschluss oder Matura
- Projekt "Du kannst was!" der Arbeiterkammern Österreich:
für Personen, über 22 Jahre, mit mehrjähriger Berufserfahrung, die in einem 4-stufigen Verfahren für eine begrenzte Liste an Lehrberufen unkompliziert zu einem Lehrabschluss kommen können. https://sbg.arbeiterkammer.at/dukannstwas
- "Duale Akademie" der Wirtschaftskammer Österreich:
für AHS-Maturant:innen, die in zwei bis maximal drei Jahren eine maßgeschneiderte Ausbildung zur Fachkraft mit Lehrabschluss aus einer Liste an zukunftsorientierten Berufen erhalten. https://www.dualeakademie.at/salzburg/home.html
Fördermöglichkeiten:
Je nach Alter, Erwerbstätigkeit, Bildungsabschluss etc. gibt es für Personen über 18 Jahre unterschiedliche Möglichkeiten, die Lehrausbildung zu fördern (z.B. durch AMS oder WKO). Zudem kann eine Lehre auch im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) absolviert werden, wo die Kosten für die Deckung des Lebensunterhalts gesichert sind.
Für einen umfassenden Überblick über deine Fördermöglichkeiten bitte Kontakt bei der BiBer Bildungsberatung www.biber-salzburg.at und unter BILDUNGSLINE: 0800 208 400 // frage@bildungsberatung-salzburg.at
(Erstellt am 25.03.2024 von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)
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0800 208 400 - frage@bildungsberatung-salzburg.at
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