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InfoboxAltersteilzeit

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung