Arbeit als ständige Veränderung

Neues Arbeiten – was uns ein wenig Offenheit dem Neuen gegenüber bringen kann.

Können wir es uns noch leisten, unsere Arbeitsweise nicht zu verändern? Der Wandel ist da aber wie reagieren wir darauf?

Von Carmen Bayer |
Höher, weiter, alles neu

Es fühlt sich an wie das Erwachen am Morgen einer Reise. Aufregung, ein wenig Unsicherheit und Neugierde. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ziel Italien oder Indien ist, Aufbruchsstimmung ist meine ständige Begleiterin.

Als ich voriges Jahr bei einem Besuch des Otelos Vöcklabruck zum ersten Mal von New Work hörte, erging es mir ähnlich. Die Leichtigkeit, mit welcher dort gearbeitet, geforscht, getauscht, getanzt, … wird, faszinierte mich.

Seitdem ist ein Jahr vergangen, ein Jahr, in welchem ich selbst Höhen und Tiefen der Arbeitsfreude durchlebt habe und unzählige Diskussionen mit Berufseinsteiger_innen aber auch mit langjährigen Berufstätigen über den Sinn und Wert einer 40-Stunden-Woche führen durfte.

Dabei wurde bei den Einsteiger_innen eines deutlich: Während sie voller Motivation und Arbeitseifer zu arbeiten begannen und sich von Anfang an um ein Weiterkommen bemühten, fühlten sie sich nach erschreckend kurzer Zeit im Hamsterrad gefangen und liebäugelten mit Jobwechsel, Studium oder Auszeit.

Zitat

Idealistisch? Bestimmt – doch das zeichnet die Jugend seit jeher aus.

Die Angst vor dem Hamsterrad Arbeit hat sich scheinbar zur Grundstimmung einer ganzen Generation entwickelt. Liegt es also an uns? Sind wir (die Generation Y zu welcher sich auch die Autorin zählt) tatsächlich verwöhnt und voller unerreichbarer Ideale? Idealistisch? Bestimmt – doch das zeichnet die Jugend seit jeher aus.

Anders denken, aufbegehren, nach neuen Wegen suchen. Das ist nichts anderes als der Motor des Wandels. Ich wage darüber hinaus zu behaupten, dass auch viele der schon einige Jahre lang am Arbeitsmarkt Tätigen sich Veränderung wünschen, nur überwiegen hier andere Prioritäten wie ein sicheres Einkommen, Gedanken an die Pension, Routine.

Sei ein Mitläufer!

Das Streben nach Sicherheit und die hohe Arbeitsmoral dieser Generation hat es ermöglicht, dass wir heute alle einen bemerkenswert hohen Lebensstandard haben. Und dennoch bleibt die Zeit nicht stehen, Internet, Globalisierung und Co. verändern uns und unsere Arbeitswelt. Das können wir stur ignorieren oder trotz aller Unsicherheiten neugierig und offen auf den Wandel reagieren – also mit den Veränderungen gehen.

Veränderung macht Angst

Werden wir plötzlich mit Neuem konfrontiert, sei es ein Umzug, ein neuer Job oder neue Anforderungen im bestehenden Beruf, dann bedeutet das in der Regel das Ende der lieb gewonnen Routine. Anstatt zuversichtlich und voller Tatendrang, fühlen wir uns in solchen Momenten häufig unsicher. Veränderung ist gut und wichtig, aber sie macht das Leben eben auch ein Stück unberechenbarer.

Vorbereitung ist alles

Der Unsicherheit gilt es mit Fakten entgegenzutreten, denn meistens kann man die genaue Angst gar nicht benennen, vielmehr scheint es eine allgemeine Verunsicherung zu sein.  
Darum recherchiere, suche Hintergrundinformationen, bringe alles über die künftige Situation in Erfahrung und setze dich mit den Inhalten der Weiterbildung auseinander oder was es auch immer sein mag, das dir Sorgen bereitet.

Beschäftige dich damit und mache dir ein Bild der Situation. Hinterher ist das Neue immer etwas greifbarer, der Weg, der noch vor einem liegt wird wieder klarer.

Genauso können wir es auch mit dem Wandel der Arbeit machen:

Buchtipp

Mit dem Buch: „New Work. Wie wir morgen tun, was wir heute wollen“, wird neues Arbeiten von Dr.in Isabelle Kürschner, Politikwissenschaftlerin und Expertin für das Thema Zukunft und Arbeit, verständlich und angenehm unaufgeregt erklärt. Leser_innen von New Work erwartet eine Übersicht über bestehende Arbeitsstrukturen, Entwicklungen am Arbeitsmarkt ebenso wie Zuversicht und Inspiration für ein neues Verständnis von Arbeit.  

Erschienen im Goldegg Verlag, 2015 und auch in der Stadt:Bibliothek zu finden!

Mehr erfahren: Dr.in Isabelle Kürschner im Interview

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxVäterkarenz

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Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

Voraussetzung

  • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
  • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
  • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
  • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

Beginn der Karenz

  • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
  • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

Teilung der Karenz

  • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
  • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

Maximale Länge der Karenz:

  • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
  • 24 Monate, wenn
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
    • bei Alleinerziehenden
    • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
    • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

Finanzielle Unterstützung

Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

Beschäftigung während der Karenz

Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

  • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

  • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
  • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

Weitere Infos dazu: Papamonat AK

Hilfreiche Links:

Karenz AK

Väterkarenz. gesundheit.gv.at

Väterkarenz AMS

WKO - Karenz

Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024