So gelingt dein Wiedereinstieg

Wie du nach längerer Arbeitslosigkeit wieder ins Berufsleben einsteigen kannst.

Für den gelungen Wiedereinstieg braucht es Mut, Wissen um die eigenen Fähigkeiten und Offenheit gegenüber neuen Herausforderungen.

Von Claudia Weiß |
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Wer beruflich nicht erfolgreich oder seit längerer Zeit arbeitslos ist, hat einen schweren Stand in der Gesellschaft. Das wird sich in naher Zukunft kaum ändern und trotzdem sollte der Glaube an sich selbst erhalten bleiben. Denn der wirkt auf jeden Fall positiv auf den Bewerbungsprozess.

Zitat

Wer Arbeitslosigkeit nicht als Makel sieht und in dieser Zeit aktiv bleibt, sowie sein Wissen auf aktuellem Stand hält, hat gute Chancen, wieder in das Erwerbsleben zurückzukehren.

Wie steige ich wieder ins Berufsleben ein?

Zuerst einmal die eigenen Ressourcen wertschätzen und mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes abgleichen: was kann ich, welche Kompetenzen habe ich, was davon lässt sich auch beruflich umsetzen? Ganz wichtig ist, sich mit dem Scheitern auseinanderzusetzen, den Verlust aufzuarbeiten; dafür empfiehlt sich, professionelle Hilfe zu suchen: um Bewerbungsstrategien zu entwickeln und die Chance für berufliche Veränderung zu sehen. Ebenso wichtig ist, die eigenen Netzwerke zu aktivieren.

Auch die Erweiterung der beruflichen Perspektiven hinsichtlich neuer Berufsfelder - sozusagen ein Abstrahieren der Kompetenzen - sollte auf dem Wiedereinstiegsplan stehen. Und so rasch wie möglich die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Arbeitsmarkt. Dann kann der neue Arbeitsplatz ein Neubeginn sein, um die eigenen Stärken und Fähigkeiten verstärkt einzubringen. Mit einem persönlichen Profil im Portfolio ist die Arbeitsuche auf jeden Fall leichter.

Nichts verschweigen

Ratsam ist ein offensiver Umgang mit der Arbeitslosigkeit ebenso wie mit Auszeiten. Denn Lücken im Lebenslauf fallen und werfen Fragen auf. Also nicht verschweigen und gleich von vornherein die Zeit(en) ohne Erwerbsarbeit anführen. Im Bewerbungsgespräch kann darauf dann näher eingegangen werden.

Ansonsten gelten für alle dieselben Regeln: die Stellenanzeige genau lesen, den/die Ansprechpartner_in im Unternehmen erfragen, eine Bewerbung nach den neuesten Richtlinien  inklusive Motivationsschreiben erstellen und vor allem authentisch sein.

Die Sozialen Netzwerke sollten ebenfalls für die Arbeitsuche genutzt werden. Ein Profil auf LinkedIn hilft beim Vernetzen und macht Arbeitsuchende für potenzielle Arbeitgeber_innen sichtbar. Mit facebook lässt sich das eigene Netzwerk erweitern und manche Unternehmen suchen bereits über diese Medien geeignete Mitarbeiter_innen. Empfehlenswert ist, den eigenen facebook-Eintrag zu überprüfen und zu aktualisieren. Viele Personaler googeln Bewerber_innen erst einmal, um sich ein (virtuelles) Bild machen zu können.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Frau & Arbeit bietet für Frauen ausgerichtete Workshops zum Thema Wiedereinstieg nach Karenz im Bundesland Salzburg an, für Frauen 40+ gibt es ein eigenes Angebot www.frau-und-arbeit.at Weitere Workshops von Salzburger Bildungsberatungseinrichtungen, zur Unterstützung des Wiedereinstiegs, findest du unter: bildungsberatung-salzburg.at

CC BY

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

InfoboxWiedereinstieg nach einer Familienphase

Inhalt anzeigen

Wie kann der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase gut gelingen? Je früher mit der Vorbereitung begonnen wird, desto besser! Gutes Zeitmanagement und Organisation sind hierfür gefragt.

Planung

  • Gutes Zeitmanagement und Organisation
  • Klarheit über den beruflichen Ist-Stand
  • In welche Richtung soll es in Zukunft gehen?

Unterstützung

  • BerufsInfoZentren bieten eine große Auswahl an Info-Mappen und Broschüren zu Berufen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Wiedereinstieg mit Zukunft“  ist ein Kursangebot,  speziell für Frauen. Es unterstützt Wiedereinsteigerinnen beim Einstieg in das Berufsleben, unter anderem durch Selbstlernphasen und Einzel-Coaching-Elemente.
  • Arbeitsmarktbezogene Frauenberatungsstellen und die Frauenberufszentren (FBZ) unterstützen durch konkrete Informationen und professionelle Unterstützung bei Fragen zu Kinderbetreuung, Bildung, Jobsuche, bei persönlichen, familiären und rechtlichen Fragestellungen.

Kinderbetreuungsbeihilfe

Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie

  • eine Arbeit aufnehmen wollen,
  • an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen,
  • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
  • die bisherige Betreuungsperson ausfällt.

Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf EUR 2.700,- nicht übersteigen.

Dauer:  Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 8.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxWiedereingliederungsteilzeit

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Nach einem längeren Krankenstand (mind. 6 Wochen) ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, gibt es seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).

Um wie viel kann ich die Arbeitszeit reduzieren?

  • um min. 25% bis max. 50%

Wie steht es um die Entlohnung? 

  • Sie erhalten ein aliquotes Entgelt für Ihre Tätigkeit, das heißt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, ist Ihr Gehalt auch um 50 % geringer. Bei unregelmäßigem Entgelt wird von ein­em Durchschnittsentgelt ausgegangen. Zusätzlich bekommen Sie Wiedereingliederungsgeld. Das ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie soll den Einkommensverlust abmildern.

Das Wiedereingliederungsgeld ist so hoch wie das erhöhte Krankengeld, das heißt, Sie bekommen aliquot 60 Prozent von Ihrem bisherigen Brutto-Einkommen plus aliquote Sonderzahlungen.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um in Wiedereingliederungsteilzeit gehen zu können?

  • Sprich mit deinem Arbeitgeber/ deiner Arbeitgeberin, ob er oder sie dir eine Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht. Gibt es grünes Licht aus deinem Unternehmen, stellt sich die Frage, wer die arbeitsmedizinische Abklärung vornimmt. Das kann eine Ärztin oder ein Arzt im Betrieb oder bei Fit2Work sein.
  • Gemeinsam mit Arzt/Ärztin und Arbeitgeber:in erstellst du einen Wiedereingliederungsplan. Auf der Basis des Wiedereingliederungsplans schließt du mit deinem/r Arbeitgeber:in eine Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung. Dabei muss der Betriebsrat einbezogen werden, sofern vorhanden.
  • Schicke den Wiedereingliederungsplan, die Wiedereingliederungs-Vereinbarung und die ärztlichen Befunde an deine Krankenversicherung und beantrage das Wiedereingliederungsgeld. Das geht ganz formlos mit einem Satz und kann auch von Fit2Work erledigt werden, falls du dort betreut wirst.
  • Der chefärztliche Dienst deiner Krankenkasse prüft, ob alle Voraussetzungen passen und informiert dich, ob du die Leistung bekommst.

Hilfreiche Links:

·         Wiedereingliederungsteilzeit AK-Salzburg

Zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxWiedereinstieg nach Arbeitslosigkeit (45+)

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Personen über 45, die ein halbes Jahr arbeitslos sind, werden österreichweit mit speziellen Angeboten des AMS gefördert.

Salzburg

Arbeit hat Zukunft (AhZ): Kostenlose Beratung und Unterstützung für arbeitssuchende Personen sowie für jene, die sich beruflich neu orientieren möchten.

Die individuell zugeschnittenen Einzelcoachings beinhalten:

  • eine umfassende berufliche Situationsanalyse
  • Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • sowie bei zielgerichteten Bewerbungsaktivitäten.

Zur Website: Arbeit hat Zukunft

Wien

Early Intervention 50+ : bietet arbeitsuchenden Personen über 50 Jahren Beratung, Vermittlungsunterstützung und Unterstützung bei der Arbeitsuche. Beratungen sind in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Bosnisch / Kroatisch / Serbisch, Türkisch, Russisch, Ungarisch und Ukrainisch.

Kontakt: Tel.: 01 9346590, E-Mail: office@move-ment.at

Zur Webiste: Early Intervention

BBE 50+, Zentrum für Kompetenz und Erfahrung: ist eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Personen 50+, die beim AMS Wien als arbeitssuchend vorgemerkt sind.

Unterstützung in Form von:

  • einer persönlichen Age-Beraterin / einem persönlichen Age-Berater,
  • individueller Beratung,
  • Firmenkontakte mit Interesse an Arbeitnehmer_innen der Altersgruppe 50+,
  • Einzelgesprächen, für einen Zeitraum von durchschnittlich 6 Monaten.

Zur Website: BBE50+

Neue Wege für Personen ab 30 Jahre: unterstützt als arbeitsuchend vorgemerkte Personen ab diesem Alter.

Angebote:

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche
  • Absolvierung von individuell zusammengestellten Modulen
  • Erstellung eines Kompetenzprofils
  • Begleitende Unterstützung durch BetriebskontakterInnen und Einzelcoaches
  • Vermittlung in den Arbeitsmarkt
  • Individuelle Qualifizierung

Hilfreiche Links:

Kärnten

Chance Ältere: bietet Personen über 55 Jahren die Möglichkeit, sozialpädagogisch begleitet eine Anstellung bei einem gemeinnützigen Dienstgeber bis zum „offiziellen“ Pensionsantritt zu erhalten.

Zur Website: Chance Ältere/4everjoung.at

    Steiermark

    STOP and GO! 45+: Abklärung und Vermittlung ist eine individuelle Beratung speziell für arbeitsuchende Personen über  
    45 Jahre, mit dem Ziel, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erarbeiten und Lösungswege zu finden, um
    wieder rasch am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

    Zur Website: STOP&GO Abklärung,STOP&GO Vermittlung

    Zuletzt aktualisiert am: Juni 2024

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    Arbeitslos
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    InfoboxBildungsline

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    Die Bildungsline gibt Antworten

    Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

    Kostenfreie Informationen & Beratung

    erwachsenenbildung-salzburg.at
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    Bildungsinfo aktuell

    InfoboxVäterkarenz

    Inhalt anzeigen

    Väterkarenz bezeichnet die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes im Rahmen der Elternkarenz. Es handelt sich um den gesetzlichen Anspruch auf eine Pause vom Beruf zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsentgelt entfällt und stattdessen Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann.

    Es kann sowohl die Mutter als auch der Vater (oder gleichgestellte Elternteile) eine Elternkarenz beanspruchen.

    In skandinavischen Ländern ist es schon lange üblich, dass Väter in Karenz gehen. Obwohl die Väterkarenz in Österreich seit über 30 Jahren existiert, nutzen sie nur etwa 16 Prozent der Väter. Die meisten bleiben zudem nur sehr kurz in Karenz. Österreich gehört damit zu den EU-Schlusslichtern bei der Väterbeteiligung.

    Voraussetzung

    • ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis
    • keine gleichzeitige Karenz der Mutter (Ausnahme 1 gleichzeitiges Monat ist möglich)
    • ein gemeinsamer Haushalt und Hauptwohnsitz mit dem Kind
    • ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
    • Freie Dienstnehmer haben leider keinen Zugang zu Väterkarenz.

    Beginn der Karenz

    • Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, in der Regel acht Wochen bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt.
    • Wichtig: Meldung (am besten schriftlich) an den/die Arbeitgeber:in: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Achtung: Unterschiedliche Fristen für Mütter & Väter!)

    Teilung der Karenz

    • Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
    • Jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern.
    • Maximal 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater beim ersten Wechsel ist möglich

    Maximale Länge der Karenz:

    • Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der folgend genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
    • 24 Monate, wenn
      • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
      • bei Alleinerziehenden
      • ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, ...) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt
      • die Elternkarenz endet damit spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Der Geburtstag des Kindes ist dann der erste reguläre Arbeitstag (Urlaub kann natürlich genommen werden)

    Finanzielle Unterstützung

    Während der Väterkarenz kann der Vater Kinderbetreuungsgeld beziehen. Er darf auch geringfügig dazuverdienen (2025 und 2026: 551,10 Euro pro Monat)

    Beschäftigung während der Karenz

    Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung (bzw. Ausnahme siehe folgend)

    • Eine Beschäftigung während der Karenz bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze pro Anspruchsmonat ist sowohl beim selben als auch bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in möglich (mit Zustimmung der Arbeitgeber:in, bei der das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht).
    • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz kann für höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr ausgeübt werden, da ansonsten der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht.

    Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz

    • Nimmt der Vater die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist der Mutter in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Meldung, nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
    • In allen übrigen Fällen beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz mit der Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz oder der Elternteilzeit.
    • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach der Karenz bzw. nach der Elternteilzeit.

    Zusätzlich zu Väterkarenz besteht seit 2019 für Väter das gesetzliche Anrecht auf einen Papamonat.

    Diese Freistellung von der Arbeit (ohne Entgelt vom Arbeitgeber) muss innerhalb der Mutterschutzzeit (8-12 Wochen nach der Geburt) stattfinden, also vor Beginn einer Väterkarenz. Für den Papamonat kann ein Vater (oder gleichgestellter Elternteil) einen Familienzeitbonus beantragen (Voraussetzungen beachten, Höhe 2025, 2026 und 2027: täglich 54,87 Euro, bei 31 Tagen max. 1.700,97 Euro)

    Weitere Infos dazu: Papamonat AK

    Hilfreiche Links:

    Karenz AK

    Väterkarenz. gesundheit.gv.at

    Väterkarenz AMS

    WKO - Karenz

    Zuletzt aktualisiert am: 11.2025 von BiBer Bildungsberatung

    Zuletzt aktualisiert am: 3.7.2024