Selbstständig und Angestellt

Nebenher selbstständig - was sagt das Steuerrecht?

Zu Beginn der Selbstständigkeit stehen Unternehmer:innen häufig zusätzlich in einem fixen Dienstverhältnis. Wie geht man damit um, wenn Dienst- und Werkvertrag aufeinandertreffen?

Von Peter Lederer - AK Salzburg (Gastautor:in) |
Selbststaendig nebenher Steuerrecht Nirat.pix

Einkommen

Ist man sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch selbstständig tätig, dann erhält man auch zwei unterschiedliche Arten von Einkommen. In dieser Situation sind die Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung wichtig.

Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter ohne Sonderzahlungen addiert. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt es einen Freibetrag von 730,00 Euro. Zu den selbstständigen Tätigkeiten zählen Werkverträge oder Honorarnoten.

TIPP: Die formale Unterscheidung in Lohnsteuer (Dienstnehmer:innen)  und Einkommensteuer (Selbstständige) hat auf deine Steuerberechnung keinen Einfluss.

Gewinnberechnung

Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730,00 Euro sind steuerfrei. Zwischen 730,00 und 1.460,00 Euro greift eine Einschleifregel. Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zu den Einnahmen beim Werkvertrag gehören alle Zahlungen, die du als Entlohnung für deine Leistung bekommst. 

Zu den Ausgaben zählt, was in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung deines Werkvertrages / deiner Arbeit steht. Beispiele dafür sind: Beiträge zur Sozialversicherung, Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder, Telefonkosten, Fachliteratur, Kosten für Aus- und Fortbildung, Arbeitsmittel und Büromaterial, Arbeitskleidung oder Steuerberatungskosten. Eine detaillierte Auflistung deiner Ausgaben kann sich positiv auf die Steuerhöhe auswirken. Alternativ kannst du anstelle der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 Prozent geltend machen.

Wenn die Umsätze unter 35.000,00 Euro pro Jahr liegen, kann auch die Pauschalierung der Betriebsausgaben für Kleinunternehmer:innen in Anspruch genommen werden. Diese beträgt 20 Prozent für betriebliche Einkünfte, die im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens erzielt werden und 45 Prozent für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe.

Mehr Informationen & Beispiele zur Gewinnberechnung findest du hier: AK/Gewinn-Ermittlung

Einkommensteuererklärung

Wenn dein gesamtes steuerpflichtiges Jahreseinkommen aus Dienst- und Werkverträgen über 13.981,00 Euro (Wert 2024) liegt, und du andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730,00 Euro hast, musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt (bzw. bis 30. Juni bei Finanz Online) eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Liegt dein Gesamteinkommen unter 13.981,00 Euro, musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Unter Umständen kann es sich jedoch auszahlen, diese freiwillig zu machen, da es eventuell zu einer Erstattung einer Negativsteuer kommen kann (Näheres dazu findest du hier: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen | Arbeiterkammer).

Sozialversicherung

Auch für Sozialversicherungsbeiträge gibt es Grenzen zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn du als Arbeitnehmer:in in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehst. Die Geringfügigkeitsgrenze 2024 beträgt 518,44 Euro, das sind 6.221,28 Euro jährlich. Wenn diese Grenze überschritten wird, musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn du 400,00 Euro monatlich geringfügig als Arbeitnehmer:in und zusätzlich 5.000,00 Euro jährlich aus Werkverträgen verdienst, dann musst du in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zahlen, weil beide Einkommen unter der Höchstgrenze sind.

TIPP: Mehr Informationen & Beispiele zu den steuerlichen Auswirkungen findest du hier: AK/Arbeitsverhältnis&Werkvertrag

Bei steuerrechtlichen Fragen und Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei den Expert:innen der AK-Lohnsteuerberatung unter 0662 86 87-93 zu informieren.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können. Aktualisiert am: 19.3.2024

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxAMS Unternehmensgründungsprogramm

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  •     Arbeitslosigkeit am Beginn der Vorbereitungsphase
  •     Wunsch nach Selbstständigkeit und eine konkrete Geschäftsidee
  •     berufliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen

Unterstützungen durch das AMS:

  •     kostenlose Unternehmensberatung
  •     gegebenenfalls werden notwendige Ausbildungen finanziert
  •     Arbeitslosengeld während des Programmes

Die 4 Phasen des Unternehmensgründungs-Programms:

  •     Klärung: Ist die Geschäftsidee erfolgversprechend und werden alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
  •     Vorbereitung: Begleitung bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee und Förderung der Qualifizierung – wenn notwendig.
  •     Realisierung: Gründung des eigenen Unternehmens.
  •     Nachbetreuung: Eine Unternehmensberatung kontrolliert das Unternehmen und macht Verbesserungsvorschläge.

Weitere Infos:

Dauer des Programmes im Normalfall 6 Monate.
Bei Interesse direkt an das zuständige AMS wenden.

Weiterführende Links:

Hilfreiche Links:

Zuletzt kontrolliert: Mai 2024 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Selbstständig und angestellt
Arbeitsrecht
Steuern
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxArbeit und Ausbildung mit Behinderung

Inhalt anzeigen

FÜR UNTERNEHMEN

Das NEBA Betriebsservice bietet Unternehmen in ganz Österreich Antworten und Unterstützung für alle Anliegen rund um das Thema Arbeit und Behinderung. Es wird vom Sozialministeriumservice finanziert.
www.betriebsservice.info

Das Arbeitsmarktservice informiert Arbeitgeber auf folgender Seite über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (ams.at)

  

AUSBILDUNG MIT BEHINDERUNG

Überbetriebliche Lehre:

Wenn eine Lehrausbildung aufgrund von Einschränkungen nicht durchführbar ist, gibt es die Möglichkeit einer überbetrieblichen Lehre. Diese wird nicht in einem Unternehmen, sondern in einer Schulungseinrichtung gemacht. Informationen gibt es beim Arbeitsmarktservice: Überbetriebliche Lehre » verkürzte Lehre | AMS

Universitäten:

An den Unis gibt es Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen. An der Paris Lodron Universität Salzburg ist es die Abteilung Disability & Diversity. Ihre Aufgabe ist es, Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu beraten und während des Studiums zu unterstützen.

www.plus.ac.at/disability-diversity

Jugend am Werk:

Die persönliche Assistenz während des Studiums (aber auch am Arbeitsplatz) wird von „Jugend am Werk“ geleistet, das vom Sozialministeriumservice finanziert wird.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - Jugend am Werk Salzburg (jaw-salzburg.at)

NEBA Berufsausbildungsassistenz:

Berufsausbildungsassistenz

Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen oder anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.

Vorarlberg:

Integratives Ausbildungszentrum Vorarlberg:Lebenshilfe Vorarlberg
Als Grundkonzept hinter allen Ausbildungsformen des Integrativen Ausbildungszentrum Vorarlberg (IAZ) steht die duale – also berufspraktische und schulische – Ausbildung für Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Form zwei bis vier Jahre. Die Finanzierung erfolgt durch das Sozialministerumservice, das Land Vorarlberg, das Arbeitsmarktservice (AMS) und durch Eigenerlöse des IAZ.

FÜR ARBEITSSUCHENDE MIT BEHINDERUNG

MyAbility Jobs:

Das ist ein Jobportal mit inklusiven Jobs für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Österreich. Hier findet man auch einen Blog mit Tipps rund um Karriere & Studium sowie Erfolgsgeschichten.
https://www.myability.jobs/at/ 

BIZ (Berufsinfozentren):

Information zu Ausbildung und Berufsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gibt es auch beim Arbeitsmarktservice bzw. in den Berufsinfozentrem (BIZ) des AMSBIZ » BerufsInfoZentren » Alle Infos | AMS

Arbeiterkammer:

informiert über Rechte, Förderungen und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

arbeitundbehinderung Arbeit und Behinderung | Arbeiterkammer

NEBA Arbeitsassistenz:

Die NEBA Arbeitsassistenz (finanziert vom Sozialministeriumsservice) unterstützt Menschen mit Behinderungen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder einen Arbeitsplatz zu finden.
NEBA-Arbeitsassistenz: Warum Arbeitsassistenz

  

LEBEN MIT BEHINDERUNG

Behindertenanwaltschaft:

Behindertenanwaltschaft - Herzlich Willkommen
Die Behindertenanwaltschaft unterstützt und berät Menschen mit Behinderung, wenn sie glauben, dass sie wegen einer Behinderung diskriminiert werden

ÖZIV Bundesverband:

Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Angeboten werden unter anderem Coaching oder Weiterbildung.

ÖZIV - Bundesverband für Menschen mit Behinderungen (oeziv.org)


BIZEPS:

Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in Wien. Diese und die Internetseite www.bizeps.or.at mit aktuellen redaktionellen Beiträgen wird von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen gestaltet.


Knack:Punkt – Selbstbestimmt Leben Salzburg:

Ist eine Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen in Salzburg und bietet kostenlose (Peer-)Beratung. knackpunkt - Selbstbestimmt Leben Salzburg - Willkommen (knackpunkt-salzburg.at)


Allgemeine Informationen:

Eine Sammlung mit vielen weiterführenden Links zum Thema Arbeit und Behinderung bietet die Bundesregierung auf folgender Seite:

Arbeit und Behinderung (oesterreich.gv.at)

Informationen und Beiträge zum Thema Barrierefreiheit in der Erwachsenenbildung:

Barrierefreiheit und Erwachsenenbildung : Serien : Aktuelles :: erwachsenenbildung.at

Diese Informationen wurden im Juli 2025 aktualisiert.